Tekturbauantrag zur Nutzungsänderung der Friedrichsburg zum Zwecke der Durchführung von Veranstaltungen, vorrangig der Kultur und der darstellenden Kunst; Baugrundstück: Fl.Nr. 32 der Gemarkung Vohenstrauß (Friedrichstraße 27)
hier: Änderung der Aufschlagsrichtung der Fluchttüren
Daten angezeigt aus Sitzung:
18. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses, 02.03.2023
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Das bereits bebaute und zur weiteren Bebauung vorgesehene Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Stadtgebiets von Vohenstrauß.
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Gemeinbedarfsfläche ausgewiesen. Ein Bebauungsplan ist für dieses Gebiet nicht aufgestellt.
Das Vorhaben ist nach der vorhandenen Bebauung und Erschließung unbedenklich.
Bei dem Antrag handelt es sich um eine Tektur zu dem Bauantrag vom 07.02.2012 (Bautenverzeichnisnr. 2012/029). Zu diesem Bauantrag wurde das gemeindliche Einvernehmen und anschließend durch das Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab die Baugenehmigung, mit Bescheid vom 27.11.2012, erteilt.
Beschluss
Gegen den vorstehenden Tekturbauantrag werden nach der Bayerischen Bauordnung keine Einwendungen erhoben. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.
Zum Tekturbauantrag, von dem die Stadt Vohenstrauß als Eigentümerin benachbarter Grundstücke Kenntnis genommen hat, wird die Zustimmung nach Art. 66 BayBO erklärt.
Nach § 36 Abs. 1 BauGB und § 8 Digitale Bauantragsverordnung (DBauV) wird zum Tekturbauantrag entsprechend der Sach- und Rechtslage Stellung genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß § 8 DBauV, dem Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab als Baugenehmigungsbehörde die Gremiumsentscheidung zu dem Tekturbauantrag mitzuteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.05.2023 15:11 Uhr