Datum: 29.04.2009
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 16:00 Uhr bis 18:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:35 Uhr
Öffentliche Sitzung
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2. Genehmigung der Niederschriften
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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29.04.2009
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ö
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2 |
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2.1. Stadtratssitzung vom 12.03.2009 - öffentlicher Teil
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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29.04.2009
|
ö
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2.1 |
Beschluss
„Der Stadtrat genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Stadtratssitzung vom 12.03.2009.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
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2.2. Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 30.03.2009 - öffentlicher Teil
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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29.04.2009
|
ö
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2.2 |
Beschluss
„Die Mitglieder des Haupt- und Umweltausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 30.03.2009.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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2.3. Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 02.04.2009 - öffentlicher Teil
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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29.04.2009
|
ö
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2.3 |
Beschluss
„Die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 02.04.2009.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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6. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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29.04.2009
|
ö
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6 |
Diskussionsverlauf
Kein Anfall
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7. Anträge und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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29.04.2009
|
ö
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7 |
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5. Städtische Vereinsförderrichtlinien;
Weitergewährung der Ausgleichszahlungen bei der Vereinspauschale durch die Stadt Vöhringen über das Jahr 2008 hinaus
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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30.03.2009
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ö
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Vorberatung
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4 |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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29.04.2009
|
ö
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Beschließend
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5 |
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Janson bezieht sich in seinem Sachvortrag auf die Vorberatung dieses Tagesordnungspunktes in der Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses vom 30.03.2009. Im Ergebnis der Beratungen ergeht sodann folgender
Beschluss
„Die Stadt Vöhringen ist bis auf weiteres und in stets widerruflicher Weise bereit, den städtischen Ausgleichsbetrag und die Härtefallregelung bei der Gewährung der Vereinspauschale, die aufgrund der Umstellung der Übungsleiterbezuschussung auf eine Vereinspauschale einen finanziellen Nachteil haben, bis zur Höhe der in den Jahren 2006 bis 2008 geleisteten Zahlungen an die Vereine im Stadtgebiet weiterzugewähren, sofern es die städtische Haushaltslage zulässt und sich an den staatlichen Vorgaben keine grundlegenden Änderungen ergeben.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
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4. Errichtung eines Anbaus für eine Krippengruppe beim Kindergarten "Arche" mit Erweiterungsmöglichkeit um eine Gruppe;
Abschluss einer Betriebsträgervereinbarung mit der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Vöhringen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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30.03.2009
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ö
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Vorberatung
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3 |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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29.04.2009
|
ö
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4 |
Diskussionsverlauf
Nach Sachinformation durch Bürgermeister Janson ergeht im Wege einer kurzen Aussprache folgender
Beschluss
„Die Vereinbarung zwischen der Evangelischen-Lutherischen Kirchengemeinde Vöhringen und der Stadt Vöhringen über den Betrieb der Kinderkrippe Arche in Vöhringen wird gebilligt. Die Vereinbarung ist Bestandteil dieses Beschlusses.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
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3. Neugestaltung des Dorfplatzes in Illerzell;
Festlegung des Untersuchungsgebietes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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29.04.2009
|
ö
|
Beschließend
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3 |
Sachverhalt
Eine der Grundvoraussetzungen für eine Bezuschussung der Dorfplatzsanierung in Illerzell durch die Regierung von Schwaben ist die Durchführung der Voruntersuchung des Untersuchungsgebietes durch einen Städteplaner.
Diese Voruntersuchung wurde von Herrn Prof. Dipl. Ing. Martin Schirmer in der Zwischenzeit erarbeitet.
Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat diesen Umgriff des Untersuchungsgebietes mit einem entsprechenden Beschluss festzulegen.
Die Stadtverwaltung schlägt vor, den vorgeschlagenen Umgriff auch so zu bewilligen.
Empfehlung
Das vom Büro für Städteplanung, Prof. Dr. Ing. Martin Schirmer, Veitshöchheim, vorgeschlagene Untersuchungsgebiet wird bewilligt.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Janson betont in seinem Sachvortrag, dass es sich heute nur noch um eine formale Festlegung des Untersuchungsgebietes handelt, nachdem die Voruntersuchungen zum Dorfplatz bereits durchgeführt worden seien.
Einige Stadtratsmitglieder bringen ihre Befürchtung zum Ausdruck, dass die Regierung von Schwaben ein zu starkes Mitspracherecht auch in den Bereichen außerhalb des Dorfplaztes bekommen könnte. Sie empfehlen deshalb, das Untersuchungsgebiet etwas enger zu fassen.
Bürgermeister Janson führt hierzu aus, dass der Umfang bereits mit Herrn Professor Schirmer und der Regierung von Schwaben abgestimmt sei. Außerdem könne man bei evtl. Maßnahmen in dem jetzt vorgeschlagenen Gebiet evtl. auch von Zuschüssen profitieren. Das Gebiet könne im Bedarfsfall ggf. auch später noch geändert werden.
Im Ergebnis der Aussprache ergeht schließlich folgender
Beschluss
Das vom Büro für Städteplanung, Prof. Dr. Ing. Martin Schirmer, Veitshöchheim, vorgeschlagene Untersuchungsgebiet wird bewilligt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
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1. "Josef-Cardijn-Haus";
Nutzungsmöglichkeiten mit Erwerb durch die Stadt Vöhringen;
Information und Entscheidung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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29.04.2009
|
ö
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Beschließend
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1 |
Sachverhalt
Die Stadtverwaltung hat im Nachgang zu der bereits im Stadtrat am 18.02.2009 erfolgten konkreten Information zwischenzeitlich evtl. Nutzungsmöglichkeiten im „Josef-Cardijn-Haus“ geprüft. Dabei zeigen sich folgende Möglichkeiten auf:
1. Nutzung durch die Schulen:
1.1 Hauptschule:
Die Uli-Wieland-Volksschule (Hauptschule) Vöhringen beabsichtigt, in den nächsten Jahren Zug um Zug Ganztagesklassen in jeder Jahrgangsstufe anzubieten und eine sog. Praxisklasse einzurichten.
Die Antragstellung für eine erste Ganztagesklasse ab dem neuen Schuljahr 2009/2010 ist bereits erfolgt.
Der Antrag auf Einrichtung einer Praxisklasse ab dem Schuljahr 2009/2010 wird in Kürze folgen.
Dadurch ergibt sich einerseits ein Mehrbedarf an Klassenzimmern und andererseits die Notwendigkeit, ein warmes Mittagsessen für diese Schüler anzubieten. Dieses Angebot kann zunächst in der Schule selbst gedeckt werden. Bei einer Zunahme von Schülern, die hiervon Gebrauch machen werden, bedarf es jedoch der Errichtung einer Mensa.
Denkbar wäre in diesem Zusammenhang die Errichtung einer Mensa im Schulgebäude selbst oder auch die Mitnutzung einer noch einzurichtenden Mensa im „Josef-Cardijn-Haus“.
1.2 Grundschule Süd:
Auch die Volksschule Vöhringen-Süd, Grundschule, hat steigenden Raumbedarf, vor allem dann, wenn die in Aussicht gestellten kleineren Klassenstärken realisiert werden.
Weiterhin steigt die Zahl der Kinder mit Migrationshintergrund vermehrt an, sodass die
Förderung in Gruppen häufig im Schulbereich stattfinden muss und hierfür keine Räume zur Verfügung stehen.
Nachdem die Hauptschule Ganztagesklassen einrichtet, ist davon auszugehen, dass dieses Ansinnen wohl auch bald die Grundschule erreichen wird, mit der Folge, dass auch hier Verpflegungs-, Aufenthalts- und Gestaltungsbedarf entstehen wird.
Im Untergeschoss des Gebäudetrakts der Grundschule ist derzeit die Musikschule Dreiklang untergebracht.
Diese Räume würden für die vorgenannten Zwecke der Grundschule ausreichen.
Dafür müsste die Musikschule dann allerdings anderweitig untergebracht werden.
1.3 Grundschule Nord:
Die Grundschule Vöhringen Nord hat derzeit keinen weiteren Raumbedarf.
1.4 Realschule Vöhringen
Die staatlichen Vorgaben sehen an Bayer. Realschulen derzeit lediglich für die 5. und 6. Jahrgangsstufe ein Ganztagesangebot in offener Form vor.
In der Realschule Vöhringen ist angedacht, dieses Angebot einmal pro Woche für ca.
30 Schüler vorzuhalten.
Soweit dabei ein Mittagsessen verabreicht wird, kann dies über einen Catering-Service
erfolgen.
Denkbar wäre die Verpflegung der ca. 30 Schüler auch im Josef-Cardijn-Haus.
Wie die weitere Entwicklung bei den Ganztagesklassen an Realschulen aussehen wird,
kann derzeit nicht beurteilt werden.
Aufgrund dieser geringen Anzahl für die Mittagsverpflegung werden von Seiten des Landkreises Neu-Ulm derzeit keine baulichen Vorkehrungen im Schulgebäude selbst getroffen. Die Kosten hierfür wären nämlich selbst bei einer reinen Essenausgabe relativ hoch (Lüftung, Warmhaltevorrichtungen etc. ca. 200.000 €) und sie unterscheiden sich von den Ausgaben für eine Küche nicht wesentlich. Sollte sich später ein größerer Bedarf für die Mittagsverpflegung ergeben, wäre dies im Wege einer Ergänzung im Schulgebäude möglich. Die derzeit geplante Erweiterung des Schulgebäudes betrifft lediglich Klassen- bzw. Fachräume und kann aus Gründen eines geordneten Schulbetriebes (zu lange Wegstrecken) nicht in das Josef-Cardijn-Haus verlagert werden.
Für die Realschule Vöhringen würde derzeit somit allenfalls einen sehr geringen Bedarf für die Mitnutzung des Josef-Cardijn-Hauses in Form der Mittagsverpflegung für ca. 30 Schüler an einem Tag in der Woche bestehen. Diese Essenausgabe könnte aber auch genauso gut in der Realschule selbst erfolgen.
2. Nutzung durch die Musikschule
Die Musikschule Dreiklang hat vor allem dann Bedarf für eine neue Unterbringung, wenn, wie in Ziff. 1.1 und 1.2 aufgezeigt, der Raumbedarf für die Hauptschule und Grundschule selbst wächst. Das „Josef-Cardijn-Haus“ wäre nach Überprüfung durch die Schulleitung
der Musikschule grundsätzlich geeignet. Der Flächenbedarf würde bei ca. 670 qm liegen.
D.h. das Gebäude „Josef-Cardijn-Haus“ würde, bis auf die Räume der Stadtbücherei,
ollständig von der Musikschule selbst beansprucht werden. Umbaumaßnahmen wären in einem gewissen Umfang erforderlich (Schalldämmung, spezieller Boden und Spiegel für
den Ballettraum, Raumteiler für die Abtrennung von einzelnen Zimmern).
3. Nutzung durch Vereine
An die Stadtverwaltung werden immer wieder Raumwünsche von Vereinen herangetragen, die zu Probenzwecken, für die Unterbringung von Utensilien oder für Ausstellungen benötigt werden (z.B. von der Stadtkapelle, vom Verein für Stadtgeschichte). Auch hierfür würde sich das „Josef-Cardijn-Haus“ grundsätzlich gut eignen.
Inwieweit sich die einzelnen Vereine jeweils aber finanziell einbringen könnten, wäre gesondert abzuklären.
4. Nutzung als Ergänzung zum Kulturzentrum „Wolfgang-Eychmüller-Haus“
Denkbar wäre ferner, dass das „Josef-Cardijn-Haus“ als ergänzende Einrichtung zum
„Wolfgang-Eychmüller-Haus“, insbesondere für Tagungen oder kleinere Veranstaltungen (z.B. Kleinkunstbühne, Lesungen) oder auch für Hochzeiten genutzt wird.
Der Bedarf hierfür ist jedoch sehr gering und kann weitestgehend im Kulturzentrum selbst gedeckt werden.
Zusammenfassende Wertung:
Für die Nutzung des „Josef-Cardijn-Hauses“ durch die drei benachbarten Schulen besteht derzeit nur ein geringer Bedarf.
Die Einrichtung einer Mensa würde einen sehr großen finanziellen Aufwand verursachen
(ca. 250.000 € bis 500.000 €). Bei einer derartigen Nutzung würde auch nicht das gesamte Gebäude, sondern überwiegend nur das Obergeschoss benötigt werden.
In den Schulgebäuden könnten selbst auch eigenständige und finanziell wohl günstigere Lösungen für die Mittagsverpflegung- und Betreuung gefunden werden.
Auch für die Nutzung des „Josef-Cardijn-Hauses“ als ergänzende Einrichtung zum Kulturzentrum besteht nur eine geringe Nachfrage.
Größerer Bedarf wäre sowohl für die Musikschule Dreiklang als auch u.U. für örtliche Vereine gegeben.
Es stellt sich somit die Frage, ob angesichts des großen Finanzierungsaufwandes in
Höhe von ca. 3,1 Mio. € bzw. 3,6 Mio. € und der zukünftigen laufenden Unterhaltskosten
der Erwerb des „Josef-Cardijn-Hauses“ grundsätzlich getätigt werden soll. Im Hinblick auf
die aktuelle Finanz- und Wirtschaftskrise wird dies als äußerst problematisch gesehen.
Es ist zu befürchten, dass die Gewerbesteuer zumindest im Jahr 2010 drastisch einbricht.
Die Kommunen werden die Folgen dieser erwähnten weltweiten Finanz- und Konjunkturkrise 2010 unmittelbar und mit aller Wucht zu spüren bekommen.
Schon für das Jahr 2009 zeichnet sich ein Rückgang bei den Gewerbesteuereinnahmen ab.
Einige Kommunen haben deshalb bereits eine Haushaltssperre verhängt.
Allein durch den befürchteten Anstieg der Arbeitslosigkeit dürften auch die Einnahmen aus der Einkommensteuer dann weit spärlicher zu verzeichnen sein als bislang.
Gerade vor diesem Hintergrund ist der potentielle Erwerb des „Josef-Cardijn-Hauses“ sicherlich mit zu würdigen.
Leider wurde das Objekt in der letzten Sitzung des Stadtrates am 12.03.2009 entgegen dem Vorschlag der Stadtverwaltung auch aus der Prioritätenliste für die energetische Sanierung im Rahmen des Konjunkturpaktes II herausgenommen.
Insoweit besteht nun keine Chance mehr, an die zumindest theoretisch vorhandene Möglichkeit einer hohen staatlichen Bezuschussung (87,5%) zu kommen.
Was für einen möglichen Erwerb des „Josef-Cardin-Hauses“ spricht, ist die städtebaulich äußerst interessante Lage des Grundstücks und die zumindest potentiell gegebene Gefahr der nicht kalkulierbaren Nutzung im Falle der Veräußerung durch die Kirche an einen Dritten.
Die sofortige Sanierung oder der Umbau des Gebäudes ist angesichts des hohen Kostenaufwands (2,4 Mio. € bzw. 2,9 Mio. €) und der aufgezeigten geringen Nutzungsmöglichkeiten nach Auffassung der Stadtverwaltung zumindest derzeit nicht finanziell darstellbar.
Im aktuellen städtischen Haushalt 2009 sind hierfür keine Mittel veranschlagt.
Das Gebäude könnte allerdings auch ohne grundlegende Sanierung noch einige Jahre
genutzt werden.
Auch bezüglich des konkreten Kaufpreispreises für das Objekt bzw. das Grundstück müsste in diesem Fall noch einmal abschließend mit der Kirche verhandelt werden, zumal die Stadt im Jahre 1967 die für den Bau des „Josef-Cardijn-Hauses“ benötigte Fläche (472 qm) der Kirche unentgeltlich überlassen und den Bau des Pfarrzentrums finanziell bezuschusst hat.
Empfehlung
Ein Beschlussvorschlag wird in der Stadtratsitzung unterbreitet.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Janson gibt zu Beginn dieses Tagesordnungspunktes zunächst allgemeine Erläuterungen an die sehr zahlreich anwesenden Zuhörer. Er führt insbesondere aus, dass der Grund für die vorangegangene nicht-öffentliche Sitzung in der Geheimhaltungsbedürftigkeit von Grundstücksgeschäften liegt. Nachdem aber die Diözese selbst bereits die wesentlichen Eckdaten der Verkaufskonditionen der Presse bekannt gegeben hat, erschien es vertretbar, die Entscheidung über den evtl. Erwerb des „Josef-Cardijn-Hauses“ auch im öffentlichen Teil der heutigen Sitzung zu behandeln. Die Frage der möglichen Nutzung des Gebäudes unterliege ohnehin nicht der Geheimhaltung. Weiterhin weist er die Zuhörer darauf hin, dass sie in der Sitzung selbst kein Rederecht haben, sondern nur die Stadtratsmitglieder.
Danach informiert Bürgermeister Janson darüber, dass die bei der kürzlichen Veranstaltung im „Josef-Cardijn-Haus“ von einzelnen Stadträten geäußerte Kritik, dass die konkreten Verkaufskonditionen nicht bekannt gewesen seien, nicht der Richtigkeit entspreche. Die Stadtverwaltung habe hierüber bereits in der Stadtratssitzung am 18.02.2009 detailliert informiert.
Den auf die Stadt evtl. zukommenden Kostenanteil gibt Bürgermeister Janson sodann wie folgt an:
? Finanzierungsaufwand Grundstück ca. 700.000 € bis 875.000 €
? Evtl. notwendige Sanierungskoten ca. 1.900.000 €
? Evtl. Umbaukosten ca. 500.000 € bis 1.000.000 €
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Gesamtkostenaufwand ca. 3.1 Mio. € bis 3,6 Mio. €
Beim Erwerb über den Alternativweg „Erbbaupacht“ statt Grundstückskauf kämen auf die Stadt Vöhringen jährliche Aufwendungen in Höhe von ca. 15.000 € bis 22.000 € zu.
Im Gegenzug besteht für die Kirche selbst ein Flächenbedarf gegenüber der Stadt im Bereich der Parkplätze bei der Wasserachse, wenn anstelle des derzeitigen Benefiziatenhauses ein neues Pfarrzentrum errichtet werden soll.
Für die Stadt Vöhringen, so Bürgermeister Janson weiter, stelle die Frage des evtl. Erwerbs des „Josef-Cardijn-Hauses“ eine sehr schwierige Entscheidung dar. Einerseits handle es sich städtebaulich um ein sehr interessantes Ensemble „Kirchen, Schulen, Jugendhaus, Rathaus, Kulturzentrum“ und biete somit eine große Chance. Andererseits erfordere der Kauf einen großen finanziellen Kraftakt, da aufgrund der weltweiten Wirtschafts- und Konjunkturkrise ein gravierender Einbruch bei der Gewerbesteuer und auch ein deutlicher Rückgang bei der Einkommensteuer zu erwarten ist. Hinzu komme, dass für die Stadt selbst kein zwingendes Nutzungsbedürfnis für das Objekt bestehe. Es liegen allenfalls Wünsche für die Nutzung vor. Er geht hierzu detailliert auf die im Vorfeld untersuchten Nutzungsmöglichkeiten durch die örtlichen Schulen, die Musikschule, Vereine, das Kulturzentrum ein (s. Sitzungsvorlage).
Bürgermeister Janson stellt dar, dass aufgrund der hohen Investitions- und Folgekosten und des geringen Nutzungsbedarfs durchaus auch möglich sei, das „Josef-Cardijn-Haus“ im Falle eines Erwerbs durch die Stadt Vöhringen evtl. abzureißen und nur das Grundstück selbst zu nutzen. Er gibt weiter bekannt, dass Teile des Grundstücks seinerzeit unentgeltlich von der Stadt an die Kirche übergegangen sind und die Stadt zum Bau des „Josef-Cardijn-Hauses“ auch Zuschüsse geleistet habe. Er werde dies in Absprache mit den Stadtratsmitgliedern in der heute vorangegangenen nicht-öffentlichen Sitzung zum Anlass nehmen, mit den Kirchenvertretern erneut zu verhandeln und versuchen, dass der potentielle Erwerb des Objektes auch für die Stadt Vöhringen finanziell vertretbar ist. Weiterhin wird er mit der Diözese auch noch einmal über die Verringerung des Flächenumfangs für das neue Pfarrzentrum sprechen.
Im Ergebnis dieser Information ergeht folgender
Beschluss:
Bürgermeister Janson wird beauftragt, noch einmal mit der Katholischen Pfarrkirchenstiftung „St. Michael“ bzw. der Diözese Augsburg bezüglich des potentiellen Erwerbs des „Josef-Cardijn-Hauses“ durch die Stadt Vöhringen und der damit evtl. verbundenen Beanspruchung von Teilflächen aus dem Parkplatz bei der Wasserachse zu verhandeln, mit dem Ziel, das Angebot der Kirche vom Oktober 2008 unter Berücksichtigung der unentgeltlichen Überlassung von Teilflächen an die Kirche und des gewährten Zuschussleistungen der Stadt Vöhringen zum Bau des „Josef-Cardijn-Hauses“ deutlich nach unten zu bewegen.
Abstimmungsergebnis: 22 : 0 angenommen
Beschluss
Bürgermeister Janson wird beauftragt, noch einmal mit der Katholischen Pfarrkirchenstiftung „St. Michael“ bzw. der Diözese Augsburg bezüglich des potentiellen Erwerbs des „Josef-Cardijn-Hauses“ durch die Stadt Vöhringen und der damit evtl. verbundenen Beanspruchung von Teilflächen aus dem Parkplatz bei der Wasserachse zu verhandeln, mit dem Ziel, das Angebot der Kirche vom Oktober 2008 unter Berücksichtigung der unentgeltlichen Überlassung von Teilflächen an die Kirche und des gewährten Zuschussleistungen der Stadt Vöhringen zum Bau des „Josef-Cardijn-Hauses“ deutlich nach unten zu bewegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
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7.1. Sanierung und Umgestaltung der Ulmer Straße;
Schaffung einer Verbindung zum Stadtcenter;
Antrag Frau Hesser
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
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29.04.2009
|
ö
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Beschließend
|
7.1 |
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Janson nimmt Bezug auf den Antrag von Frau Hesser vom 15.04.2009
(s. Anlage) und führt aus, dass die Möglichkeit zur Schaffung einer eigenen Verbindung des Stadtcenters mit der Ulmer Straße durch die Anlegung von Parkplätzen auf dem Grundstücksareal Kuhn vonseiten der Stadt Vöhringen schon seit Jahren verfolgt werde. Zwischenzeitlich konnte die Grundstücksverhandlungen mit Frau Kuhn abgeschlossen werden.
Der notarielle Vertrag sieht die Anlage von 7 Parkplätzen auf dem Grundstück Ulmer Straße 7 mit Zugang vom Stadtcenter sowie eine Fußgängerverbindung zur Ulmer Straße vor.
Die Sache habe sich insoweit erledigt, zumal die Schaffung einer Fahrzeugverbindung nicht gewünscht gewesen sei. Die Eigentümer Spring hätten sich gleichfalls gegen die Öffnung ihres Anwesens Ulmer Straße 9 zur Schaffung einer Fahrzeugverbindung aber auch die Anlage von Parkplätzen auf ihrem Grundstück ausgesprochen. Auch insoweit hätte sich daher der Antrag von Frau Hesser erledigt.
Die weiter von Herrn Neher angeregte Öffnung des Stadtcenters über das Grundstück Haag lehnte der Eigentümer ab. Sie wäre aufgrund der bestehenden Gebäude auch nicht so ohne weiteres durchführbar gewesen. Dies sei, so Bürgermeister Janson, nur noch der Vollständigkeit halber erwähnt.
Frau Böck bittet in diesem Zusammenhang um Prüfung, ob der bestehende Spielplatz auf der Ostseite des Stadtcenters evtl. in die Mitte des Stadtcenters in die Nähe zum Brunnen verlegt werden könnte, um somit noch weitere Stellplätze zu schaffen.
Bürgermeister Janson sichert zu, diesbezüglich Kontakt mit dem Eigentümer des Stadtcenters aufzunehmen.
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7.2. Sanierung- und Umgestaltung der Ulmer Straße;
Versetzung der Bushaltestelle von der Ulmer Straße 1b in die Bahnhofstraße bzw. Verschiebung der Bushaltestelle in Richtung Süden;
Antrag der Eigentümer des Anwesens Ulmer Straße 1b
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
29.04.2009
|
ö
|
Beschließend
|
7.2 |
Sachverhalt
Zu Ziff. 1 des Antrags (Versetzung der Bushaltestelle von der Ulmer Straße 1b in die Bahnhofstraße vor die Gaststätte „verkaufter Grossvaddr“):
Bereits Mitte 2008 wurde nach intensiver Vorplanungsphase und unter behördlicher Beteiligung die Bushaltestelle in der Ulmer Straße im Zuge der durchzuführenden Baumaßnahmen des sog. Minikreisels an die heutige Stelle in der Ulmer Straße verlegt.
Da am Bahnhof Vöhringen bis dato keine geeignete Wendemöglichkeit besteht, scheidet aus Sicht der Stadtverwaltung eine Verlegung der jetzigen Haltestelle in die Bahnhofstrasse vor allem deshalb aus, da infolgedessen der gesamte in Vöhringen einfahrende Linienverkehr über das angrenzende Wohngebiet (Baderstraße/Silcherstraße bzw. evtl. Adalbert-Stifter-Straße: 30-km-Zone) dauerhaft geleitet werden müsste, um anschließend wieder auf den normalen Linienfahrtweg zu gelangen.
Schon bei den augenblicklichen wenigen Fahrten der Linien Nr. 723 der RBA sowie Nr. 707 der RBA mit dem Halt „Bahnhof Vöhringen“ gibt es immer wieder Probleme seitens der Anlieger in diesen Wohngebieten. Hinzu kommen die ebenfalls seit längerem bestehenden Widerstände der Anlieger betreffend des an- und abfahrenden Busverkehrs von und zum Betriebshof des ortsansässigen Busunterunternehmens Fromm.
Die von der Antragstellerin im Falle einer Verlegung ausgerechnete zusätzliche Fahrzeit reicht in der Realität tatsächlich nicht aus, da es sich bei dem in der Folge betroffenen Wohngebiet um eine sog. 30-km-Zone handelt, die im Gegensatz zur durchgängig befahrbaren Ulmer Straße, darüber hinaus eine Rechts- vor Links-Regelung vorsieht. Hinzu käme, dass in diesem Fall die Einbindung der bestehenden Haltestelle am Bahnhof selbst Berücksichtigung finden müsste. Dies kostet zusätzlich Zeit und führt zu einer wesentlichen Fahrzeitverlängerung.
Eine aus verkehrlicher Sicht nicht zwingend erforderliche erneute dauerhafte Verlegung in die Bahnhofstraße erschiene aus Sicht der Stadtverwaltung ferner auch deshalb nicht gerade förderlich, da sich der Bürger innerhalb kürzester Zeit erneut neu orientieren müsste.
Die Regionalbus Augsburg GmbH äußerte sich in Ihrer Stellungnahme am 23. April 2009 zu dem gestellten Antrag wie folgt:
„Eine erneute Verlegung der bisherigen Haltestelle "Ulmer Straße" in die Bahnhofsstraße lehnen wir ab.
Begründung:
Seit Schließung des Bahnübergangs in Vöhringen ist die Andienung des Bahnofs nur noch in einem begrenzten Umfang möglich.
Die vorgeschlagene Weiterfahrt durch die Gebiete Bader- und Silcherstraße halten wir aufgrund der Beparkung für äußerst problematisch und als Dauerlösung absolut nicht geeignet.
Die jetzige Haltestellenlage halten wir für geeignet. Die Bedienung der Haltestelle
"Ulmer Straße" läuft zügig und reibungslos.“
Als weiteres betroffenes Busunternehmen äußerte sich die DBZugBus Regionalverkehr
Alb-Bodensee GmbH (RAB) in einer Stellungnahme am 21. April 2009 wie folgt:
„Wir können der Verlegung allerdings nicht zustimmen.
1. Bahnhofstraße ist für Bus nicht zu befahren, da am Bahnhof keine Wendemöglichkeit besteht.
2. Verlegung der Haltestelle hätte Fahrzeitverlängerungen von mind. 5 Minuten zur Folge.“
Aus Sicht der Stadtverwaltung erscheint, bei Abwägung aller relevanten Gesichtspunkte, eine Verlegung der jetzigen Haltestelle an der Ulmer Straße in die Bahnhofstraße, für nicht angezeigt.
Zu Ziff. 2 des Antrags (Verschiebung der Bushaltestelle vor der Ulmer Straße 1 b in Richtung Süden):
In Abstimmung mit dem Planer der Ulmer Straße (Herrn Arnold) und den Fachbehörden (Polizei und Landratsamt) nimmt die Stadtverwaltung hierzu wie folgt Stellung:
Vom Platzangebot her wäre die Verlegung der Bushaltestelle um 5 bis 6 Meter in südliche Richtung zwar grundsätzlich möglich.
Dies würde jedoch bedeuten, dass der Bus dann erst kurz vor dem Fußgängerüberweg, zwischen dem Gehbereich für Fußgänger und der Halbinsel-Querungshilfe zum stehen kommt.
Dadurch würde die Fahrbahn für die Zeit des Ein- und Aussteigens der Fahrgäste blockiert.
Auf der Memminger Straße und der Ulmer Straße herrscht nicht nur in den Spitzenstunden ein starkes Verkehrsaufkommen. Auch wenn der Bus nur 2 bis 3 Minuten stehen muss, um Fahrgäste ein- und aussteigen zu lassen, würde dies einen Rückstau für Autofahrer bedeuten, da ein Vorbeifahren am Bus in Schrittgeschwindigkeit, wie dies zur Zeit gut funktioniert, dann nicht mehr möglich ist.
Rückstaus bis zum Fahrradgeschäft Kropp wären durchaus denkbar.
Aus sicherheitstechnischen Gründen wird in den entsprechenden Richtlinien (R-FGÜ 2001 Nr. 2.2.3) zwar darauf hingewiesen, dass bei Bushaltestellen auf der Fahrbahn das Vorbeifahren von Fahrzeugen an haltenden Bussen vor Fußgängerquerungshilfen eher verhindert werden sollte.
Jedoch wird es für sinnvoller gehalten, wenn Fahrzeuge im konkreten Einzelfall in Schrittgeschwindigkeit an dem haltenden Bus vorbeifahren können, weil ansonsten wegen des doch nach wie vor relativ hohen Verkehrsaufkommens eher der Unmut der Autofahrer provoziert wird, wenn sie trotz theoretisch vorhandenem Platz nur wegen dieser bewussten Verschiebung nicht mehr vorsichtig und in Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren können.
Im vorliegenden konkreten Einzelfall einer Tempo-30-Zone (statt sonst meist 50 km/h) und des Zebrastreifens (statt sonst meist nicht markierte Querungsstelle) halten wir deshalb die o.g. Empfehlung in der R-FGÜ in Abwägung mit den anderen genannten Aspekten nicht für so zwingend bzw. die Vorteile des langsamen Vorbeifahrens für überwiegender, zumal bei Schrittgeschwindigkeit u.E. genügend Sichtweite nach dem Vorbeifahren am Bus bis zum Zebrastreifen verbleibt (ca. 10 m).
Dieser Auffassung schließt sich auch die Polizeiinspektion Illertissen an.
Mit der Verschiebung der Bushaltestelle müssten auch die zwei geplanten Fahrradständer entfallen, was gerade bei einer gut gehenden Gastronomie nicht unbedingt empfohlen werden kann.
Herr Architekt Arnold, der Städteplaner der Stadt Vöhringen, hält es außerdem nicht für angemessen, die schöne Baumordnung mit der unterstützenden Pollerbeleuchtung zu stören, indem der Baum wegen eines Stellplatzes in Frage gestellt würde. Das könnte nach seiner Auffassung Folgen für weitere Wünsche anderer Hauseigentümer haben.
Auch eine Verschiebung des Baumes nach Süden (zwischen evtl. Stellplatz und evtl. verschobener Bushaltestelle) hält Herr Arnold nicht für sinnvoll, weil dann der Baum vor dem Hauptgebäude und dem angedachten neuen Glasvordach, statt wie bisher bewusst gewählt, vor dem Anbau steht und die Situation hinter dem Stellplatz bei der Grundstückszufahrt außerdem sehr beengt wird. Nach detaillierter Prüfung würden das Architekturbüro den Baum sogar eher noch ca. 1,0 m weiter nach Süden legen und den Hochbord als Kennzeichnung des 15m Bushaltebereiches ca. 1,0 m weiter nördlich enden lassen, um die Sicht auf den Zebrastreifen noch zu verbessern.
Aufgrund des dargestellten Sachverhalts schlägt die Stadtverwaltung vor, auf die Schaffung eines weiteren Parkplatzes zu verzichten. Sie ist der Auffassung, dass die Anlegung eines zusätzlichen Parkplatzes keine nennenswerte weitere Verbesserung der Parksituation in der Innenstadt mit sich bringt.
Empfehlung
Dem Antrag der Eigentümer des Anwesens Ulmer Straße 1b auf Versetzung der Bushaltestelle von der Ulmer Straße 1b in die Bahnhofstraße bzw. Verschiebung der Bushaltestelle in Richtung Süden, kann aus den in der Sitzungsvorlage dargestellten Gründen nicht entsprochen werden.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Janson nimmt in seinem Sachvortrag Bezug auf den Antrag der Eigentümer des Anwesens Ulmer Straße 1b (vgl. Anlage). Die Vertreter der Stadtverwaltung, Frau Thalhofer-Preußner, Herr Schmid E. und Frau Abele, erläutern das Überprüfungsergebnis. Sie führen insbesondere aus, dass
? sich die betroffenen Busgesellschaften gegen eine Verlegung der Bushaltestellen in die Bahnhofstraße ausgesprochen haben, da keine Wendemöglichkeit beim Bahnhof besteht und dies Fahrzeitverlängerungen von ca. 5 Minuten zur Folge hätte,
? eine Verschiebung der bestehenden Bushaltestelle in der Ulmer Straße weiter nach Süden problematisch sei, weil Fahrzeuge dann nicht mehr am Bus vorbeifahren können und sich Rückstaus bilden,
? die Anlage eines weiteren Parkplatzes gar nicht vorgenommen werden könnte, da im Bereich der Bushaltestelle in Abstimmung mit dem Behindertenbeauftragten ein Hochbord benötigt wird,
? im Zuge der Umgestaltung des Innenstadtbereiches bereits ein Aufstockung von 39 auf 53 Parkplätzen erfolgt und lediglich ein weiterer Parkplatz keine nennenswerte Verbesserung bringt.
Bürgermeister Janson betont, dass den Wünschen der Eigentümer vor allem aber auch
aus zeitlichen Gründen nicht (mehr) entsprochen werden kann. Der Baubeginn ist am
11. Mai 2009 vorgesehen. Eine Umplanung sei bis dahin zeitlich nicht zu schaffen.
Die Planung müsste zudem auch noch mit der Regierung von Schwaben abgestimmt werden. Eine vorzeitige Baugenehmigung wäre in diesem Fall nicht mehr zeitgerecht zu erhalten und würde somit das gesamte Projekt gefährden.
Im Ergebnis eine eingehenden Aussprache, in der zum Ausdruck kommt, dass der Antrag leider zu spät eingereicht worden ist, ergeht schließlich folgender
Beschluss
Dem Antrag der Eigentümer des Anwesens Ulmer Straße 1b auf Versetzung der Bushaltestelle von der Ulmer Straße 1b in die Bahnhofstraße bzw. Verschiebung der Bushaltestelle in Richtung Süden, kann aus den in der Sitzungsvorlage dargestellten Gründen nicht entsprochen werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 1
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7.3. Aufzug im Bereich der Adalbert-Stifter-Straße;
Anfrage Herr Prestele
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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29.04.2009
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ö
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7.3 |
Diskussionsverlauf
Anfrage:
Herr Prestele erkundigt sich, ob die Anlage einer Fahrrinne für Kinderwagen und Fahrräder am Treppenaufgang möglich wäre.
Antwort:
Herr Bürgermeister Janson und Frau Abele führen aus, dass dieser Wunsch schon mehrfach geäußert worden ist. Wegen der notwendigen Handläufe links und rechts des Treppenaufgangs sei eine Fahrrinne sehr schwierig anzubringen. Zudem solle ja der Aufzug genutzt werden. Im Falle einer Störung bestehe künftig die Möglichkeit, dies auf der Ostseite rechtzeitig zu erkennen, da eine Signallampe angebracht wird.