Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach § 3 der Gestaltungssatzung für die Erneuerung der Dacheindeckung mit Trapezblech und Einbau von Kunststofffenstern; Baugrundstück: Fl.Nr. 245 der Gemarkung Vohenstrauß (Pleysteiner Straße 7)


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 02.09.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 6. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 02.09.2015 ö beschliessend 4

Sach- und Rechtslage

Der Eigentümer des oben genannten Baugrundstücks hat einen Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach § 3 der Gestaltungssatzung für die Erneuerung der Dacheindeckung mit Trapezblech und Einbau von Kunststofffenstern eingereicht. Der Antrag wurde den Ausschussmitgliedern in Kopie zugeleitet, damit diese von diesem vollumfänglich Kenntnis nehmen können.
Die geplanten Instandsetzungsarbeiten, welche nach der Bayerischen Bauordnung verfahrensfrei sind und keiner Baugenehmigung bedürfen, sind jedoch genehmigungspflichtig nach der Gestaltungssatzung der Stadt Vohenstrauß.
Die Erneuerung der Dacheindeckung mit Trapezblech ist nicht genehmigungsfähig. Nr. 2.5.2 der Gestaltungssatzung legt fest, dass Dacheindeckungen mit Blech, Faserzementplatten oder Bitumenschindeln zu unterlassen sind. Ebenfalls hat zu einen ähnlichen Antrag der städtebauliche Berater eine negative Stellungnahme abgegeben. Eine Kopie der Stellungnahme, in Form einer E-Mail vom 05.08.2015, wurde den Ausschussmitgliedern zur Kenntnisnahme zugeleitet.
Der städtebauliche Berater warnt auch davor, weitere Präzedenzfälle zu schaffen, da dies die Umsetzung der Gestaltungssatzung noch mehr erschweren würde.
Zum Einbau von Kunststofffenstern ist anzumerken, das nach den Festlegungen in der Nr. 2.3.1 der Gestaltungssatzung Fenster aus Stahl, Aluminium oder Kunststoff zu vermeiden sind.

Beschluss

Dem Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach § 3 der Gestaltungssatzung für die Erneuerung der Dacheindeckung mit Trapezblech für das Objekt Pleysteiner Straße 7, Fl.Nr. 245 der Gemarkung Vohenstrauß, wird nicht entsprochen.
Der Antrag wird abgelehnt, die geplante Maßnahme wird nicht genehmigt.

Bezüglich der Anfrage, ob für das Bauobjekt weiße Kunststofffenster erlaubt sind ist der Antragstellerin mitzuteilen, dass zum jetzigen Zeitpunkt Kunststofffenster nach der derzeitig gültigen Gestaltungssatzung nicht erlaubt sind. Jedoch wird die Gestaltungsatzung in nächster Zeit überarbeitet werden und in der zukünftigen Gestaltungssatzung werden vielleicht Kunststofffenster erlaubt sein.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Entscheidung des Bauausschusses der Antragstellerin mitzuteilen.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Datenstand vom 17.12.2015 10:29 Uhr