Städtebauförderungsprogramm "Wachstum und nachhaltige Erneuerung"; Jahresprogramm 2025
Daten angezeigt aus Sitzung:
59. Sitzung des Stadtrates, 12.09.2024
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Die Stadt hat in Zusammenarbeit mit der Stadtbau Amberg GmbH die Bedarfsermittlung Städtebauförderung gemäß Ziffer 22.1 der Städtebauförderungsrichtlinien -StBauFR- für das Jahr 2025 erstellt und legt diese dem Stadtrat zur Beratung und zur Beschlussfassung vor.
Die Maßnahmen Sanierungsträgerhonorar und städtebauliche Beratung entsprechen denjenigen der Vorjahre. Unverändert geblieben sind die Mittel für das kommunale Förderprogramm und Geschäftsflächenprogramm.
Folgende Veränderungen bei den anzumeldenden Maßnahmen haben sich ergeben:
• Freiraumkonzept Außengastronomie etc. in Höhe von 20.000 € entfällt
• Sanierung und Reduzierung der Freizeitsportanlage 150.000 €.
Die förderfähigen Kosten betragen nach der vorliegenden Aufstellung 610.000 €;
Diese werden im Regelfall mit 60 v.H. bezuschusst. Das sind 366.000 €.
Der Eigenanteil der Stadt beträgt 40 v.H. und beläuft sich demnach auf 244.000 €.
Wie alle Jahre wird darauf hingewiesen, dass es sich um die Anmeldung von Maßnahmen im Städtebauförderungsprogramm handelt. Sollten diese umgesetzt werden, so bedarf es für die einzelnen Maßnahmen separater Beschlüsse durch den Stadtrat.
Den Fraktionen wurde das Jahresprogramm 2025 vorab zur Kenntnis gegeben.
Beschluss
Nach Kenntnisnahme und Beratung beschließt der Stadtrat:
Die vorgelegte Bedarfsmitteilung Städtebauförderung für das Sanierungsgebiet der Stadt Vohenstrauß für das Jahr 2025 wird hiermit genehmigt.
Die Stadtverwaltung beantragt vor Durchführung der Maßnahmen Finanzhilfen aus dem Städtebauförderungsprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ entsprechend den jeweils gültigen Städtebauförderungsrichtlinien.
Es wird versichert, dass die gemeindlichen Eigenmittel im Rahmen des Haushaltplanes aufgebracht werden.
Die Stadt verpflichtet sich, den eigenen Kostenanteil von voraussichtlich 244.000 € bereitzustellen und evtl. anfallende Zins- und Tilgungsleistungen zu tragen, falls die ausgereichten Fördermittel nach Maßnahmenbeschluss in Darlehen umgewandelt werden sollten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.10.2024 08:54 Uhr