Erlass der Haushaltssatzung und Festsetzung des Haushaltsplans 2025


Daten angezeigt aus Sitzung:  68. Sitzung des Stadtrates / außerordentlich (Haushalt), 28.04.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 68. Sitzung des Stadtrates / außerordentlich (Haushalt) 28.04.2025 ö beschliessend 4

Sach- und Rechtslage

Gemäß Art. 63 Abs. 1 GO hat die Stadt für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

Die Haushaltssatzung ist das Haushaltsgesetz der Stadt und ist eine vom zuständigen Gremium zu beschließende Rechtsnorm.

Die Kämmerei hat für das Haushaltsjahr 2025 den Haushaltsplan erarbeitet und die Haushaltssatzung hierzu vorbereitet.

Der Haushalt 2025 wurde in zwei Sitzungen des Finanz- und Verwaltungsausschusses am 24. und 25.03.2025 vorberaten.

In der Haushaltssatzung 2025 ist dieses Jahr nur der Gewerbesteuerhebesatz genannt, da die
Grundsteuerhebesätze bereits durch die Hebesatzsatzung festgesetzt wurden.

Beschluss

Nach Beratung und Aussprache beschließt der Stadtrat die nachstehende Haushaltssatzung 2025 zu erlassen und den Haushaltsplan 2025 mit den darin enthaltenen Ansätzen und Abschlusszahlen festzusetzen:

Haushaltssatzung







der Stadt Vohenstrauß -Landkreis Neustadt an der Waldnaab- für das Haushaltsjahr 2025








Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erläßt die Stadt Vohenstrauß folgende Haushaltssatzung:







§ 1







Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt 







im Verwaltungshaushalt













in den Einnahmen und Ausgaben mit

20.896.405,00 €







und im Vermögenshaushalt 













in den Einnahmen und Ausgaben mit

7.413.650,00 €







ab.














§ 2







Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen


sind nicht vorgesehen.












§ 3







Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.








§ 4







Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:















Gewerbesteuer



350 v.H.















§ 5







Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan 
wird auf 1.600.000 Euro festgesetzt.











§ 6







Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.









Vohenstrauß, den 












Stadt Vohenstrauß





















Siegel




Andreas Wutzlhofer





Erster Bürgermeister




















Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.06.2025 16:32 Uhr