Datum: 12.01.2009
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Haupt- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 20:50 Uhr bis 21:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:50 Uhr bis 21:15 Uhr
Öffentliche Sitzung
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2. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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12.01.2009
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ö
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Diskussionsverlauf
Kein Anfall
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3. Anträge und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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12.01.2009
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ö
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3 |
Diskussionsverlauf
Kein Anfall
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1. Musikschule Dreiklang e.V.;
- Zustimmung zur Neufestlegung des Festbetrages
- Zustimmung zur Anpassung des Unterrichtsentgeltes
- Zustimmung zur Satzungsänderung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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12.01.2009
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ö
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Vorberatung
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1 |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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29.01.2009
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ö
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Beschließend
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5 |
Sachverhalt
Neufestsetzung des Festbetrages
Dank struktureller Maßnahmen und eines freiwilligen Gehaltsverzichts der Lehrkräfte in Höhe von 6,7% seit 2004 ist es gelungen, den seit 1999 bestehenden Festbetrag in Höhe von 352,79 € pro Schüler und Jahr bis heute unverändert zu lassen. Ursprünglich war ein Zeitraum von 5 Jahren vorgesehen.
Seit kurzem muss zur Defizitabgleichung allerdings auf die bisher gebildete Rücklage zurückgegriffen werden. Auch unter Berücksichtigung des gegenwärtigen Rücklagenstandes (voraussichtlicher Stand 2008: ca. 84.000 € / 2009: ca. 42.000 €) besteht jedoch sehr bald Handlungsbedarf für die Anpassung / Neufestlegung eines Festbetrages pro Schüler und Jahr.
Dabei kommen zwei Alternativen in Betracht: Entweder möglichst schnell eine hohe Anpassung vorzunehmen - Vorschlag: 408,57 € - und den Betrag dann wieder einige Zeit unverändert zu lassen (vgl. Berechnungsbeispiel Anlage 1) oder in den nächsten Jahren jeweils eine stufenweise, aber moderatere Erhöhung einzuplanen – Vorschlag: 375 € / 395 € / 410 € / 420 € - und dann den Betrag so lange wie möglich beizubehalten (vgl. Berechungsbeispiel Anlage 2).
Die Vorstandschaft der Musikschule hat sich in seiner Sitzung vom 11.12.2008 für folgende Vorgehensweise ausgesprochen:
? Stufenweise Erhöhung des Festbetrages ab dem Haushaltsjahr 2009 entsprechend der beigefügten Berechnung (vgl. Anlage 2).
? Es wird erwartet, dass die Lehrkräfte den seit 2004 bestehenden teilweisen freiwilligen Gehaltsverzicht bis auf weiteres fortsetzen (von derzeit 32 Jahreswochenstunden weiterhin 2 Std. unbezahlt)
Anpassung des Unterrichtsentgeltes
In der Vorstandschaft wurde die Ansicht vertreten, dass aufgrund dieser Festbetragsentwicklung auch die Unterrichtsentgelte ab dem Schuljahr 2009/2010 jeweils der aktuellen Kostenentwicklung angepasst werden sollten. Vorgeschlagen wird dabei ein Modell, wie es auch an der Musikschule Senden seit einiger Zeit praktiziert wird, nämlich die regelmäßige Anpassung der Entgelte an den Verbrauchpreisindex. Eine Übersicht über die Entwicklung des Verbraucherpreisindex der letzten Jahre ist als Anlage 3 beigefügt.
Durch eine solche Regelung wird sichergestellt, dass sich auch die Schüler bzw. deren Eltern an der Kostenentwicklung jeweils maßvoll beteiligen. Das Unterrichtsentgelt für auswärtige Schüler bleibt weiterhin kostendeckend.
Empfehlung der Vorstandschaft der Musikschule Dreiklang e.V.:
? Die Unterrichtsentgelte werden ab dem Schuljahr 2009/2010 dem Verbraucherpreisindex angepasst. Der Betrag für die auswärtigen Schüler bleibt kostendeckend.
Zustimmung zur Satzungsänderung
Der Musikschulbeirat hat selbst angeregt, den Beirat zum nächstmöglichen Zeitpunkt aufzulösen und die Satzung für die Musikschule Dreiklang e.V. vom 08.05.2003 entsprechend zu ändern.
Der Grund für den Wegfall dieses Gremiums ergibt sich aus der Tatsache, dass die Betreffenden jeweils anstehende Absprachen direkt und auf kurzem Wege mit der Geschäftsführung der Musikschule vornehmen und nicht erst auf den Musikschulbeirat zugehen. Diese Vorgehensweise hat sich bewährt, weil diese Art der Regelung zeitunabhängig von einer Vorstandssitzung erfolgen kann.
Die Vorstandschaft der Musikschule Dreiklang hat in seiner Sitzung vom 11.12.2008 deshalb dem Antrag des Musikschulbeirates auf Wegfall des Musikschulbeirates und der hierzu erforderlichen Satzungsänderung zum nächst möglichen Zeitpunkt zugestimmt.
Die sich daraus ergebenden Satzungsänderungen sind in der beigefügten Unterlage rot markiert (vgl. Anlage 4).
Empfehlung
Der Stadtrat Vöhringen erteilt seine Zustimmung
- zur stufenweisen Anhebung des gegenwärtigen Festbetrages in Höhe von 352,79 € pro Schüler
und Jahr und zwar im Haushaltsjahr 2009 auf 375 € im Haushaltsjahr 2010 auf 395 € im Haus-
haltsjahr 2011 auf 410 € und ab dem Jahr 2012 auf 420 € pro Schüler und Jahr;
- zur jeweiligen Anpassung der Unterrichtsentgelte ab dem Schuljahr 2009/2010 an den
Verbraucherpreisindex. Die Entgelte für auswärtige Schüler bleiben weiterhin kostendeckend;
- zur Änderung der Satzung über die Musikschule Dreiklang e.V. vom 08.05.2003 (Wegfall der
Bestimmungen über den Musikschulbeirat).
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Janson bezieht sich in seinem Sachvortrag auf die allen Stadtratsmitgliedern zugestellte Sitzungsvorlage mit den von Herrn Schulleiter Hoffmann durchgeführten Berechnungen.
Er führt zur Neufestsetzung des Festbetrages ergänzend aus, dass der seit 1999 unverändert gehaltene Festbetrag in Höhe von 352,79 € pro Schüler und Jahr aufgrund der gestiegenen Ausgaben zur Deckung des Defizits der Musikschule nicht mehr ausreicht und deshalb auf die bestehende Rücklage in Höhe von ca. 84.000 € zurückgegriffen werden müsse. Nachdem diese Mittel aber ohne Anpassung des Festbetrages sehr bald aufgebraucht wären, bedarf es einer Neufestsetzung des Festbetrages. In Übereinstimmung mit den beiden anderen Mitgliedskommunen (Stadt Illertissen und Gemeinde Bellenberg) werde vorgeschlagen, den Betrag im Zeitraum von 2009 bis 2012 auf 380 € pro Schüler und Jahr festzusetzen.
Herr Gutter bringt zum Ausdruck, dass die Musikschule bisher sehr gut gewirtschaftet habe und es nicht als selbstverständlich anzusehen sei, dass die Lehrkräfte durch einen teilweisen Gehaltsverzicht seit 2004 in Höhe von 6,7% wesentlich zu einer längeren Laufzeit des Festbetrages beigetragen haben. Er halte auch die Entgeltregelung bei Auswärtigen für zu hoch, von denen seit einiger Zeit kostendeckende Beitragssätze abverlangt werden.
Im Ergebnis der Beratungen ergeht schließlich folgender Empfehlungsbeschluss:
Beschluss
Der Stadtrat Vöhringen erteilt seine Zustimmung
- zur Anhebung des gegenwärtigen Festbetrages in Höhe von 352,79 € pro Schüler und Jahr auf 380 € pro Schüler und Jahr im Zeitraum von 2009 bis 2012;
- zur jeweiligen Anpassung der Unterrichtsentgelte ab dem Schuljahr 2009/2010 an den Verbraucherpreisindex. Die Entgelte für auswärtige Schüler bleiben weiterhin kostendeckend;
- zur Änderung der Satzung über die Musikschule Dreiklang e.V. vom 08.05.2003
(Wegfall der Bestimmungen über den Musikschulbeirat in § 7, § 8, § 10, § 11, § 13).
Anmerkung: In der Änderungssatzung muss in § 5 Ziff. 2 der letzte Satz gestrichen
werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0