Daten angezeigt aus Sitzung:
18. Sitzung des Stadtrates, 10.09.2015
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Der Kommandant der FFw Vohenstrauß ist an die Stadt herangetreten und hat mitgeteilt, dass in absehbarer Zukunft mehrere aktive Feuerwehrdienstleistende überwiegend aus Altersgründen aus dem aktiven Dienst ausscheiden.
Hierbei handelt es sich auch um Aktive, die Fahrzeuge bedienen, bei denen die Fahrerlaubnis für die Klassen C/CE erforderlich ist.
Der Kommandant bittet deshalb, die Zeit bis zur Beendigung der aktiven Dienstzeit für die jeweiligen Aktiven zu nutzen, damit rechtzeitig Nachwuchskräfte für die Fahrerlaubnis C/CE ausgebildet werden können.
Es wurden bei vier Fahrschulen (drei in VOH und eine in NEW) Angebote eingeholt und anhand der zu erbringenden Pflichtstunden gewertet:
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Balko
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Leibl
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Treitz
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Buchfelder
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VOH
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VOH
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VOH
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NEW
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Anzahl Pflichtbereich
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gesamt
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gesamt
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gesamt
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gesamt
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Grundgebühr
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1
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370,00 €
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400,00 €
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345,00 €
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320,00 €
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Prüfung Theorie
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1
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44,00 €
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80,00 €
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36,00 €
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40,00 €
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Prüfung parktisch C
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1
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150,00 €
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180,00 €
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144,00 €
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150,00 €
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Prüfung praktisch CE
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1
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150,00 €
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180,00 €
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155,00 €
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150,00 €
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Übungsstunde
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2
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140,00 €
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140,00 €
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134,00 €
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140,00 €
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Überlandfahrt
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8
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600,00 €
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600,00 €
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616,00 €
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600,00 €
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Autobahnfahrt
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3
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225,00 €
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225,00 €
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231,00 €
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225,00 €
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Nachtfahrt
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3
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225,00 €
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225,00 €
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231,00 €
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225,00 €
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Unterweisung
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2
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80,00 €
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140,00 €
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154,00 €
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60,00 €
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Lehrmaterial
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1
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110,00 €
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80,00 €
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108,00 €
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100,00 €
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TÜV- und LRA- Gebühren
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1
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350,00 €
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281,00 €
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302,00 €
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k.A.
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2.444,00 €
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2.531,00 €
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2.456,00 €
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2.010,00 €
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Die genaue Anzahl der Fahrstunden kann erst nach Abschluss der Ausbildung abgerechnet werden,
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da diese ja nach Fahrschüler sehr unterschiedlich sein kann.
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Zu den Kosten kommen noch Gebühren für die erforderlichen ärztlichen Untersuchungen hinzu.
Aus der Tabelle ist ersichtlich, dass die Kosten der „Pflicht“-Ausbildung nicht allzu stark differieren.
Man könnte es den Fahrschülern überlassen, bei wem sie die Ausbildung machen möchten.
Mit Urteil vom 24. April 2015 (Az.: 4 BV 13.2391) hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass gemeindliche Vereinbarungen mit Feuerwehrdienstleistenden rechtswidrig sind, in denen geregelt wird, dass seitens der Gemeinde übernommene Kosten des Erwerbs von Führerscheinen für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr anteilig zurück zu erstatten sind, wenn der Feuerwehrdienstleistende vorzeitig aus dem Feuerwehrdienst ausscheidet.
Der Bay. Gemeindetag empfiehlt deshalb, von derartigen Vereinbarungen abzusehen. Es ist davon auszugehen, dass Rechtsstreitigkeiten zu bestehenden Vereinbarungen zu Ungunsten der Gemeinden ausgehen würden.
Eine Vereinbarung zwischen der Stadt Vohenstrauß und dem künftigen Aktiven, dem ein LKw-FS finanziert wird, scheidet deshalb aus o.g. Gründen aus.
Eine Rücksprache mit dem Kommandanten der FFw VOH ergab, dass sechs aktive C/CE-Inhaber früher oder später ausscheiden oder den Dienst aus anderen Gründen beenden.
Es müssen deshalb in die künftigen Unterabschnitte des städtischen Haushalts entsprechende Ansätze aufgenommen werden.
Beschluss
Nach Kenntnisnahme vom Sachverhalt und Beratung beschließt der Stadtrat:
Die Stadt Vohenstrauß übernimmt die Kosten für die Ausbildung zum Erwerb der Fahrerlaubnis für die Klassen C/CE, die aktiven Feuerwehrangehörigen zum Zwecke der Ausübung des Feuerwehrdienstes entstehen.
Diese Kostenübernahme erfolgt jedoch nur für den Nachfolger eines bisherigen Fahrerlaubnisinhabers.
Die Kostenübernahme ist schriftlich vom jeweiligen Kommandanten vor der Anmeldung bei der Fahrschule zu beantragen und er muss bestätigen, dass die Einsatzbereitschaft der Wehr ohne diese Ausbildung nicht mehr gewährleistet ist.
Mit der Fahrausbildung kann eine der drei ortsansässigen Fahrschulen beauftragt werden.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 16.11.2015 12:03 Uhr