Vollzug der Förderrichtlinien der Stadt Vohenstrauß; hier: Zuschussanträge der Jugendgruppen im Rechnungsjahr 2015; - zum Stadtratsbeschluss vom 17.08.1998, Nr. 679


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Jugend-, Tourismus- und Kulturausschusses, 25.11.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Jugend-, Tourismus- und Kulturausschuss 2. Sitzung des Jugend-, Tourismus- und Kulturausschusses 25.11.2015 ö 3

Sach- und Rechtslage

Die Stadt Vohenstrauß fördert alljährlich die örtliche Jugendarbeit.
In der Sitzung des Stadtrats am 17.08.1998, Nr. 679 hat dieser Zuschussrichtlinien für die Jugendförderung beschlossen.
Die Jugendgruppen bzw. Jugendverbände legen bis 15.11. eines jeden Jahres ihr Förderanträge vor.
Für das Jahr 2015 wurden Förderanträge der entsprechenden Organisationen mit einem Volumen von 2.094.82 EUR eingereicht.
Die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel wurden im Rahmen der Haushaltsberatungen für den Haushalt 2012 durch den Stadtrat auf 3.000 EUR angehoben. Seither wird dieser Betrag in den alljährlichen Haushalt eingestellt.
Die Anträge beinhalten folgende Zuordnung:
Jugendfreizeiten                        494,05 €
Arbeitsmaterialien                        422,70 €
Projektarbeit                                  29,37 €
Besondere Aktionen                         1.148,70 €        

Gesamt                                  2.094,82 €

Den Mitgliedern des Jugend-, Tourismus- und Kulturausschusses wurde eine Zusammenstellung zu Beginn der Ausschusssitzung vorgelegt, aus der die Art der Veranstaltungen bzw. Aktionen sowie der Fördermittelempfänger und die Beträge zu ersehen sind.
Die Verwaltung schlägt vor, die errechneten Zuschüsse an die jeweiligen Organisationen, soweit die Beträge nicht bereits ausgezahlt sind, auszuzahlen.

Beschluss

Von der Zusammenstellung der Jugendförderanträge 2015 hat der Ausschuss Kenntnis und genehmigt die von der Kämmerei unter Zugrundelegung der Zuschussrichtlinien errechneten Förderbeträge in der Gesamthöhe von 2.094,82 €.
Die Verwaltung wird beauftragt, die jeweiligen Antragsteller schriftlich über die Höhe der gewährten Zuschüsse zu informieren und die Beträge entsprechend auszuzahlen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 25.11.2016 10:31 Uhr