Datum: 30.03.2009
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Haupt- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 20:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
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6. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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30.03.2009
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ö
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6 |
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7. Anträge und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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30.03.2009
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ö
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7 |
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1. Kommunale Verkehrsüberwachung (KVÜ);
Zustimmung zur Jahresrechnung 2008
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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30.03.2009
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ö
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Beschließend
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1 |
Sachverhalt
Zustimmung zur Jahresrechnung 2008
Nach dem Ergebnis der Jahresrechnung 2008 beträgt das Defizit der Stadt Vöhringen im Bereich der Kommunalen Verkehrsüberwachung 16.234,65 € (Vorjahr 9.082,33 €).
Die Defizitentwicklung in der Übersicht:
? 2002 10.108,73 €
? 2003 15.234,40 €
? 2004 8.296,98 €
? 2005 9.003,12 €
? 2006 1.781,19 €
? 2007 9.082,33 €
? 2008 16.234,65 €
Die Ausgaben des Verwaltungshaushalts sind im Jahr 2008 mit 239.490,84 € gegenüber dem Vorjahr (202.272,85 €) deutlich gestiegen. Dies ist in erster Linie auf höhere Beschäftigungsentgelte bedingt durch eine Altersteilzeitstelle zurückzuführen. Entgegen ursprünglichen Erwartungen konnte leider keine Förderung durch die Agentur für Arbeit erreicht werden, nachdem als Ersatz für die bisherige Stelleninhaberin kein Auszubildender oder arbeitsuchender Arbeitnehmer eingestellt werden konnte. Die Freistellphase dieser Kraft dauert noch bis zum 31.05.2011 an.
Durch die höheren Ausgaben liegt auch der Anteil der Stadt Vöhringen mit 79.107,07 €
höher als im Jahr 2007, wo er bei 70.786,24 € lag.
Die Entwicklung der Fallzahlen in Vöhringen in den letzten drei Jahren ist annähernd konstant. Die Zahlen sehen konkret wie folgt aus:
2008 2007 2006
Ruhender Verkehr 1.813 1.822 1.829
Fließender Verkehr 6.201 6.279 5.604
Gesamt 8.014 8.101 7.433
Im Jahr 2008 waren keine vermögenswirksamen Anschaffungen zu verzeichnen. Die Gemeinde Unterroth hat sich beim Beitritt zum 01.04.2008 vertraglich verpflichtet, einen Investitionskostenanteil in Höhe von 1.000 € zu leisten. Dieser Betrag wird auf die bisherigen drei Mitgliedsgemeinden Illertissen, Senden und Vöhringen entsprechend der Fallzahlen aufgeteilt. Auf die Stadt Vöhringen entfallen Einnahmen in Höhe von 342,10 €.
Das Gebührenaufkommen für die Stadt Vöhringen ist mit 62.452,33 € gegenüber dem Vorjahr, wo es bei 62.270,06 € lag, fast konstant geblieben.
Der Vergleich der Mitgliedsstädte 2008 sieht wie folgt aus:
Illertissen: Ausgaben: 64.408,44 € Einnahmen: 57.424,95 € Differenz: - 6.983,49 €
Senden: Ausgaben: 86.817,95 € Einnahmen: 74.714,07 € Differenz: - 12.103,88 €
Vöhringen: Ausgaben: 79.029,08 € Einnahmen: 62.794,43 € Differenz: - 16.234,65 €
Unterroth: Ausgaben: 8.923,41 € Einnahmen: 8.714,99 € Differenz: - 208,42 €
Die Stadtverwaltung empfiehlt, der Jahresrechnung 2008 zuzustimmen.
Die Geschäftsführerin der Kommunalen Verkehrsüberwachung, Frau Monika Rehm, wird in der Sitzung anwesend sein und für Rückfragen zur Verfügung stehen.
Die Jahresrechnung ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.
Empfehlung
Die Stadt Vöhringen erteilt ihre Zustimmung zur Jahresrechnung 2008 der Kommunalen Verkehrsüberwachung (KVÜ) im Abrechnungszeitraum vom 01.01. bis 31.12.2008.
Die Abrechnung ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Janson nimmt Bezug auf die allen Stadtratsmitgliedern zugestellte Sitzungsvorlage. Er führt ergänzend aus, dass sich an den Fallzahlen im letzten Jahr bei der Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs in Vöhringen nichts Grundlegendes geändert habe. Die Kostensteigerung gegenüber dem Vorjahr sei in erster Linie auf die Personalkosten für eine Altersteilzeitkraft zurückzuführen. Für diese Mitarbeiterin sei nach Angaben der für Personalfragen in der KVÜ zuständigen Stadt Illertissen zum Zeitpunkt des Eintritts in die Freistellphase keine geeignete Ersatzkraft (Auszubildende/r oder Arbeitslose/r) gefunden worden, für die von der Agentur für Arbeit Zuschüsse gewährt worden wären.
Die dadurch entstandenen Personalmehrkosten, die sich noch bis zum Jahr 2011 auswirken, missfallen den anwesenden Mitgliedern des Haupt- und Umweltausschusses. Sie bitten die Stadt Illertissen künftig um eine bessere vorherige Abstimmung in derartigen Personalangelegenheiten mit der Stadt Vöhringen.
Die Abrechnung der KVÜ wird sodann im Wege einer kurzen Aussprache, gebilligt. Es ergeht folgender
Beschluss
„Die Stadt Vöhringen erteilt ihre Zustimmung zur Jahresrechnung 2008 der Kommunalen Verkehrsüberwachung (KVÜ) im Abrechnungszeitraum vom 01.01. bis 31.12.2008.
Die Abrechnung ist Bestandteil dieses Beschlusses.“
Anmerkung:
Die Stadt Illertissen teilt im Nachgang zur Sitzung mit, dass sie auf die Intervention von Bürgermeister Janson noch einmal eingehend prüfen wird, ob durch eine interne Umverteilung der Altersteilzeitfälle in der Stadtverwaltung Illertissen evtl. doch noch eine anteilige Bezuschussung durch die Agentur für Arbeit erfolgen kann. Bezüglich des seit Juni 2008 zurück liegenden Zeitabschnitts erfolgt eine Meldung der Stadt Illertissen an die Kassenversicherung. Somit besteht die Möglichkeit, dass doch noch ein gewisser Anteil der Personalkosten aufgefangen werden kann.
Nach weiterer Mitteilung der Stadt Illertissen hat sich zwischenzeitlich herausgestellt,
dass die Personalkostensteigerung im Jahr 2008 nicht nur durch die Bewilligung der
Altersteilzeitstelle, sondern auch durch die volle Zahlung der Dienstbezüge an eine in den Jahren 2006 / 2007 über einen längeren Zeitraum erkrankte Mitarbeiterin der KVÜ entstanden ist. In diesem Zeitraum hat die Krankenkasse die Gehaltszahlungen zu einem Großteil übernommen. Die nunmehr wieder in voller Höhe zu leistenden Personalbezüge umfassen einen Mehrkostenanteil gegenüber 2006/2007 in Höhe von ca. 22.000 €. Die aufgrund der Altersteilzeit entstanden höheren Zahlungen betragen lediglich ca. 11.400 €.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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2. Musikschule Dreiklang e.V. - Vöhringen, Bellenberg, Illertissen -;
1. Information über die Grundlagen der Bayer. Sing- und Musikschulen
2. Zustimmung zur Jahresrechnung 2008
3. Zustimmung zur Erhöhung der Entgeltordnung ab 01.09.2009
4. Zustimmung zur Einbeziehung des Ferienüberhangs bei den Lehrkräften ab 01.09.2009
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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30.03.2009
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ö
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Beschließend
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2 |
Sachverhalt
Zu 1: Information über die Grundlagen der Bayer. Sing- und Musikschulen
Herr Schulleiter Hoffmann wird zu Beginn dieses Tagesordnungspunktes zunächst per
Power-Point-Präsentation allgemeine Informationen zu den Grundlagen der Bayer. Sing- und Musikschulen geben.
Zu 2: Zustimmung zur Jahresrechnung 2008
Der Unterdeckungsbetrag des Jahres 2008 beläuft sich auf 238.031,55 € (2007: 215.666,58 €). Unter Berücksichtigung der kommunalen Förderung errechnet sich im Bereich des Verwaltungshaushaltes im Jahr 2008 ein Fehlbetrag in Höhe von 27.075,34 €. Dieser Fehlbetrag muss, wie bei Etatberatungen bereits angekündigt, aus der hierfür gebildeten Rücklage entnommen werden.
Der Unterdeckungsbetrag liegt mit 575,08 € trotz gestiegener Ausgaben im Personalbereich durch die tariflichen Lohnerhöhungen noch geringfügig unter dem Haushaltsansatz 2008.
Die Unterschreitung des Haushaltsansatzes war vor allem deshalb wieder möglich, weil die Verantwortlichen der Musikschule weiterhin auf eine sehr sparsame Haushaltsführung
geachtet haben und auch im Jahr 2008 zu einem teilweisen Gehaltsverzicht in Höhe von 6,7% bereit waren.
Die Gesamtschülerzahl betrug im letzten Jahr 599.
Diese teilt sich auf in 209 Schüler aus Vöhringen, 130 aus Bellenberg, 231 aus Illertissen und 29 aus anderen Orten.
Der Anteil der Stadt Vöhringen am Unterdeckungsbetrag 2008 beträgt 36,7%, in Illertissen 40,5% und in Bellenberg 22,8%.
Auf dieser Grundlage errechnet sich für die Stadt Vöhringen im Verwaltungshaushalt ein
Anteil in Höhe von 77.485,15 € und im Vermögenshaushalt ein Betrag in Höhe von 530,16 €. Die Gesamtaufwendungen der Stadt Vöhringen für die Musikschule Dreiklang im Jahr 2008 betrugen 78.015,31 € (2007: 81.948,66 €).
Nähere Einzelheiten zur Abrechnung und Entwicklung des Budgetbetrages können den beigefügten Unterlagen entnommen werden (vgl. Anlage 1 und 2). Herr Schulleiter Hoffmann wird in der Sitzung anwesend sein und für Fragen zur Verfügung stehen.
Die Jahresrechnung 2008 bedarf noch der Zustimmung der beiden Mitgliedskommunen
Bellenberg und Illertissen sowie der Mitgliederversammlung der Musikschule.
Der Haushalt 2009 der Musikschule wurde bereits im Rahmen der Etatberatungen der
Stadt Vöhringen in den Januarsitzungen gebilligt. Weiterhin wurde in der Sitzung des Stadtrates vom 29.01.2009 ein neuer Festbetrag in Höhe von 380 € pro Schüler und Jahr für den Zeitraum von 2009 bis 2012 festgelegt.
Zu 3: Zustimmung zur Änderung der Entgeltordnung ab 01.09.2009
3.1 Erhöhung der Unterrichtsgebühren
In der Vorstandschaft der Musikschule Dreiklang wurde die Meinung vertreten, dass angesichts des gestiegenen Finanzierungsbedarfs durch den Aufbrauch der Rücklagen auch die Unterrichtsgebühren, vor allem beim Einzelunterricht, auf den Prüfstand gestellt und diese ggf. angepasst werden sollten.
Die Musikschule hat hierzu Übersichten angefertigt, aus denen die Verteilung des Einzelunterrichts an der Musikschule Dreiklang sowie Gebührenvergleiche der Musikschulen im Landkreis Neu-Ulm und den angrenzenden Musikschulen aus Baden-Württemberg zu sehen sind (vgl. Anlagen 3 bis 4). Ein direkter Vergleich mit den Schulen aus Baden-Württemberg ist allerdings nicht möglich, weil diese nicht den Bestimmungen einer Musikschulverordnung wie die Bayerischen Schulen unterliegen und somit ihre Unterrichtsgebühren und Bezahlungen an die Lehrkräfte flexibler gestalten können.
Die Vorstandsmitglieder empfehlen auf der Grundlage der vorgenannten Vergleichstabellen folgende Gebührenerhöhungen:
Einzelunterricht 45 Minuten: bisher 63,50 € ab 01.09.2009 / 69,00 €
Einzelunterricht 30 Minuten: bisher 46,00 € ab 01.09.2009 / 49,00 €
Gruppenunterricht G 2 bisher 36,00 € ab 01.09.2009 / 38,00 €
Ballett bisher 24,00 € ab 01.09.2009 / 31,00 €
neu: Grundgebühr Keyboard bisher 0,00 € ab 01.09.2009 / 24,00 €
Die in der Stadtratssitzung am 29.01.2009 beschlossene Anpassung der Unterrichtsentgelte an den Verbraucherpreisindex wird dadurch entbehrlich und kann ggf. zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgegriffen werden.
3.2 Erhöhung der Familienermäßigung
Im Falle einer Gebührenerhöhung schlägt die Vorstandschaft der Musikschule vor, auch die Familienermäßigung etwas anzuheben, um Familien mit mehreren Kindern stärker zu entlasten. Als Empfehlung an die kommunalen Gremien und die Mitgliederversammlung wird vorgeschlagen:
Familienermäßigung für das 2. Familienmitglied bisher 15% ab 01.09.2009 / 20%
Familienermäßigung für das 3. Familienmitglied bisher 20% ab 01.09.2009 / 25%
Familienermäßigung für das 4. Familienmitglied bisher 25% ab 01.09.2009 / 30%
3.3 Anpassung des Zuschlags für Auswärtige und Erwachsene
Weiterhin besteht die Notwendigkeit, den Zuschlag für Auswärtige und Erwachsene in der Entgeltordnung aufgrund des Ergebnisses der Jahresrechnung 2008 ab 01.09.2009 auf 81,58% ~ 81,5% festzusetzen. Die Erforderlichkeit der jeweiligen Anpassung ergibt sich aufgrund der Beschlussfassung in der Mitgliederversammlung vom 16.03.2004.
Ein gesonderter Beschluss hierzu ist nicht erforderlich.
Zu 4: Zustimmung zur Einbeziehung des Ferienüberhangs bei den Lehrkräften
ab 01.09.2009
Von Seiten der Stadt Illertissen wurde im Rahmen der Etatberatungen ferner angeregt, den Ferienüberhang evtl. in die wöchentliche Arbeitszeit der Lehrkräfte der Musikschule einzubeziehen.
Nach einer Erhebung der Musikschule Dreiklang werden bei den Musikschulen im
Landkreis Neu-Ulm durchschnittlich 1,64 Stunden pro Woche als Ferienüberhang eingebracht (vgl. Anlage 5). Die Lehrkräfte der Musikschule Dreiklang arbeiten schon seit vielen Jahren freiwillig zwei Stunden/wöchentlich mehr. Die tarifliche Arbeitszeit beträgt bei vollbeschäftigten Lehrkräften derzeit 30 Stunden/wöchentlich. Nach Angaben des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Bayern (KAV) sind bei einer maximalen Umsetzung des Ferienüberhangs höchstens 3,9 Stunden / wöchentlich zusätzlich möglich.
Die Schulleitung der Musikschule sieht in einer weiteren Steigerung der wöchentlich
Arbeitszeit über die bereits freiwillig eingebrachten zwei Stunden hinaus die Problematik, dass die Forderung der kommunalen Gremien den Lehrkräften nicht mehr vermittelbar ist, weil es de facto einer Lohnkürzung gleich kommt. Es wird auch befürchtet, dass das vielfach bisher bestehende freiwillige Engagement der Lehrkräfte z.B. bei der Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen dann deutlich abnehmen wird. Schwierig sei es auch in Krankheitsfällen in der Ferienzeit, da die Lehrkräfte dann während der Unterrichtszeit den ausgefallenen Urlaubsanspruch einlösen können.
In der Vorstandschaft wurde jedoch die Meinung vertreten, dass die Forderung von Gemeinde- bzw. Stadtratsmitgliedern auf Prüfung von weiteren Optimierungsmöglichkeiten durchaus legitim sei und dass die evtl. Einbeziehung des Ferienüberhangs im öffentlichen Dienst vielfach bereits praktiziert werde.
Die Vorstandschaft schlägt als Empfehlung an die kommunalen Gremien der Mitgliedskommunen und die Mitgliedsversammlung vor, die bisherige wöchentliche tarifliche Arbeitszeit von 30 Stunden unter Einbeziehung der schon bisher freiwillig erbrachten höheren Arbeitsleistung von zwei Stunden als Ferienüberhang anzurechnen und die Arbeitszeit ab 01.09.2009 um eine weitere Stunde, somit auf 33 Stunden/wöchentlich, zu erhöhen.
Empfehlung
Zu 1: Kenntnisnahme
Zu 2: Die Stadt Vöhringen erteilt ihre Zustimmung zur Jahresrechnung 2008 der Musikschule Dreiklang e.V. – Vöhringen, Bellenberg, Illertissen – (Abrechnungszeitraum vom 01.01.2008 bis 31.12.2008). Die Abrechnung ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Zu 3: Die Stadt Vöhringen erteilt ihre Zustimmung zur Änderung der Entgeltordnung der
Musikschule
Dreiklang e.V. – Vöhringen, Bellenberg, Illertissen (Erhöhung der Unterrichtsgebühren und Erhöhung des Familienzuschlags) mit Wirkung ab 01.09.2009. Die Entgeltordnung ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Die in der Stadtratssitzung vom 29.01.2009 beschlossene Anpassung der Unterrichtsentgelte der Musikschule Dreiklang e.V. – Vöhringen, Bellenberg, Illertissen – an den Verbraucherpreisindex ist dadurch entbehrlich und wird ggf. zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgegriffen.
Zu 4: Die Stadt Vöhringen erteilt ihre Zustimmung, bei den Lehrkräften der Musikschule Dreiklang e.V. – Vöhringen, Bellenberg, Illertissen - die bisherige wöchentliche tarifliche Arbeitszeit von 30 Stunden unter Einbeziehung der schon bisher freiwillig erbrachten höheren Arbeitsleistung von 2 Stunden als Ferienüberhang anzurechnen und die Arbeitszeit ab 01.09.2009 um eine weitere Stunde, somit auf 33 Stunden / wöchentlich, zu erhöhen.
Diskussionsverlauf
Zu 1. Information über die Grundlagen der Bayer. Sing- und Musikschulen:
Herr Schulleiter Hoffmann und sein Stellvertreter, Herr Petermann, geben in einer Power-Point-Präsentation einen umfassenden Überblick über die Grundlagen der Bayer. Sing- und Musikschulen und gehen dabei auch auf die aktuelle Situation der Musikschule Dreiklang ein. Sie verteilen anschließend eine Informationsmappe an alle Stadtratsmitglieder.
Zu 2. Zustimmung zur Jahresrechnung 2008:
Bürgermeister Janson verweist auf die allen Stadtratsmitgliedern zugestellten Abrechnungsunterlagen des Jahres 2008, aus denen sich nur eine sehr geringe Abweichung um ca. 575 € gegenüber dem Haushaltsansatz ergibt.
Herr Maier spricht den Verantwortlichen der Musikschule Dreiklang ein ausdrückliches Lob für den verantwortungsvollen und sorgsamen Umgang der öffentlichen Mittel aus. Er konstatiert, dass sich die finanzielle Lage der Musikschule in den letzten Jahren deutlich stabilisiert habe und die Einrichtung auf einem sehr guten Weg sei.
Herr Kelichhaus vertritt die Auffassung, dass der kommunale Anteil an der Finanzierung der Musikschule höher sein könnte und die Elternbeiträge niedriger, da dies im gesamtbayerischen Vergleich genau umgekehrt sei. Dort liegt der Elternbeitrag niedriger und der kommunale Anteil höher.
Im Ergebnis der Aussprache ergeht sodann folgender Beschluss:
„Die Stadt Vöhringen erteilt ihre Zustimmung zur Jahresrechnung 2008 der Musikschule Dreiklang e.V. – Vöhringen, Bellenberg, Illertissen – (Abrechnungszeitraum vom 01.01.2008 bis 31.12.2008). Die Abrechnung ist Bestandteil dieses Beschlusses.“
Abstimmungsergebnis: 13 : 0 angenommen
Zu 3. Zustimmung zur Änderung der Entgeltordnung ab 01.09.2009
Herr Schulleiter Hoffmann erläutert die von der Vorstandschaft der Musikschule ab 01.09.2009 vorgeschlagenen Änderungen der Entgeltordnung. Beim Fach Ballett regt er abweichend vom ursprünglichen Vorschlag eine Streckung der Erhöhung auf zwei Jahre an (ab 01.09.2009 zunächst 27,50 € und ab 01.09.2010 dann 31,00 €), da bei einer zu starken einmaligen Anhebung um 7,00 € die Gefahr einer größeren Austrittswelle besteht. Diesem Vorschlag schließen sich die Gremiumsmitglieder an.
Herr Kelichhaus bekräftigt noch einmal seine zu Ziff. 2 vorgetragene Ansicht, dass der Anteil der Eltern geringer sein sollte und bringt zum Ausdruck, dass er deshalb die vorgeschlagenen Änderungen ablehnen wird.
Hierzu ergeht folgender Beschluss:
„Die Stadt Vöhringen erteilt ihre Zustimmung zur Änderung der Entgeltordnung der Musikschule Dreiklang e.V. – Vöhringen, Bellenberg, Illertissen (Erhöhung der Unterrichtsgebühren und Erhöhung des Familienzuschlags) mit Wirkung ab 01.09.2009. Die Entgeltordnung ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Die in der Stadtratssitzung vom 29.01.2009 beschlossene Anpassung der Unterrichtsentgelte der Musikschule Dreiklang e.V. – Vöhringen, Bellenberg, Illertissen – an den Verbraucherpreisindex ist dadurch entbehrlich und wird ggf. zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgegriffen.“
Abstimmungsergebnis: 10 : 2 angenommen
Anmerkung: Herr Gutter verlässt vor der Abstimmung den Sitzungssaal.
Zu 4: Zustimmung zur Einbeziehung des Ferieüberhangs bei den Lehrkräften ab
01.09.2009
Bürgermeister Janson bringt zum Ausdruck, dass die Forderung auf Einbeziehung des
Ferienüberhangs bei den Lehrkräften in die wöchentliche Arbeitszeit von der Stadt Illertissen und der Gemeinde Bellenberg gekommen sei, die beide nach weiteren Optimierungsmöglichkeiten bei der Finanzierung des Defizits der Musikschule suchen.
Er halte den schon seit einigen Jahren praktizierten freiwilligen Gehaltsverzicht in Höhe von 6,7% durch Mehrarbeit von zwei Stunden auf 32 Wochenstunden (tariflich sind 30 Wochenstunden vorgeschrieben) für ein deutliches und ausreichendes Signal von Seiten der Lehrkräfte der Musikschule Dreiklang. Er könne sich deshalb auch vorstellen, die in der Vorstandschaft empfohlene Einbeziehung um eine weitere Stunde derzeit nicht weiter zu verfolgen. Allerdings sei dann eine erneute Abstimmung mit den beiden anderen Mitgliedskommunen erforderlich.
Herr Schulleiter Hoffmann und sein Stellvertreter, Herr Petermann, führen hierzu ergänzend aus, dass eine weitere Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit um eine Stunde dann einen realen Gehaltsverzicht in Höhe von insgesamt 10% ausmachen würde. Dies sei den Lehrkräften, die in all den Jahren seit Bestehen der Musikschule sehr gute Arbeit geleistet hätten, nur schwer vermittelbar.
Dieser Auffassung schließen sich die Mitglieder des Haupt- und Umweltausschusses einhellig an. Bürgermeister Janson unterbreitet deshalb im Hinblick auf den bereits bestehenden freiwilligen Gehaltsverzicht der Lehrkräfte und dem breiten öffentlichen Engagement folgenden Beschlussvorschlag:
„Die Forderung, bei den Lehrkräften der Musikschule Dreiklang e.V. – Vöhringen, Bellenberg, Illertissen - die bisherige wöchentliche tarifliche Arbeitszeit von 30 Stunden unter Einbeziehung der schon bisher freiwillig erbrachten höheren Arbeitsleistung von 2 Stunden als Ferienüberhang anzurechnen und die Arbeitszeit ab 01.09.2009 um eine weitere Stunde, somit auf 33 Stunden / wöchentlich, zu erhöhen, wird abgelehnt.“
Abstimmungsergebnis: 12 : 0 angenommen
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4. Städtische Vereinförderrichtlinien;
Weitergewährung der Ausgleichszahlungen bei der Vereinspauschale durch die Stadt Vöhringen über das Jahr 2008 hinaus
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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30.03.2009
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ö
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Vorberatung
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4 |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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29.04.2009
|
ö
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Beschließend
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5 |
Sachverhalt
Der Stadtrat Vöhringen hat am 26.10.2006 beschlossen, Vereinen, die durch die Umstellung der Übungsleiterbezuschussung auf eine Vereinspauschale einen finanziellen Nachteil haben, befristet bis zum Ablauf der staatlichen Härtefallregelung (voraussichtlich 2008) einen Ausgleich in Höhe der bisherigen Förderung zu gewähren (vgl. Top 3 der Niederschrift über diese Sitzung).
In einer weiteren Sitzung am 21.06.2007 war der Stadtrat bereit, den betroffenen Vereinen in Aussicht zu stellen, dass der städtische Anteil bei der Übungsleiterbezuschussung auch über das Jahr 2008 hinaus gewährt wird, soweit bis dahin seitens des BLSV keine grundlegende Änderung zugunsten des SC Vöhringen erfolgt (vgl. Top 12 der Niederschrift über diese Sitzung).
Mit Schreiben vom 04.03.2009 beantragt der SC Vöhringen nun die Kosten für die Übungsleiter in Höhe des letztjährigen Betrages, d.h. Vereinspauschale und Härtefallausgleich, zu übernehmen. Nachdem die Weitergewährung der Härtefallregelung in der vorgenannten Sitzung nur in Aussicht gestellt worden ist, bedarf die endgültige Zusage nunmehr einer abschließenden Entscheidung im Stadtrat.
An Härtefallzahlungen seitens der Stadt Vöhringen an die drei im Stadtgebiet betroffenen Vereine wurden seit 2006 geleistet:
2006: SC Vöhringen 3.050,32 €
Schützenverein Vöhringen 46,94 €
ZSSV Illerberg/Thal 38,86 €
2007: SC Vöhringen 6.729,23 €
Schützenverein Vöhringen 99,73 €
ZSSV Illerberg/Thal 140,34 €
2008: SC Vöhringen 7.062,64 €
Schützenverein Vöhringen 115,38 €
ZSSV Illerberg/Thal 169,27 €
Eine Übersicht der gesamten Vereinspauschalen einschließlich Ausgleichsbeträge des Freistaates Bayern, des Landkreises Neu-Ulm und der Stadt Vöhringen im Zeitraum von 2006 bis 2008 ist als Anlage beigefügt.
Nach Mitteilung des SCV-Vorsitzenden, Herrn Luib, der kürzlich zusammen mit dem Kreisvorsitzenden des BLSV, Herrn Freudenberger, den bayerischen Sportdachverband zu den weiteren Zahlungsmodalitäten hinsichtlich der Vereinspauschale in einem persönlichen Gespräch befragt hat, wird der Freistaat Bayern die Ausgleichszahlungen, wie angekündigt, mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit mit Ablauf des Jahres 2008 einstellen. Nachdem sich auch der Landkreis Neu-Ulm bei seinen Zahlungen an den Vorgaben des BLSV orientiert, wird auch dieser Ausgleichsanteil ab 2009 wegfallen. Beim SCV beliefen sich die Ausgleichszahlungen des Freistaates Bayern und des Landkreises Neu-Ulm im Jahr 2006 auf 18,673,45 € im Jahr 2007 auf 15.854,62 € und im Jahr 2008 auf 8.322,40 €.
Die Zahlungen der Stadt Vöhringen an den SC Vöhringen betrugen inklusive Ausgleichsbetrag und Härtefallregelung in den Jahren 2006 bis 2008 jeweils 23.125,40 €. An diesem Betrag soll nach den Vorstellungen des Vereins auch weiterhin festgehalten werden.
Empfehlung
Die Stadt Vöhringen ist bis auf weiteres und in stets widerruflicher Weise bereit, den städtischen Ausgleichsbetrag und die Härtefallregelung bei der Gewährung der Vereinspauschale, die aufgrund der Umstellung der Übungsleiterbezuschussung auf eine Vereinspauschale einen finanziellen Nachteil haben, bis zur Höhe der in den Jahren 2006 bis 2008 geleisteten Zahlungen an die Vereine im Stadtgebiet weiterzugewähren, sofern es die städtische Haushaltslage zulässt und sich an den staatlichen Vorgaben keine grundlegenden Änderungen ergeben.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Janson ruft einleitend in Erinnerung, dass der Stadtrat in seiner Sitzung vom 21.06.2007 den von der Umstellung der Übungsleiterbezuschussung auf eine Vereinspauschale finanziell benachteiligten Vereinen in Aussicht gestellt habe, die städtischen Ausgleichszahlungen bzw. die Härtefallregelung auch über das Jahr 2008 hinaus weiterzugewähren, selbst wenn die staatlichen Ausgleichszahlungen wegfallen sollten und sich der Landkreis Neu-Ulm diesen Vorgaben anschließen wird.
Auf Nachfrage von Herrn Barth, wie lange diese Ausgleichszahlungen künftig von der Stadt Vöhringen getragen werden sollen, führt Bürgermeister Janson aus, dass diese freiwilligen Leistungen jederzeit eingestellt werden können, wenn es die Haushaltslage erfordert oder sich die staatlichen Richtlinien zum Vorteil für die Vereine ändern sollten.
Herr Freudenberger ergänzt in seiner Funktion als Kreisvorsitzender des BLSV, dass er zusammen mit Herrn Luib kürzlich beim Präsidenten des BLSV in dieser Angelegenheit vorgesprochen habe. Dabei sei zwar noch einmal deutlich geworden, dass der SC Vöhringen zu den wenigen aufgrund der Umstellung auf eine Vereinspauschale benachteiligten Vereinen in Bayern zählt. Eine Lösung, wie dieser Nachteil ausgeräumt werden kann, sei allerdings nicht aufgezeigt worden. Es sei, so Herr Freudenberger weiter, sehr wahrscheinlich mit einer Einstellung der staatlichen Ausgleichsleistungen zu rechnen.
Auf die von Herrn Maier darauf hin geäußerte Kritik, dass sich der Freistaat Bayern immer weiter von der Sportförderung zurückziehe, erläutert Herr Freudenberger, dass die staatliche Bezuschussung nach der vorgenommenen Kürzung in letzter Zeit wieder angestiegen sei.
Im Ergebnis der Aussprache ergeht schließlich folgender Empfehlungsbeschluss:
Beschluss
Die Stadt Vöhringen ist bis auf weiteres und in stets widerruflicher Weise bereit, den städtischen Ausgleichsbetrag und die Härtefallregelung bei der Gewährung der Vereinspauschale, die aufgrund der Umstellung der Übungsleiterbezuschussung auf eine Vereinspauschale einen finanziellen Nachteil haben, bis zur Höhe der in den Jahren 2006 bis 2008 geleisteten Zahlungen an die Vereine im Stadtgebiet weiterzugewähren, sofern es die städtische Haushaltslage zulässt und sich an den staatlichen Vorgaben keine grundlegenden Änderungen ergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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3. Errichtung eines Anbaus für eine Krippengruppe beim Kindergarten "Arche" mit Erweiterungsmöglichkeit um eine Gruppe;
Abschluss einer Betriebsträgervereinbarung mit der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Vöhringen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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30.03.2009
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ö
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Vorberatung
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3 |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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29.04.2009
|
ö
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|
4 |
Sachverhalt
Der Stadtrat Vöhringen hat in seiner Sitzung vom 23.07.2008 den Bedarf für zwei Krippengruppen im Kindergartenjahr 2009/2010 mit jeweils 12 Plätzen im Stadtgebiet Vöhringen als bedarfsnotwendig anerkannt. Am 30.09.2008 billigte der Stadtrat das Raumprogramm und die Mittel für den Anbau für eine Krippengruppe beim Kindergarten „Arche“ mit Erweitungsmöglichkeit um eine Gruppe.
Aufgrund der bisherigen Anmeldungen hat sich im Stadtgebiet Vöhringen im Kindergartenjahr 2009/2010 der Bedarf für zwei Krippengruppen bestätigt. Für die Krippe im Kindergarten „St. Martin“ Illerberg/Thal liegen derzeit 14 bzw.15 Anmeldungen vor. Für die Krippe im Kindergarten „Arche“ Vöhringen werden derzeit 8 bzw. 9 Plätze benötigt.
Die Vergabe des Anbaus beim Kindergarten „Arche“ ist im April diesen Jahres vorgesehen. Die Fertigstellung wird voraussichtlich im Laufe des September erfolgen, so dass der Betrieb der Krippe in diesem neuen Objekt aller Wahrscheinlichkeit nach ab Oktober d.J. aufgenommen werden kann.
Im Zuge der Vorbereitungen hat die Stadtverwaltung zusammen mit der Kirchenverwaltung zwischenzeitlich die Betriebsträgervereinbarung für die Kinderkrippe „Arche“ erstellt. Diese lehnt sich im Wesentlichen an die bestehende Vereinbarung für den Kindergarten „Arche“ an und soll am 01.09.2009 in Kraft treten. Nähere Einzelheiten können dem beigefügten Entwurf entnommen werden.
Die Zustimmung zu diesem Entwurf erfolgte in der Kirchenvorstandssitzung der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Vöhringen am 19.03.2009.
Empfehlung
„Die Vereinbarung zwischen der Evangelischen-Lutherischen Kirchengemeinde Vöhringen und der Stadt Vöhringen über den Betrieb der Kinderkrippe Arche in Vöhringen wird gebilligt. Die Vereinbarung ist Bestandteil dieses Beschlusses.“
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Janson verweist auf die allen Gremiumsmitgliedern zugestellte Sitzungsvorlage. Ergänzend führt er aus, dass § 9 aus redaktionellen Gründen wie folgt geändert werden muss:
„Als zusätzliche freiwillige Leistung kann die Stadt auf vorherigen Antrag für notwendige
Instandhaltungs-, Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen an der Einrichtung
die über den in § 5 (1) vereinbarten Betrag liegen, einen Zuschuss gewähren einen Zuschuss gewähren, der über dem in § 5 (1) vereinbarten Betrag liegt.“
Im Wege einer kurzen Aussprache ergeht sodann folgender Empfehlungsbeschluss:
Beschluss
„Die Vereinbarung zwischen der Evangelischen-Lutherischen Kirchengemeinde Vöhringen und der Stadt Vöhringen über den Betrieb der Kinderkrippe Arche in Vöhringen wird gebilligt. Die Vereinbarung ist Bestandteil dieses Beschlusses.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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5. "Gentechnikfreie Zone";
Festschreibung in städtischen Pachtverträgen;
Information und Entscheidung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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30.03.2009
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ö
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Beschließend
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5 |
Sachverhalt
Am 1. April 2008 ist das novellierte Gentechnikgesetz in Kraft getreten.
Mit dieser Novellierung hat die Bundesregierung eine Grundsatzentscheidung zugunsten der Agro-Gentechnik getroffen.
Das Gesetz erleichtert es Landwirten, die Gentechnik zu nutzen.
Es senkt das Schutzniveau für Landwirte, die sie ablehnen.
Bleibt es unverändert, wird es wohl mittelfristig dazu führen, dass Bauern und Verbraucher das verlieren, was für sie bisher eine Selbstverständlichkeit war: gentechnikfrei zu produzieren und zu essen.
Der Abstand eines Feldes z.B. mit Gentech-Mais zu konventionell bewirtschafteten Feldern beträgt nur 150 Meter, zu biologisch bewirtschafteten 300 Meter.
Sowohl 150 als auch 300 Meter Abstand werden regelmäßig und dauerhaft zur Kontamination des normalen Maises führen.
Damit ist das Schutzgut gentechnikfreie Landwirtschaft in höchstem Maße gefährdet.
Abstände zu Saatgutproduktionsflächen und zu Schutzgebieten sind gar nicht geregelt.
Das Gesetz kann auch über private Absprachen sehr leicht ausgehebelt werden.
Bauern, die Gentechnikpflanzen anbauen, können sich mit ihren Nachbarn darauf verständigen, nichts gegen gentechnische „Verunreinigungen“ zu unternehmen, z.B. keine Mindestabstände einzuhalten und auf eine Reinigung gemeinsam genutzter Maschinen zu verzichten.
Betroffen sind ferner Dritte, nämlich Bauern aus der unmittelbaren und mittelbaren Nachbarschaft oder möglicherweise auch Lebensmittelverarbeiter und Lebensmittelhändler, die die Ernten und die daraus gewonnenen Produkte kaufen.
Über all diese privaten Absprachen ist einer flächendeckenden und unkontrollierbaren Verbreitung von gentechnisch veränderten Organismen Tür und Tor geöffnet.
Frau Anette Schavan, die Bundesministerin für Bildung und Forschung,ist zwar der Auffassung, dass Gentechnik bereits im Jahre 2030 Standard auf den deutschen Äckern sein wird.
Andererseits lehnen vier von fünf Bürgerinnen und Bürgern den Einsatz von Gentechnik in der Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion ab, 95 % aller Konsumenten verlangen eine klare Kennzeichnung von Produkten, bei den Herstellung Gentechnik mit im Spiel war.
Die weit überwiegende Mehrheit der deutschen wie auch der europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher sieht in der Gentechnik keinen effektiven Nutzen, der es rechtfertigt, die menschliche Gesundheit und die Vielfalt der Natur den Risiken der Agro-Gentechnik auszusetzen.
Weder sind auch die Auswirkungen von gentechnisch veränderten Lebensmitteln auf die menschliche Gesundheit hinreichend bekannt noch sind die ökologischen Risiken der Agro-Gentechnik auch nur annähernd abschätzbar.
Im Zusammenhang mit gentechnisch veränderten Lebensmitteln werden als Gesundheitsrisiken vor allem das Entstehen von neuartigen Allergien und von weiteren Antibiotikaresistenzen erörtert, da mit Hilfe der Gentechnik Bestandteile in die Nahrung gelangen, die der Mensch im natürlichen Lebensmittelkreislauf zuvor nicht hatte.
Die von neuen Erbinformationen hergestellten Eiweiße können unter Umständen Lebensmittelallergien auslösen.
Darüber hinaus enthält eine Vielzahl von Gentech-Pflanzen , wie gesagt, Antibiotikaresistenzgene, die sich auf Bakterien im menschlichen Darm übertragen können.
Dadurch besteht wiederum die Gefahr, dass immer mehr Antibiotika unwirksam werden.
Die gentechnische Veränderung kann schließlich zu unerwarteten Veränderungen im Stoffwechsel der Pflanzen führen, die die Qualität und Sicherheit der daraus hergestellten Lebensmittel beeinträchtigt.
Aus Gründen eines vorbeugenden Verbraucher- und Umweltschutzes ist die Aussaat und der Anbau gentechnisch verändertet Pflanzen daher abzulehnen.
Der Bund Naturschutz in Bayern e.V. unterstützt aus diesen Erwägungen heraus
mit anderen Umweltverbänden deshalb auch das deutschlandweite Bündnis für eine gentechnikfreie Region.
Auch der Deutsche und Bayerische Bauernverband unterstützen mit 30 anderen Verbänden und Gruppierungen aus dem landwirtschaftlichen und kirchlichen Bereich sowie einzelnen Betrieben und Privatpersonen das Anliegen „Gentechnikfreie Regionen in Deutschland“.
Empfehlung
1) Bei der Neuverpachtung landwirtschaftlicher Flächen sowie bei der Verlängerung bestehender Pachtverträge für landwirtschaftliche Flächen sollen die Pächter vertraglich verpflichtet werden, auf die Aussaat und den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen zu verzichten.
2) Durch Gespräche und andere geeignete Maßnahmen sollen die Landwirte auf dem Gemarkungsgebiet der Stadt Vöhringen ferner für den Verzicht auf die Aussaat und den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen gewonnen werden.
Diskussionsverlauf
Nach kurzen Ausführungen von Bürgermeister Janson zur Thematik bringen die Gremiumsmitglieder übereinstimmend zum Ausdruck, dass sie die Intention der Stadtverwaltung grundsätzlich begrüßen und unterstützen, wenngleich eine Beschränkung des Aussaat- oder Anbauverzichts gentechnisch veränderter Pflanzen auf städtische Grundstücke nur einen kleinen Flächenanteil betreffe und damit nicht flächendeckend wirkungsvoll sein könne.
Bürgermeister Janson bringt hierzu jedoch seine Hoffnung zum Ausdruck, dass von dieser Absichtserklärung eine gewisse Signalwirkung auch auf private Eigentümer und Pächter von landschaftlichen Grundstücken ausgehe. Eine Beschlussfassung im Gremium, das gesamte Stadtgebiet Vöhringen zur gentechnikfreien Zone zu erklären, sei rechtlich auch nicht möglich.
Im Ergebnis der Aussprache ergeht folgender
Beschluss
1) Bei der Neuverpachtung landwirtschaftlicher Flächen sowie bei der Verlängerung bestehender Pachtverträge für landwirtschaftliche Flächen sollen die Pächter vertraglich verpflichtet werden, auf die Aussaat und den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen zu verzichten.
2) Durch Gespräche und andere geeignete Maßnahmen sollen die Landwirte auf dem Gemarkungsgebiet der Stadt Vöhringen ferner für den Verzicht auf die Aussaat und den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen gewonnen werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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6.1. Neuausschreibung des Gaskonzessionsvertrages;
Information
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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30.03.2009
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ö
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6.1 |
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Janson informiert darüber, dass der Gaskonzessionsvertrag mit der SWU Ulm/Neu-Ulm GmbH über die Versorgung des Stadtgebietes Vöhringen mit Gas am 30.09.2009 endet und neu ausgeschrieben werden muss. Nachdem die gesetzlichen
Grundlagen für eine Neuausschreibung allerdings eine Zweijahresfrist nach der öffentlichen Bekanntmachung vorschreiben, kann die Neuvergabe frühestens zum 01.04.2011 erfolgen. Bis dahin sei, so Bürgermeister Janson, mit der SWU Ulm/Neu-Ulm GmbH ein sog. Interims-Konzessionsvertrag geschlossen worden, der die gleichen Vertragsbedingungen wie bisher zum Inhalt hat.
Die Stadtratsmitglieder nehmen diese Information im Wege einer kurzen Aussprache zur Kenntnis.
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7.1. Kulturzentrum "Wolfgang-Eychmüller-Haus";
Notausgänge;
Anfrage Herr Barth
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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30.03.2009
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ö
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7.1 |
Diskussionsverlauf
Anfrage:
Herr Barth erkundigt sich, warum der Notausgang auf der Südostseite des Kulturzentrums „Wolfgang-Eychmüller-Haus“ bei der Wasserachse mit einem Vorhängeschloss versehen ist und deshalb im Notfall nicht genutzt werden kann.
Antwort:
Bürgermeister Janson führt aus, dass die Zahl und die Anordnung der Notausgänge mit dem Landratsamt Neu-Ulm abgestimmt worden sei und sich hierbei keine Beanstandungen ergeben hätten. Warum der von Herrn Barth angesprochene Notausgang nicht zugänglich sei, müsse geprüft werden.
Anmerkung:
Eine Rückfrage im Stadtbauamt hat ergeben, dass der südöstliche Aufgang kein Notausgang darstellt. Dieser sei damals lediglich aus architektonischen Gründen angelegt und nunmehr mit einem Vorhängeschloss gegen unbefugtes Betreten von Außen gesichert worden.
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7.2. Erneuerbare Energien;
Anfrage Herr Frank
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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30.03.2009
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ö
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7.2 |
Diskussionsverlauf
Anfrage:
Herr Frank nimmt Bezug auf die Thematik „erneuerbare Energien“ und bittet in diesem
Zusammenhang um gelegentliche Information im Haupt- und Umweltausschuss zu den
aktuellen Fördermöglichkeiten.
Weiterhin regt er an, öffentliche Flächen für Bürgersolaranlagen zur Verfügung zu stellen.
Antwort:
Bürgermeister Janson stellt die Behandlung der Fördermöglichkeiten für erneuerbare Energien im Haupt- und Umweltausschuss in Aussicht.
Bezüglich der Flächen für Bürgersolaranlagen führt er aus, dass bereits im Karl-Eychmüller-Sportpark eine derartige Anlage besteht. Es sei angedacht, darüber hinaus evtl. weitere Dachflächen bei der Grundschule Illerberg und der Grundschule Vöhringen Nord für derartige Zwecke zu verwenden.