Datum: 02.02.2009
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Haupt- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
3 Verschiedenes
4 Anträge und Anfragen
1 Ortsrecht der Stadt Vöhringen Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung und Fäkalschlammentsorgungssatzung Einführung getrennter "gesplitteter" Entwässerungsgebühren Vorstellung und Entscheidung über die mögliche Satzungsvariante
2 Aufgabenspektrum des Stadtbauhofes; Information
4.1 Brand im städtischen Wohnblock "Zum Klärwerk 15"; Anfrage Herr Thalhofer
4.2 Verkehrsspiegel an der Kreuzung Oberer Kellerbergweg / Weißenhorner Straße; Anfrage Herr Thalhofer

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3. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 02.02.2009 ö 3

Diskussionsverlauf

Kein Anfall

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4. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 02.02.2009 ö 4
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1. Ortsrecht der Stadt Vöhringen Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung und Fäkalschlammentsorgungssatzung Einführung getrennter "gesplitteter" Entwässerungsgebühren Vorstellung und Entscheidung über die mögliche Satzungsvariante

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 02.02.2009 ö Vorberatung 1
Stadtrat Stadtratssitzung 18.02.2009 ö Beschließend 6

Empfehlung

Die Einführung der getrennten Abwassergebühren erfolgt auf der Grundlage der Alternative 1 zu § 10a der Mustersatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 20.05.2008. Die Berechnung der Niederschlagswassergebühr erfolgt nach einer flurstücksgenauen Zuordnung von bebauten und befestigten Flächen (DFK-Modell).

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Janson nimmt in seinem Sachvortrag Bezug auf die allen Stadtratsmitgliedern zugestellte Sitzungsvorlage und führt ergänzend aus, dass beide dargestellten Modelle, das sog. „GAB-Modell“ = Gebietsabflussbeiwert oder das sog. „DFK-Modell“ = Maßstab nach der tatsächlich angeschlossenen und versiegelten Grundstücksfläche, rechtlich vorstellbar wären. Er halte jedoch das „DFK-Modell“ für die gerechtere Variante, weil dort die tatsächlichen Verhältnisse zugrunde gelegt werden und die Berechnung nicht wie beim „GAB-Modell“ auf Schätzungen beruht. Aufgrund der aufwändigen Erhebungen und Berechnungen sei vorgesehen, mit der Ausarbeitung der Grundlagen ein Fachbüro zu beauftragen.

In der anschließenden Diskussion interessieren sich die Ausschussmitglieder insbesondere für die entstehenden finanziellen Auswirkungen durch die geplante Änderung des Gebührenmaßstabes. Die Vertreter der Stadtverwaltung führen hierzu aus, dass Erfahrungen in anderen Gemeinden zeigen, dass sich für die Eigentümer und Nutzer von Einfamilienhäusern nur wenig ändert. Haushalte in Mehrfamilienhäusern fahren voraussichtlich etwas günstiger, da dort weniger Niederschlagswasser anfällt, während größere Betriebe und Märkte mit viel versiegelter Fläche aufgrund des höheren Anteils an Niederschlagswasser mehr bezahlen müssen.

Herr Gutter bittet, bis zu den Fraktionssitzungen vor der Stadtratssitzung hierzu Modellberechnungen durchzuführen, aus denen sich die voraussichtlichen finanziellen Änderungen grob erkennen lassen. (Anmerkung: Berechnungsbeispiele mit fiktiv angenommen Beitragssätzen sind dieser Niederschrift als Anlage beigefügt).

Auf Nachfrage im Gremium wird weiter darüber informiert, dass die von der Stadtverwaltung vorgeschlagenen Änderungen nun auf der Grundlage einer vom Bayer. Staatsministerium des Innern herausgegebenen Mustersatzung beruhen. Dennoch verbleibe nach den Worten von Bürgermeister Janson auch bei Mustersatzungen ein gewisses rechtliches Restrisiko, wie sich bei Anfechtungen von derartigen Satzungen in der Vergangenheit schon gezeigt hat.

Im Ergebnis der eingehenden Aussprache ergeht sodann folgender

Empfehlungsbeschluss:

Beschluss

„Die Einführung der getrennten Abwassergebühren erfolgt auf der Grundlage der Alternative 1 zu § 10a der Mustersatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 20.05.2008. Die Berechnung der Niederschlagswassergebühr erfolgt nach einer flurstücksgenauen Zuordnung von bebauten und befestigten Flächen (DFK-Modell).“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Aufgabenspektrum des Stadtbauhofes; Information

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 02.02.2009 ö 2

Sachverhalt

In der gemeinsamen Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses und des Bau- und Verkehrsausschusses vom 12.01.2009 wurde im Zusammenhang mit der Diskussion über die Bereitstellung einer neuen Stelle im Stadtbauhof u.a. der Wunsch geäußert, in nächster Zeit einmal das konkrete Aufgabenspektrum des Stadtbauhofes sowie die Anzahl der geleisteten Überstunden darzustellen.

Als Anlage erhalten Sie eine Aufstellung sowie ein Schaubild über die im Jahr 2008 geleisteten Stunden geordnet nach Aufgabenschwerpunkten. Weiterhin sind auch die Überstunden des Bauhofes angegeben. Herr Weinbuch, Leiter des Stadtbauhofes, steht in der Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses für evtl. Fragen zur Verfügung.

Empfehlung

Die Information über das Aufgabenspektrum des Stadtbauhofes und die im Jahr 2008 geleisteten Überstunden wird zur Kenntnis genommen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Janson nimmt Bezug auf die allen Stadtratsmitgliedern zugestellte Sitzungsvorlage mit den beigefügten Aufstellungen über die vom Stadtbauhof im Jahr 2008 geleisteten Stunden und Aufgabenschwerpunkte. Er vergleicht die Einrichtung „Bauhof“ mit einem Kraftcenter der Stadtverwaltung, die vielfältige Einsatzgebiete, angefangen vom Reinigungs- und Winterdienst bis hin zu umfangreichen Kontrollaufgaben, abdecken müsse. Hinzu kommt auch ein großes Pensum an freiwilligen Aufgaben für Vereine, Institutionen und Organisationen.

Die Gremiumsmitglieder bedanken sich für die transparente Darstellung der Aufgabenschwerpunkte des Stadtbauhofes. Sie sehen darin eine gute Grundlage für künftige Personalentscheidungen in dieser Einrichtung und auch als Argumentationshilfe für Fragen zum Aufgabenspektrum aus der Bürgerschaft. Aus der Übersicht ist auch eine Unterscheidung in Pflichtaufgaben und freiwillige Leistungen des Bauhofes erkennbar.

In der weiteren Diskussion wird nach potentiellen Einsparmöglichkeiten und nach dem Umfang der Überstunden in den letzten Jahren gefragt. Es wird angeregt, manche Aufgaben auch ehrenamtlich erledigen zu lassen oder Ferienarbeiter zur Unterstützung einzusetzen. So könnte vor allem eine Müllsäuberungsaktion im gesamten Stadtgebiet zusammen mit den Schulen und Vereinen durchgeführt werden.

Hierzu führen die Vertreter der Stadtverwaltung aus, dass bisher schon einige Arbeiten an Fachfirmen vergeben worden sind und dies von Fall zu Fall entschieden werde. Einsparungen könnten vor allem bei den freiwilligen Leistungen erzielt werden. Dies würde die betroffenen Vereine und Organisationen allerdings empfindlich treffen. Viele Leistungen würden jedoch seit Jahren bereits ehrenamtlich erbracht, z.B. in den Schulen oder Kindergärten durch die Elternbeiräte. Ferienarbeiter sind in gewissem Umfang gleichfalls im bereits im Einsatz. Auch gebe es bereits jährliche Säuberungsaktionen zusammen mit den Schulen,
die jedoch evtl. noch weiter ausgebaut werden könnten.

Ohne Beschluss

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4.1. Brand im städtischen Wohnblock "Zum Klärwerk 15"; Anfrage Herr Thalhofer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 02.02.2009 ö 4.1

Diskussionsverlauf

Anfrage:
Herr Thalhofer nimmt Bezug auf den heutigen Brand im Keller des städtischen Wohnblocks „Zum Klärwerk 15“ in Vöhringen und regt an, die Mieter bzw. Nutzer anzuhalten, die Räumlichkeiten so aufzuräumen, dass möglichst wenig brennbare Sachen umherliegen.

Antwort:
Bürgermeister Janson führt aus, dass hierzu keine rechtliche Handhabe bestehe. Man könne lediglich an die Mieter appellieren. Herr Hieber informiert ergänzend, dass erst vergangene Woche eine Begehung durch Mitarbeiter der Stadtverwaltung in diesem Objekt stattgefunden habe und dabei einiger Müll und Unrat beseitigt worden ist.

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4.2. Verkehrsspiegel an der Kreuzung Oberer Kellerbergweg / Weißenhorner Straße; Anfrage Herr Thalhofer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 02.02.2009 ö 4.2

Diskussionsverlauf

Anfrage:
Herr Thalhofer erkundigt sich nach dem Verbleib des Verkehrsspiegels an der Kreuzung „Oberer Kellerbergweg“ / Weißenhorner Straße im Stadtteil Illerberg. Dieser sei vor ca. 5 Wochen entfernt worden und werde gerade bei Einsätzen der Feuerwehr dringend benötigt, da diese nicht so schnell anfahren können.

Antwort:
Bürgermeister Janson sichert eine Überprüfung zu.

Anmerkung:
Der Verkehrsspiegel ist – wie schon vermutet - wegen einer Beschädigung abmontiert
worden und wird in nächster Zeit durch einen neuen ersetzt.