Datum: 14.07.2011
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Bau- und Verkehrsausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 20:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:05 Uhr bis 20:30 Uhr
Öffentliche Sitzung
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5. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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14.07.2011
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ö
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5 |
Diskussionsverlauf
Keine Wortmeldung
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6. Anträge und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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14.07.2011
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ö
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6 |
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1. Bauanträge und Bauvoranfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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14.07.2011
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ö
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1 |
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4. Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG);
Widmung von beschränkt-öffentlichen Wegen;
Geh- und Radweg zwischen Adalbert-Stifter-Straße und Carl-Benz-Straße
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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14.07.2011
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ö
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Beschließend
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4 |
Sachverhalt
Im Zusammenhang mit dem Bau der Carl-Benz-Straße wurde auch eine Geh- und Radweg-Verbindung zwischen der Adalbert-Stifter-Straße und der Teilstrecke der Carl-Benz-Straße, die in Ost-West-Richtung verläuft (Flur-Nr. 630/3) gebaut. Dieser Geh- und Radweg wurde 2010 fertig gestellt und mittlerweile durch den Abschluss des Umlegungsverfahrens im Bereich der Adalbert-Stifter-Straße auch im südlichen Bereich der Flur-Nr. 717 der Gemarkung Vöhringen zugemessen.
Nunmehr ist es möglich und sinnvoll diesen Geh- und Radweg als beschränkt-öffentlichen Weg zu widmen.
Empfehlung
„Folgender Verkehrsweg in der Gemarkung Vöhringen wird als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmet:
Der „Geh- und Radweg zwischen Adalbert-Stifter-Straße und Carl-Benz-Straße (Flur-Nr. 717, 731/4 Tlfl., 731/3 Tlfl., 630/10 Tlfl., 630/7 Tlfl. und 630/3 Tlfl.)“ wird als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmet. Anfangspunkt ist die Einmündung in die Adalbert-Stifter-Straße (Ortsstraße) und Endpunkt ist die Einmündung in die Teilstrecke der Carl-Benz-Straße (Ortsstraße), die in Ost-West-Richtung verläuft. Der Weg hat eine Länge von 0,820 km. Widmungsbeschränkung: Geh- und Radweg. Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen.“
Beschluss
„
Folgender Verkehrsweg in der Gemarkung Vöhringen wird als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmet:
Der „Geh- und Radweg zwischen Adalbert-Stifter-Straße und Carl-Benz-Straße (Flur-Nr. 717, 731/4 Tlfl., 731/3 Tlfl., 630/10 Tlfl., 630/7 Tlfl. und 630/3 Tlfl.)“ wird als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmet. Anfangspunkt ist die Einmündung in die Adalbert-Stifter-Straße (Ortsstraße) und Endpunkt ist die Einmündung in die Teilstrecke der Carl-Benz-Straße (Ortsstraße), die in Ost-West-Richtung verläuft. Der Weg hat eine Länge von 0,820 km. Widmungsbeschränkung: Geh- und Radweg. Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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2. Geh- und Radwegverbindung zwischen Rabengasse und Möslegasse, Vöhringen;
Verzicht auf den Bau der Verbindung;
Beschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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14.07.2011
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ö
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Beschließend
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2 |
Sachverhalt
In der Bauausschuss-Sitzung vom 14.04.1994 wurde der Beschluss gefasst, dass auf den Bau einer Geh- und Radwegverbindung zwischen Rabengasse und Möslegasse vorläufig verzichtet werde.
Erst nach dem Bau der Verlängerung des Geh- und Radweges beim Altenheim in Richtung Vöhringer See, wie in der städtischen Voruntersuchung für das Neubaugebiet „Vöhringen Nord-West“ vorgeschlagen, werde über die Erforderlichkeit der Geh- und Radwegverbindung zwischen Rabengasse und Möslegasse nochmals entschieden werden.
In der Zwischenzeit wurde aktuell eine Anfrage zu dieser Thematik gestellt.
Dabei geht es um die eventuelle Veräußerung der nördlichen Teilfläche des städtischen Grundstücks mit der Flur-Nr. 368/6 (Rabengasse) mit einer Größe von ca. 64 m²
(siehe hierzu Anlage 1).
Derzeit endet die Rabengasse von Süden kommend in einem Wendehammer.
Diese Straßenführung wurde bereits im Jahr 1994 ausgeführt, nachdem eine Teilfläche
eines angrenzenden Grundstücks von seitens der Stadt erworben werden konnte.
Zuvor war eine geradläufige Straßenführung ohne Wendehammer vorhanden.
Die Anwohner sprachen sich schon 1992 für den Erhalt der Rabengasse als Sackgasse aus. Diesem Antrag wurde im Bauausschuss entsprochen.
Allerdings sah die damalige Planung vor, von der Wendeplatte eine Rad- und Gehweg-verbindung zur Möslegasse herzustellen.
Daher wurde eine weitere Teilfläche aus dem Grundstück mit der Flur-Nr. 366 von der Stadt erworben.
Die Ausführung der Geh- und Radwegverbindung zwischen Schützenstraße und Möslegasse wurde allerdings bis zum heutigen Tag nicht in die Wege geleitet.
Aus Sicht der Stadtverwaltung ist diese Verbindung zwar grundsätzlich vorteilhaft, aber nicht zwingend notwendig.
Die weitläufige Verbindung vom Stadtcenter zum Vöhringer See könnte über den parallel verlaufenden Finkenweg geführt werden.
Diese Alternative wurde im Beschluss vom April 1994 bereits gleichfalls dargestellt
(siehe hierzu Anlage 2).
Die alternative Verbindung über den Finkenweg wäre auch weitestgehend unabhängig von den zukünftigen Planungen für das Neubaugebiet „Vöhringen Nord-West“.
Die Anzahl der Radfahrer in der Rabengasse aus Norden kommend würde voraussichtlich an der Abbiegung zur Schützenstraße zunehmen.
Das nahe gelegene und schräg über die Straße verlaufende Industriegleis der Wieland Werke AG und der leicht abknickende Straßenverlauf der Schützenstraße würden sich nicht gerade begünstigt auf die Verkehrssicherheit der Radfahrer auswirken.
Als weiteren Vorteil für die Verbindung über den Finkenweg ist die damit verbundene Anfahrt und Stärkung der dortigen Geschäfte (Bäcker, Metzger) zu nennen.
Zudem ist die Alternative mit keinen Baukosten verbunden.
Die zugrunde gelegte Wegstrecke ist vorhanden und bedarf keiner baulichen Änderung.
Daher wird vorgeschlagen auf die Geh- und Radwegverbindung in Verlängerung der Rabengasse zur Möslegasse endgültig zu verzichten.
Des Weiteren wird vorgeschlagen, das Grundstücksgeschäft der Teilfläche aus Flur-Nr. 368/6 (Rabengasse) rückabzuwickeln.
Empfehlung
Auf den Bau einer Geh- und Radwegverbindung zwischen Rabengasse und Möslegasse wird endgültig verzichtet.
Die Stadtverwaltung wird ermächtigt, die Rückveräußerung der nördlichen Teilfläche aus Flur-Nr. 368/6 (Rabengasse) abzuwickeln.
Beschluss
„Auf den Bau einer Geh- und Radwegverbindung zwischen Rabengasse und Möslegasse wird endgültig verzich
tet.
Die Stadtverwaltung wird ermächtigt, die Rückveräußerung der nördlichen Teilfläche aus Flur-Nr. 368/6 (Rabengasse) abzuwickeln.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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3. Antrag auf Aufstellung eines weiteren Bebauungsplanes im Bereich "Vöhringen Nord-Ost";
Vorberatung (nicht Entscheidung)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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14.07.2011
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ö
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Vorberatung
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3 |
Sachverhalt
Die Stadt Vöhringen hat im Flächennutzungsplan größere Wohnbauflächen ausgewiesen,
für die zeitnah grundsätzlich auch ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet werden könnte, um einen weiteren Wohnbedarf zu decken.
Hierzu zählen insbesondere die Flächen nördlich der Reiherstraße und das Gebiet nördlich dem Berliner Ring mit der Bezeichnung „Vöhringen Nord-Ost“.
Aktuell wurde durch die Firma Erdogan Wohnbau ein Antrag für die Aufstellung eines weiteren Bebauungsplanes im Bereich „Vöhringen Nord-Ost“ gestellt.
Grundsätzlich könnte sich die Verwaltung die Ausweisung einer Teilfläche in diesem Bereich zwar vorstellen.
Die vorgesehene Fläche liegt auf dem Grundstück Flur-Nr. 510/2 der Gemarkung Thal mit einer Größe von 5.922 m² (siehe Anlage 1).
Entsprechend dem Rahmenplan für das Gebiet „Vöhringen Nord-Ost“ würden sich an die zu überplanende Fläche nördlich, westlich und östlich weitere Wohnbauflächen anschließen (siehe Anlage 2).
Der vorliegende Bebauungsplanvorentwurf geht allerdings davon aus, dass zunächst
keine weiteren Grundstücke in den Geltungsbereich eines eventuellen Bebauungsplanes hineingenommen werden.
Daraus ergeben sich gewisse Unstimmigkeiten hinsichtlich des Gesamtkonzeptes und der geplanten Erschließung der neuen Baufläche.
Der Rahmenplan für den Gesamtbereich „Vöhringen Nord-Ost“, gebilligt in der Stadtratssitzung vom 13.12.1990, und der Bebauungsplan mit der Bezeichnung „Vöhringen Nord-Ost II“ für die westlich angrenzenden Flächen, rechtsgültig seit 16.05.1994, mit Änderung vom 01.03.2002, sehen eine breite Erschließungsstraße, die Fortführung des „Berliner Rings“, vor. Von diesem Straßenraum zweigen die seitlichen Erschließungsstraßen, ab.
Dieses Grundkonzept erscheint auch heute noch städtebaulich stimmig zu sein.
Weitgehend ungeachtet dieser Erschließungsstraße und des Gesamtkonzeptes
wurde nun die Bebauung des Grundstücks Flur-Nr. 510/2 der Gemarkung Thal beantragt
(siehe Anlage 3).
Um das Grundstück Flur-Nr. 510/2 der Gemarkung Thal zugänglich zu machen, müssen große Flächen für die Erschließung in Anspruch genommen werden.
Gründe hierfür sind einerseits, dass das Schlüsselgrundstück für die westlich angrenzende Ringstraße nicht in die Planung miteinbezogen werden kann.
Andererseits erfolgt die Erschließung unabhängig von der östlich angrenzenden Fläche, die ggf. zu einem späteren Zeitpunkt als Wohnbaufläche zur Verfügung stehen wird.
Die Erschließung für das gegenständliche Grundstück soll parallel zu der Ringstraße und in nördlicher Verlängerung der Münchner Straße, mit einer abgehenden Stichstraße und einer zusätzlichen Straße für die südlichen Grundstücke, erfolgen.
Für die spätere Baureifmachung der umliegenden Flächen müssten die vorgesehenen Erschließungsflächen erhalten bleiben.
Aus der östlich angrenzenden Fläche würden sich hieraus Grundstücke ergeben, die eine Tiefe von mehr als 35 Meter und somit eine Gesamtfläche von über 800 m² aufweisen.
Ob sich die nördlich angrenzenden Bauflächen in das von der Firma Erdogan Wohnbau angestrebte Konzept eingliedern lassen, ist zumindest offen.
Aufgrund der Unstimmigkeiten des Bebauungsplanvorentwurfs hinsichtlich des Gesamtkonzeptes für das Gebiet „Vöhringen Nord-Ost“ und der zu erwartenden Übererschließung des zu überbauenden Grundstückes Flur-Nr. 510/2 der Gemarkung Thal wird vorgeschlagen, dem Antrag auf Aufstellung eines weiteren Bebauungsplanes im Bereich „Vöhringen Nord-Ost“, entsprechend dem vorliegenden Bebauungsplanvorentwurf für das Grundstück Flur-Nr. 510/2 der Gemarkung Thal nicht zu entsprechen.
Grundsätzlich erscheint die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit ergänzenden Grundstücken in diesem Bereich für gut vorstellbar und wird deswegen von seiten des Bauamtes auch weiter verfolgt.
Hierzu wurden bereits im Vorfeld und werden weitere Gespräche mit den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke geführt.
Vor allem bei der Teilfläche des Grundstücks Flur-Nr. 510 der Gemarkung Thal, als Schlüsselgrundstück für die Fortführung des „Berliner Rings“ sind weitere Abklärungen und Gespräche notwendig, um eine realistische Chance auf ein neues Baugebiet in städtebaulich integrierter Lage zu haben, das sich mit dem Gesamtkonzept und dem Rahmenplan für das Gebiet „Vöhringen Nord-Ost“ hinsichtlich der Erschließung vereinbaren lässt.
Empfehlung
„Dem Antrag auf Aufstellung eines weiteren Bebauungsplanes im Bereich
„Vöhringen Nord-Ost“, entsprechend dem Antrag der Firma Erdogan Wohnbau, basierend auf einem Bebauungsplanvorentwurf des freien Architekten und Stadtplaners Martin Maslowski, 89250 Senden, für das Grundstück Flur-Nr. 510/2 der Gemarkung Thal kann insbesondere aufgrund dessen, dass die dargestellte Erschließung nicht dem teilweise bereits realisierten städtebaulichen Gesamtkonzept entspricht, nicht stattgegeben werden.
Dies vor allem auch deshalb, weil jedenfalls mittelfristig ansonsten mit einer auch städtebaulich unerwünschten „Übererschließung“ gerechnet werden muss.“
Beschluss
„Dem Antrag auf Aufstellung eines weiteren Bebauungsplanes im Bereich
„Vöhringen Nord-Ost“, entsprechend dem Antrag der Firma Erdogan Wohnbau, basierend auf einem Bebauungsplanvorentwurf des freien Architekten und Stadtplaners Martin Maslowski, 89250 Senden, für das Grundstück Flur-Nr. 510/2 der Gemarkung Thal kann insbesondere aufgrund dessen, dass die dargestellte Erschließung nicht dem teilweise bereits realisierten städtebaulichen Gesamtkonzept entspricht, nicht stattgegeben werden.
Dies vor allem auch deshalb, weil jedenfalls mittelfristig ansonsten mit einer auch städtebaulich unerwünschten „Übererschließung“ gerechnet werden muss.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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1.1. De Martinis Johannes;
Bauvoranfrage für den Neubau eines Wohnhauses;
Bauort: "Baderstraße 2a" in Vöhringen (Flur-Nr. 207 Tlfl.)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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14.07.2011
|
ö
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Beschließend
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1.1 |
Empfehlung
„Das städtebauliche Einvernehmen für den beantragten Neubau eines Wohnhauses wird in Aussicht gestellt.“
Beschluss
„Das städtebauliche Einvernehmen für den beantragten Neubau eines Wohnhauses
wird in Aussicht gestellt.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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1.2. Mayer Johann und Gabriele;
Neubau eines Einfamilienhauses;
Bauort: "Neue Welt 19a" in Illerberg (Flur-Nr. 1545/1 Tlfl.)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
|
Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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14.07.2011
|
ö
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Beschließend
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1.2 |
Empfehlung
„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“
Beschluss
„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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1.3. Wieland-Werke AG;
Anbringung einer beleuchteten Werbeanlage an der Ostseite Geb. 4 und an der Betonwandscheibe am Tor 1 (Werkschutzgebäude Geb. 12);
Bauort: "Wielandstraße 26" in Vöhringen (Flur-Nr. 331)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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14.07.2011
|
ö
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Beschließend
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1.3 |
Empfehlung
„Gegen die geplante Anbringung der Werbeanlagen, der von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“
Beschluss
„Gegen die geplante Anbringung der Werbeanlagen, der
von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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1.4. Stegmann Michael;
Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage;
Bauort: "Witzighauser Straße 51" in Illerberg (Flur-Nr. 982)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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14.07.2011
|
ö
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Beschließend
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1.4 |
Beschluss
„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden grundsätzlich keine Einwendungen erhoben.
Den erforderlichen Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes Illerberg Nr. 4 „An der Witzighauser Straße“ wird grundsätzlich zugestimmt.
Voraussetzung für die Zulassung der Garage mit einem Abstand von lediglich ca. 1,70 m zum öffentlichen Gehweg und in nördlicher Verlängerung der Trafostation ist allerdings, dass über die gesamte Länge der Garage ein Rankgerüst mit einer Höhe von 2,00 m angebracht wird, welches dauerhaft begrünt unterhalten wird.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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1.5. Firma Hermann-Blösch GmbH;
Bauvoranfrage für den Neubau einer Produktionshalle;
Bauort: "An der Alten Ziegelei 12" in Illerberg (Flur-Nr. 1644 und 1644/1)
Berichtigt: Firma Hermann Vermögensverwaltungs-GmbH;
Bauvoranfrage für den Neubau eines Produktionsgebäudes mit separatem Bürogebäude;
Bauort: "An der Alten Ziegelei 15" in Illerberg (Flur-Nr. 1644 und 1644/1)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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14.07.2011
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ö
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Beschließend
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1.5 |
Empfehlung
„Das städtebauliche Einvernehmen für den Neubau eines Produktionsgebäudes mit separatem Bürogebäude wird in Aussicht gestellt.
Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Illerberg nördlich der alten Ziegelei“ bezüglich:
- der Überschreitung der Baugrenze durch das Büro- und das Produktionsgebäude
- des Baus des Bürogebäudes teilweise auf einer Fläche, für welche der Bebauungsplan eine Parkflächennutzung festlegt
- des Baus des Büro- und des Produktionsgebäudes teilweise auf einer mit Pflanzgebot belegten Fläche
- der Vergrößerung einer mit Pflanzgebot belegten Fläche in eine im Bebauungsplan als Fläche für das Parken ausgewiesene Fläche hinein
- der Überschreitung der maximalen Gebäudehöhe von 16 m um 6 m auf 22 m für die Aufstellung eines Spänesilos
werden in Aussicht gestellt.
Die beantragte Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Illerberg nördlich der alten Ziegelei“ betreffend die Errichtung eines Walls entlang des südlichen Geltungsbereiches des genannten Bebauungsplanes kann aus städtebaulichen Gründen nicht in Aussicht gestellt werden.“
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Janson erläutert einführend, dass zu Informationszwecken zur Möglichkeit einer umfassenden Information insbesondere den Mitgliedern des Bau- und Verkehrsausschusses im Vorfeld der heutigen Vorstellung des Baugesuchs bereits umfangreiche Unterlagen zugestellt wurden, aus denen sich zusätzlich Fragen der Antragsteller ergeben, über die heute im Rahmen der Beratung über die Bauvoranfrage allerdings nicht zu entscheiden ist.
Nach der Vorstellung des Baugesuchs bringt Bürgermeister Janson zunächst seine Freude über das doch sehr stattliche Bauvorhaben der ortsansässigen Fensterbaufirma zum Ausdruck und stellt dar, dass sich die Stadtverwaltung ganz deutlich für den Bauwunsch ausspricht, wenngleich der gewünschte Verzicht auf den Wall jedenfalls nicht so ohne weiteres möglich erscheint, nachdem der Wall im Rahmen des Bebauungsplan-aufstellungsverfahrens auch von den südlich gelegenen Grundstückseigentümern ausdrücklich gefordert worden war. Zudem sei ein Verzicht auf diesen Wall im Wege einer Befreiung nicht so ohne weiteres möglich, da hier diese Grundzüge der Planung betroffen sein könnten, so dass vermutlich ein zeit- und kostenintensives Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Illerberg nördlich der alten Ziegelei“ erforderlich werden würde.
Aus Sicht der Stadtverwaltung jedenfalls, so Bürgermeister Janson weiter, hätte der Wall aber auch nicht unerhebliche Vorteile, weil damit die städtebaulich gewünschte Trennung zwischen der Wohnsiedlung der ehemaligen Ziegelei und dem Gewerbegebiet gewährleistet wäre und neben dem Sichtschutz zudem die Einhaltung des Lärmschutzes unabhängig der Frage, welche Baukörper wann verwirklicht werden, leichter ganz praktisch und nicht lediglich rein rechnerisch eingehalten werden könnte.
Im Rahmen der sich anschließenden Aussprache wird deutlich, dass es zunächst zwei sich unterscheidende Meinungsbilder gibt.
Während einige Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses die Auffassung vertreten, dass auf den Wall insbesondere deswegen, weil er das gewünschte Bauvorhaben in keiner Weise beeinträchtigt oder gar verhindert und doch eine sowohl städtebauliche als auch nachbarschützende Wirkung habe, nicht verzichtet werden sollte, vertreten andere Gremiumsmitglieder die Ansicht, dass dem Wunsch des Antragstellers nachgekommen werden könne, nachdem der Wall jedenfalls aus rechtlicher Sicht nicht zum Schutz vor Emissionen zwingend notwendig sei.
Im Ergebnis der weiteren Diskussion ergeht auf Vorschlag von Bürgermeister Janson folgender Beschluss:
Beschluss
„Das städtebauliche Einvernehmen für den Neubau eines Produktionsgebäudes mit separatem Bürogebäude wird in Aussicht gestellt.
Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Illerberg nördlich der alten Ziegelei“ bezüglich:
- der Überschreitung der Baugrenze durch das Büro- und das Produktionsgebäude
- des Baus des Bürogebäudes teilweise auf einer Fläche, für welche der Bebauungsplan eine Parkflächennutzung festlegt
- des Baus des Büro- und des Produktionsgebäudes teilweise auf einer mit Pflanzgebot belegten Fläche
- der Vergrößerung einer mit Pflanzgebot belegten Fläche in eine im Bebauungsplan als Fläche für das Parken ausgewiesene Fläche hinein
- der Überschreitung der maximalen Gebäudehöhe von 16 m um 6 m auf 22 m für die Aufstellung eines Spänesilos
werden in Aussicht gestellt.
Die beantragte Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Illerberg nördlich der alten Ziegelei“ betreffend den Wegfall des Walls entlang des südlichen Geltungsbereiches des genannten Bebauungsplanes wird nur unter der Voraussetzung erteilt, dass sich bei den seitens der Stadtverwaltung mit sämtlichen angrenzenden Eigentümern von Wohngebäuden und Baugrundstücken zu führenden Gesprächen ergibt, dass alle mit e
inem Verzicht auf den Wall einverstanden sind.
Sollte auch nur ein entsprechender Grundstückseigentümer nicht mit einem Verzicht auf den im Bebauungsplan „Gewerbegebiet Illerberg nördlich der alten Ziegelei“ normierten Wall einverstanden sein, stellt die Stadt Vöhringen eine Befreiung zu einem Wegfall des Walls nicht in Aussicht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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1.6. Reiter Thomas;
Errichtung eines Einkaufsmarktes mit "Markthalle" und 76 KFZ-Stellplätzen;
Bauort: "Memminger Straße 9" in Vöhringen (Flur-Nrn. 179, 180, 177/3, 181/1, 181/2, 181 und 182)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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14.07.2011
|
ö
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Beschließend
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1.6 |
Empfehlung
„Das städtebauliche Einvernehmen für den geplanten Neubau eines Einkaufsmarktes mit „Markthalle“ und 76 Stellplätzen wird erteilt.
Die erforderlichen Zustimmungen zu den Befreiungen von Festsetzungen der Bebauungspläne „2. Änderung des Bebauungsplans der Stadt Vöhringen „NU 14 neu“ zwischen Riedstraße und Memminger Straße (St 2031) mit Grünordnungsplan (Aufstellung)“ und „Zwischen B 19 und der Mozartstraße“ werden erteilt.“
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Janson verweist auch bei diesem Tagesordnungspunkt zunächst auf die den Stadträten vorab bereits zugestellten Unterlagen, die eine Vorabinformation zu diesem für die Vöhringer Innenstadt doch sehr bedeutsamen Vorhaben ermöglichen sollte. Sodann nimmt er Bezug auf zwei einstimmig im Bau- und Verkehrsausschuss gefassten Beschlüsse zu Bauvoranfragen, von denen insbesondere die Letztere im Mai 2008 einen Einkaufsmarkt mit einer Bruttogeschossfläche von ebenfalls ca. 2.000 m² zum Inhalt hatte.
Bürgermeister Janson bringt in Erinnerung, dass die Stadt Vöhringen durch einen nicht unerheblichen Grunderwerb bereits in Vorleistung zu diesem Projekt gegangen sei und verweist auf eine grundsätzlich positive Aussage der Regierung von Schwaben zu der Ansiedlung eines Einkaufsmarktes an dieser zentralen Stelle der Innenstadt von Vöhringen.
Zwar wäre nach der Feinuntersuchung von Herrn Prof. Schirmer auf diesem Plangebiet auch zentrales, innerstädtisches Wohnen im Grünen vorstellbar.
Mit der Ansiedlung eines Vollsortimenters kann aber dem Ziel der Stärkung der Einkaufslage entsprochen werden soweit die Einkaufsnutzung unmittelbar dem öffentlichen Raum der Memminger Straße zugeordnet ist, was insbesondere durch die beiden „Markthallen“ gegeben sei.
Stichpunktartig listet er die Vor- und Nachteile des Bauvorhabens von Herrn Reiter auf (siehe Anlage 1).
Bürgermeister Janson verweist aber auch darauf, dass das Vorhaben auch negative Auswirkungen haben kann.
Im Zusammenhang mit der Vorstellung des Baugesuches stellt Bürgermeister Janson fest, dass das Vorhaben vom Grundsatz her jedoch insgesamt zweifelsfrei den städtebaulichen Zielsetzungen entspricht.
Sowohl der Antragsteller als auch die Stadtverwaltung hatten in der Vergangenheit vielfältigen Kontakt mit mehreren Lebensmittelketten, wobei die Stadtverwaltung sehr früh REWE favorisiert habe, nicht zuletzt weil eine Vöhringer Familie erfolgreich REWE-Märkte in Nachbarkommunen betreibe und auch hier als Betreiber vorgesehen sei.
Die Vielzahl dieser Gespräche könnte nun in der Ansiedlung eines Frequenzbringers münden. Damit wäre auch eine langfristige und fußläufig erreichbare
Versorgung insbesondere der älteren Mitbürger im Zentrum von Vöhringen gesichert.
Der seitens des Bauwerbers vorgesehene Gebäudekörper, so Bürgermeister Janson weiter, sei zudem deutlich attraktiver als bei Einkaufsmärkten üblich, so dass auch das Gebäude des Einkaufsmarktes sowie die „Markthalle“ schon allein deswegen eine städtebauliche Verbesserung in diesem bislang eher mäßig attraktiven Bereich darstelle.
Bei der sich anschließenden Aussprache wird aufgrund der Äußerungen der Gremiumsmitglieder deutlich, dass sie sich grundsätzlich gleichfalls für die Ansiedlung eines Vollsortimentsmarktes im Zentrum von Vöhringen aussprechen.
Auf gemeinsamen Antrag von Frau Hesser und Herrn Zanker ergeht wegen der grundsätzlichen Bedeutung dieses Bauvorhabens jedoch folgender Beschluss:
Beschluss
„Die Entscheidung über die Zulassung eines Einkaufsmarktes mit einer Bruttogeschoßfläche von 2.020 m² auf dem sogenannten „Reiter-Areal“ wird wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Bauvorhabens an den Stadtrat verwiesen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 4
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1.7. Wiedenmayer Kurt;
Errichtung einer Außenbestuhlung für die Bäckerei;
Bauort: "Wannengasse 7" in Vöhringen (Flur-Nr. 68)
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
|
Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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14.07.2011
|
ö
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Beschließend
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1.7 |
Empfehlung
„Gegen die geplante Errichtung einer Außenbestuhlung, der von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“
Beschluss
„Gegen die geplante Errichtung einer Außenbestuhlung, der
von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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1.10. Firma Wieland-Werke AG;
Neubau eines Streusalzsilos;
Bauort: "Wielandstraße 26" in Vöhringen (Flur-Nr. 331)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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14.07.2011
|
ö
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Beschließend
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1.10 |
Empfehlung
„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“
Beschluss
„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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1.8. Firma Knittel GmbH & Co. KG;
Erweiterung des Bürogebäudes mit zweitem Umkleidebereich und Hausmeisterwohnung;
Bauort: "Adalbert-Stifter-Straße 28" in Vöhringen (Flur-Nr. 827)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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14.07.2011
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ö
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Beschließend
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1.8 |
Empfehlung
„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“
Beschluss
„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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1.9. Hilgarth Arthur und Brigitte;
Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage;
Bauort: "Frühlingstraße 8" in Vöhringen (Flur-Nr. 1111/4)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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14.07.2011
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ö
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Beschließend
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1.9 |
Empfehlung
„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“
Beschluss
„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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1.11. Jacob Gabriela;
Verglasung des Balkons;
Bauort:"Nibelungenstraße 5" in Vöhringen (Flur-Nr. 1150/1)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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14.07.2011
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ö
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Beschließend
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1.11 |
Empfehlung
„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“
Beschluss
„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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1.12. Möller-Braig Elke und Möller Martin;
Erweiterung eines Zweifamilienhauses mit Unterkellerung;
Bauort: "Schwabenstraße 1" in Vöhringen (Flur-Nr. 1129/4)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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14.07.2011
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ö
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Beschließend
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1.12 |
Empfehlung
„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“
Beschluss
„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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1.13. DPW Deutsche Plakat-Werbung GmbH & Co. KG;
Errichtung von einer unbeleuchteten Werbetafel;
Erneute Entscheidung über das städtebauliche Einvernehmen in Kenntnis der Rechtsauffassung des Landratsamtes Neu-Ulm;
Bauort: "Ulrichstraße 1" in Vöhringen (Flur-Nr. 37)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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14.07.2011
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ö
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Beschließend
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1.13 |
Empfehlung
„Das städtebauliche Einvernehmen für die beantragte Werbetafel wird erteilt.“
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Janson führt einleitend aus, dass der Bauantrag bereits in der Sitzung vom 05.05.2011 vorgelegen habe und das städtebauliche Einvernehmen seinerzeit mit der Begründung, dass mit der Aufstellung der Werbeanlage die konkrete Gefahr einer stadtbildstörenden Häufung verbunden wäre und zudem negative Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit zu befürchten wären, einstimmig abgelehnt worden sei. Der Antragsteller akzeptierte allerdings die städtische Entscheidung nicht und bat um eine rechtsmittelfähige Entscheidung.
Das Landratsamt Neu-Ulm vertritt aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten Prüfung des Bauantrags auch vor Ort die Ansicht, dass die Errichtung der gewünschten Werbeanlage zulässig sei, weil von dem Vorhaben keine Verkehrsgefährdung ausgeht, eine störende Häufung von Werbeanlagen zu verneinen ist und auch keine Beeinträchtigung des Ortsbildes zu erkennen ist. Damit ist nach Ansicht des Landratsamtes Neu-Ulm die Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens zu Unrecht erfolgt.
In dem Schreiben des Landratsamtes Neu-Ulm vom 05.07.2011 wird der Stadt Vöhringen nun die Gelegenheit eingeräumt, über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens erneut zu entscheiden. Sollte die Stadt Vöhringen allerdings das gemeindliche Einvernehmen weiterhin verweigern, beabsichtige das Landratsamt Neu-Ulm die Baugenehmigung unter Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens zu erteilen.
Im Ergebnis einer kurzen Aussprache ergeht folgender Beschluss:
Beschluss
„Das städtebauliche Einvernehmen für die beantragte Werbeanlage wird aufgrund der seitens des Landratsamtes Neu-Ulm geäußerten Rechtsauffassung und insbesondere aufgrund der dargelegten weiteren Vorgehensweise erteilt, obwohl die Stadt Vöhringen bei der Zulassung der beantragten Werbeanlage nach wie vor von einer Beeinträchtigung des Ortsbildes ausgeht und insbesondere nach wie vor erhebliche Zweifel bezüglich der Verkehrssicherheit insbeson
dere im Hinblick auf den die Kreisstraße NU 14 begleitenden Geh- und Radweg hat.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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6.1. Unregelmäßige Überflutung der Riedhofstraße im Bereich der Unterführung der NU 14;
Anbringung eines warnenden Verkehrszeichens;
Anfrage von Herrn Thalhofer
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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14.07.2011
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ö
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6.1 |
Diskussionsverlauf
Herr Thalhofer berichtet, dass es bei Starkregenfällen öfters vorkomme, dass die Riedstraße unterhalb der NU 14 überflutet sei. Nachdem es regelmäßig eine gewisse Zeit dauere, bis die Feuerwehr alarmiert werde und die Straße abgesperrt werden kann, regt er die Aufstellung eines Verkehrsschildes, welches auf die Überflutungsgefahr hinweise, an.
Bürgermeister Janson bedankt sich für diese Information und sichert eine Überprüfung und ggf. Aufstellung eines Gefahrenhinweisschildes zu.
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6.2. Wiederholt defekte Verkehrsspiegel im Bereich der Ausfahrt aus dem LKW-Parkplatz der Wieland-Werke AG auf die Illertaltangente Nord;
Versetzung der Spiegel;
Anfrage von Herrn Zanker
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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14.07.2011
|
ö
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6.2 |
Diskussionsverlauf
Herr Zanker berichtet, dass die im Ausfahrtsbereich des LKW-Parkplatzes der
Firma Wieland-Werke AG im Grünbereich zwischen dem Geh- und Radweg Vöhringen-Illerzell und der Illertaltangente Nord angebrachten Verkehrsspiegel immer wieder beschädigt werden, weswegen er anrege, zu prüfen, ob für die Verkehrsspiegel nicht ein besserer Standort gefunden werden könne. Dies vor allem deshalb, weil zum einen die Verkehrsspiegel nicht gerade günstig sein dürften, zum anderen, weil die Verkehrssicherheit immer wieder über längere Zeit nicht gesichert sei, nachdem es regelmäßig einige Zeit dauere, bis die zerstörten Verkehrsspiegel ersetzt seien.
Herr Zanker bittet auch um Auskunft, wer für den jeweiligen Ersatz der Verkehrsspiegel zuständig sei.
Bürgermeister Janson bedankt sich für den Hinweis und sichert eine Überprüfung zu.
Ob die Annahme der Verwaltung, dass die Verkehrsspiegel durch die Fa. Wieland-Werke AG im Zusammenhang mit der Realisierung des LKW-Parkplatzes installiert worden seien und deswegen auch durch die Fa. Wieland-Werke AG zu unterhalten seien,
richtig sei, werde ebenfalls geprüft.
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6.3. Stehendes Wasser und Kellerüberflutungen in der Frankenstraße bei Starkregen;
Abhilfemaßnahmen;
Anfrage von Herrn Walk
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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14.07.2011
|
ö
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6.3 |
Diskussionsverlauf
Herr Walk berichtet von einem Gespräch mit Bürgern, bei dem diese vorgetragen hätten, dass bei Starkregenfällen immer wieder großflächig Wasser auf der Frankenstraße stehe und es auch zu Kellerüberflutungen käme.
Herr Hieber erklärt hierzu, dass es zunächst wichtig wäre zu wissen, ob es bei dem Wasser, welches in den Kellern zu beklagen sei, um Wasser handelt, welches von der Straße eingedrungen sei,
oder ob das Wasser von einem Rückstau aus dem Kanal komme, gegen den sich die Gebäudeeigentümer selbst zu schützen hätten.
Herr Walk führt dazu aus, dass er dies nicht genau wisse. Er werde jedoch mit den Betroffenen reden, die sich dann ggf. selbst an das Stadtbauamt wenden könnten.