Datum: 12.03.2009
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 20:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 20:05 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschriften
1.1 Stadtratssitzung vom 18.02.2009 - öffentlicher Teil
1.2 Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 02.03.2009 - öffentlicher Teil
1.3 Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 05.03.2009 - öffentlicher Teil
4 Verschiedenes
5 Anträge und Anfragen
3 Umsetzung des Konjunkturprogramms II / Zukunftsinvestitionsgesetz; Maßnahmen der Stadt Vöhringen; Information
2 Sanierung des Innenstadtbereiches von Vöhringen; Sanierung der Mühlbachbrücke im Bereich Ulmer-/Frauenstraße; Vorstellung der unterschiedlichen Variantenuntersuchungen und Billigung der zur Ausführung kommenden Variante
4.1 Ganztagesklassen an der Hauptschule
5.1 Ampelschaltung an der Kreuzung Vöhlinstraße, Wielandstraße, Illerstraße; Anfrage Herr Barth
5.2 Bebauungsplan Illerzell Süd; Anfrage Herr Maier
5.3 Evtl. Ansiedlung eines Supermarktes im Bereich der Stadtmitte (sog. Reiter-Areal); Anfrage Herr Freudenberger

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1. Genehmigung der Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 12.03.2009 ö 1
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1.1. Stadtratssitzung vom 18.02.2009 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 12.03.2009 ö 1.1

Beschluss

„Der Stadtrat genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Stadtratssitzung vom 18.02.2009“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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1.2. Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 02.03.2009 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 12.03.2009 ö 1.2

Beschluss

„Die Mitglieder des Haupt- und Umweltausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung
genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 02.03.2009“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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1.3. Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 05.03.2009 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 12.03.2009 ö 1.3

Beschluss

„Die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung
genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 05.03.2009“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 12.03.2009 ö 4
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5. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 12.03.2009 ö 5
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3. Umsetzung des Konjunkturprogramms II / Zukunftsinvestitionsgesetz; Maßnahmen der Stadt Vöhringen; Information

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 12.03.2009 ö 3

Sachverhalt

Das Bundeskabinett hat am 27.01.2009 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder beschlossen. Das Gesamtvolumen der zusätzlichen öffentlichen Mittel für Zukunftsinvestitionen von Ländern und Kommunen beträgt gut 13 Milliarden Euro. Davon trägt der Bund einen Anteil von maximal 75%, die Länder und Kommunen 25%.

Am 10.02.2009 gab die Bayer. Staatsregierung den Startschuss für zusätzliche Investitionen im Rahmen des Konjunkturprogramms II in Höhe von 1,96 Milliarden Euro. Die Mittel werden auf die Regierungsbezirke verteilt nach einem Schlüssel, der zu 75% die Einwohner und zu 25% die Finanzkraft zugrunde legt. Der Regierungsbezirk Schwaben erhält danach ca. 204 Millionen Euro. Die Mittel müssen in den Jahren 2009 bis 2011 verwendet werden. Im Jahr 2011 können Finanzhilfen nur für Investitionsvorhaben eingesetzt werden, die noch 2010 begonnen wurden und bei denen im Jahr 2011 ein selbständiger Abschnitt des Investitionsvorhabens ausgeschlossen ist.

In Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden sieht das Bayer. Programm folgende Förderbereiche für Kommunen vor:

1. Kommunale Bildung
    Schwerpunkte sind:
?        Energetische Sanierung von Schulen
?        Energetische Sanierung von sonstigen Bildungseinrichtungen wie Kindergärten und Weiterbildungseinrichtungen
?        Behinderteneinrichtungen und Heime

2. Kommunale Infrastruktur
    Schwerpunkte sind:
?        Krankenhausbaumaßnahmen und Energieeinsparungen in Krankenhäusern
?        Energetische Sanierung kommunaler Verwaltungsgebäude uns sonstiger Infrastruktur
?        Städtebau und Dorferneuerung
?        Breitbandförderung
?        Lärmsanierung von kommunalen Straßen
?        Hochwasserschutz

Auf ein Gießkannenprinzip wird nach Aussagen des Bayer. Staatsregierung bewusst verzichtet,
da bei über 2.000 Gemeinden in Bayern nur so eine Konzentration auf zielführende Projekte und wirksame Impulse für den ländlichen Raum ebenso wie für die Ballungszentren gewährleistet werden kann. Die Zukunftsprojekte werden durch die Bezirksregierungen ausgewählt.

Die Kommunen können nun bis Ende März Anträge auf Aufnahme in das Konjunkturprogramm stellen. Dabei sind aussagekräftige Projektbeschreibungen ausreichend und noch keine Detailplanungen erforderlich. Die Regierungen sollen dann bis spätestens Ende April über die Aufnahme der Anträge in das Investitionsprogramm entscheiden. Die Frist Ende März ist keine Ausschlussfrist. Sollten die Kommunen mehr Zeit benötigen, kann dieser auch noch im April nachgereicht werden.

Finanzhilfen werden nur für zusätzliche Investitionsmaßnahmen gewährt. Die Zusätzlichkeit ist gegeben, wenn die abgerufenen Mittel nicht zur Finanzierung eines Investitionsvorhabens eingesetzt werden, dessen Gesamtfinanzierung bereits durch einen beschlossenen und in Kraft getretenen Haushaltsplan gesichert ist (Stichtag 27.01.2009).

Diskussionsverlauf

Die von Bürgermeister Janson mittels Power-Point-Präsentation gegebenen Informationen zum Konjunkturpaket II können wie folgt zusammen gefasst werden:

Das Bundeskabinett hat am 27.01.2009 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder beschlossen. Das Gesamtvolumen der zusätzlichen öffentlichen Mittel für Zukunftsinvestitionen von Ländern und Kommunen beträgt gut 13 Milliarden Euro. Davon trägt der Bund einen Anteil von maximal 75%, die Länder und Kommunen 25%.

Am 10.02.2009 gab die Bayer. Staatsregierung den Startschuss für zusätzliche Investitionen im Rahmen des Konjunkturprogramms II in Höhe von 1,96 Milliarden Euro. Die Mittel werden auf die Regierungsbezirke verteilt nach einem Schlüssel, der zu 75% die Einwohner und zu 25% die Finanzkraft zugrunde legt. Der Regierungsbezirk Schwaben erhält danach ca. 204 Millionen Euro. Die Mittel müssen in den Jahren 2009 bis 2011 verwendet werden. Im Jahr 2011 können Finanzhilfen nur für Investitionsvorhaben eingesetzt werden, die noch 2010 begonnen wurden und bei denen im Jahr 2011 ein selbständiger Abschnitt des Investitionsvorhabens ausgeschlossen ist.

In Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden sieht das Bayer. Programm folgende Förderbereiche für Kommunen vor:

1. Kommunale Bildung
    Schwerpunkte sind:
?        Energetische Sanierung von Schulen
?        Energetische Sanierung von sonstigen Bildungseinrichtungen wie Kindergärten und Weiterbildungseinrichtungen
?        Behinderteneinrichtungen und Heime

2. Kommunale Infrastruktur
    Schwerpunkte sind:
?        Krankenhausbaumaßnahmen und Energieeinsparungen in Krankenhäusern
?        Energetische Sanierung kommunaler Verwaltungsgebäude uns sonstiger Infrastruktur
?        Städtebau und Dorferneuerung
?        Breitbandförderung
?        Lärmsanierung von kommunalen Straßen
?        Hochwasserschutz

Auf ein Gießkannenprinzip wird nach Aussagen des Bayer. Staatsregierung bewusst verzichtet, da bei über 2.000 Gemeinden in Bayern nur so eine Konzentration auf zielführende Projekte und wirksame Impulse für den ländlichen Raum ebenso wie für die Ballungszentren gewährleistet werden kann. Die Zukunftsprojekte werden durch die Bezirksregierungen ausgewählt.

Die Kommunen können nun bis Ende März Anträge auf Aufnahme in das Konjunkturprogramm stellen. Dabei sind aussagekräftige Projektbeschreibungen ausreichend und noch keine Detailplanungen erforderlich. Die Regierungen sollen dann bis spätestens Ende April über die Aufnahme der Anträge in das Investitionsprogramm entscheiden. Die Frist Ende März ist keine Ausschlussfrist. Sollten die Kommunen mehr Zeit benötigen, kann dieser auch noch im April nachgereicht werden.

Finanzhilfen werden nur für zusätzliche Investitionsmaßnahmen gewährt. Die Zusätzlichkeit ist gegeben, wenn die abgerufenen Mittel nicht zur Finanzierung eines Investitionsvorhabens eingesetzt werden, dessen Gesamtfinanzierung bereits durch einen beschlossenen und in Kraft getretenen Haushaltsplan gesichert ist (Stichtag 27.01.2009).

Das Bayer. Staatsministerium des Innern hat mit Bekanntmachung vom 03.03.2009 Förderrichtlinien zur Umsetzung des Konjunkturpaketes zur energetischen Modernisierung der
Infrastruktur in Kommunen erlassen. Diese gliedern sich in Förderungen nach dem Zukunftsinvestitionsgesetz und Förderungen nach dem Investitionspakt 2009.

Anspruchsberechtigt sind bei Förderungen nach dem Investitionspakt 2009 nur Gemeinden mit besonders schwieriger Haushaltslage, insbesondere solche, die aufgrund ihrer Haushaltslage keine Kredite im erforderlichen Umfang für diese Maßnahmen aufnehmen können.

Für die Stadt Vöhringen bleibt danach allenfalls die Hoffnung, bei der Förderung nach dem Zukunftsinvestitionsgesetz berücksichtig zu werden. Gefördert werden hierbei energetische Modernisierungen von

·        Gebäuden der sozialen Infrastruktur wie Schulen, Kindertageseinrichtungen und überwiegend schulisch genutzte Sportstätten
·        Bildungs- und Begegnungseinrichtungen kommunaler Träger sowie
·        Kommunale Verwaltungsgebäude


Zuwendungsempfänger sind neben Gemeinden und Landkreisen auch private und kirchliche Träger. Das Gebäude muss sich dabei in einem energetisch nachteiligen Zustand befinden und es muss regelmäßig beheizt werden.

Das Gebäude oder der Gebäudeteil ist dabei so zu modernisieren, dass die Anforderungen an den Jahres-Primärenergiebedarf und an den spezifischen Transmissionswärmeverlust für bestehende Gebäude nach § 9 Abs. 1 der Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energiesparverordnung – EnEV vom 24. Juli 2007) in der jeweils geltenden Fassung eingehalten werden.

Mit der Ausführung der Maßnahmen darf grundsätzlich erst nach Erteilung des Bewilligungsbescheides begonnen werden.

Bei der energetischen Modernisierung können sonstige Maßnahmen mitgefördert werden, soweit sie im Vergleich zur energetischen Modernisierung untergeordnet sind; dazu gehören insbesondere
?        Erneuerung der Anstriche und Böden
?        notwendige Brandschutzmaßnahmen sowie
?        Maßnahmen zur Barrierefreiheit

Die Förderung erfolgt als Projektförderung im Wege der Festbetragsfinanzierung durch einen Zuschuss in Höhe von 87,5% der förderfähigen Kosten. Diese liegen bei Maßnahmen der energetischen Modernisierung bzw. einer Generalsanierung oder eines Ersatzneubaus bei 600 € je Quadratmeter beheizter Netto-Grundfläche der zu modernisierenden Gebäude oder Gebäudeteile. Bei sonstigen Maßnahmen sind Kosten bis zu 200 je Quadratmeter beheizter Netto-Grundfläche förderfähig.

Nachdem von den auf den Bezirk Schwaben bzw. den Landkreis Neu-Ulm entfallenden
Fördermitteln jeweils wiederum nur ein gewisser Anteil an die 17 Landkreiskommunen weiter gegeben wird, dürfen nach den Worten von Bürgermeister Janson bezüglich der Anzahl der Projekte und der Höhe der Bewilligung keine allzu großen Erwartungen in das Konjunkturprogramm gesetzt werden.

Bezüglich der Projektvorschläge der Stadtverwaltung, die für eine energetische Modernisierung nach dem Zukunftsinvestitionsgesetz bei der Regierung von Schwaben angemeldet werden sollten, siehe hierzu nachfolgenden Top 9.

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2. Sanierung des Innenstadtbereiches von Vöhringen; Sanierung der Mühlbachbrücke im Bereich Ulmer-/Frauenstraße; Vorstellung der unterschiedlichen Variantenuntersuchungen und Billigung der zur Ausführung kommenden Variante

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 12.03.2009 ö Beschließend 2

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Janson nimmt Bezug auf die vorhergehenden Sitzungen und begrüßt zu
diesem Tagesordnungspunkt Herrn Wörfel von der Konstruktionsgruppe Bauen, der sodann mittels Beamer zunächst noch einmal die festgestellten Schäden an der Brücke darstellt und anschließend die zwischenzeitlich überprüften Brückenvarianten vorstellt (vgl. Top 7 der Niederschrift über die Stadtratssitzung vom 18.02.2009).

Die Vor- und Nachteile der drei untersuchten Varianten ergeben sich aus den beigefügten Übersichten, die während der Sitzung bereits allen Stadtratsmitgliedern ausgehändigt
worden sind (vgl. Anlage 1 bis 3). Bei der anschließenden Aussprache kristallisiert sich die Variante 2 als die sinnvollste Lösung heraus, da

  • mit nicht allzu großem Mehraufwand eine neue Brücke erstellt werden kann (Unterschied Variante 1 200.000 € zu Variante 2 250.000 € = ca. 50.000 €, wobei bei Variante 1 evtl. noch weitere Kosten hinzukommen könnten, wenn auch der Boden saniert werden müsste, die Kosten bei Variante 3 betragen 270.000 €),
  • bei einer neuen Brücke niedrigere Unterhaltskosen in den nächsten Jahren anfallen
werden,
  • wie bei Variante 1 nur eine geringe Anpassung an die bisherige Straßenplanung in der Ulmer Straße notwendig ist, bei Variante 3 wären ca. 15 cm Unterschied,
  • wie bei Variante 3 mit geringem Mehraufwand (ca. 3.000 €) die volle Trägfähigkeit von
60 t hergestellt werden kann,
die voraussichtliche Bauzeit der Variante 2 mit 12 Wochen nicht erheblich von den anderen Varianten abweicht (Variante 1 ca. 8 Wochen, Variante 3 ca. 10 Wochen).

Beschluss

„Der vom Ingenieurbüro Koch aus Kempten vorgestellte Planentwurf Variante 2 - Neues Rahmenbauwerk, mit einer statischen Tragfähigkeit von 60 Tonnen wird als Grundlage für die weitere Ausführungsplanung und Ausschreibung der Sanierung / Neugestaltung der Mühlbachbrücke Ulmer- / Silcherstraße gebilligt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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4.1. Ganztagesklassen an der Hauptschule

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 12.03.2009 ö 4.1

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Janson führt aus, dass der Stadtrat Vöhringen in der Sitzung vom 27.11.2008 der Bildung einer Ganztagesklasse an der Uli-Wieland-Volksschule Vöhringen (Hauptschule) ab dem Schuljahr 2009/2010 und der Kostenbeteiligung zugestimmt habe.

Während man damals noch davon ausgegangen sei, dass für die Betreuungsaufgaben und außerschulischen Angebote staatliche Mittel in Höhe von 6.000 € zur Verfügung gestellt werden, habe sich die Stadt Vöhringen nunmehr zu einer pauschalen Kostenbeteiligung in
Höhe von 5.000 € je Ganztagesklasse verpflichten müssen. Diese Verpflichtung betreffe zunächst die bereits beantragte eine Ganztagesklasse an der Uli-Wieland-Volksschule Vöhringen (Hauptschule). Bei einer weiteren Zunahme von Ganztagesklassen müsse diese Verpflichtungserklärung jedoch für jede Klasse abgegeben werden. Hinzu kommen dann auch noch Kosten für die Errichtung einer Mensa.

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5.1. Ampelschaltung an der Kreuzung Vöhlinstraße, Wielandstraße, Illerstraße; Anfrage Herr Barth

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 12.03.2009 ö 5.1

Diskussionsverlauf

Anfrage:
Herr Barth möchte wissen, ob wirklich keine Möglichkeit besteht, die Ampel an der Kreuzung Vöhlinstraße, Wielandstraße, Illerstraße zumindest während der Nachtzeit abzuschalten, da hierfür kein Bedarf besteht. Die Ampelschaltung stelle bei vielen Verkehrsteilnehmern ohnehin ein Ärgernis dar.

Antwort:
Bürgermeister Janson führt hierzu aus, dass bereits wiederholt versucht worden sei, die Ampelschaltung zu ändern. Das hierfür zuständige Staatliche Bauamt Krumbach habe allerdings eine sehr restriktive Haltung gezeigt und sei zu Änderungen nicht bereit.

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5.2. Bebauungsplan Illerzell Süd; Anfrage Herr Maier

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 12.03.2009 ö 5.2

Diskussionsverlauf

Anfrage:
Herr Maier nimmt Bezug auf seine Ausführungen zum Bebauungsplan Illerzell Süd I in der Stadtratssitzung vom 29.05.2008, wonach er gebeten habe, auch im angrenzenden Gebiet möglichst zeitnah eine Änderung des Bebauungsplanes herbeizuführen und den Ausbau eines 2. Vollgeschosses im Dach zuzulassen bzw. den Bau von Gauben zu ermöglichen.
Er fragt nach, wann dies von Seiten der Stadtverwaltung vorgesehen ist.

Antwort:
Herr Schmid P. bringt zum Ausdruck, dass das der Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes in diesem Bereich noch vor der Sommerpause geplant sei.

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5.3. Evtl. Ansiedlung eines Supermarktes im Bereich der Stadtmitte (sog. Reiter-Areal); Anfrage Herr Freudenberger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 12.03.2009 ö 5.3

Diskussionsverlauf

Anfrage:
Herr Freudenberger erkundigt sich, ob das angekündigte Gutachten zu diesem Areal bereits vorliegt und ob es die Stadtratsmitglieder einsehen können.

Antwort:
Bürgermeister Janson stellt dar, dass der Entwurf zwar vorgelegen habe, jedoch noch Nachbesserungen erforderlich gewesen seien. Sobald es überarbeitet ist, erhält der Stadtrat hierzu eine Information.