Vorstellung der Entwürfe für die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das neue Baugebiet „Sommerwiesen“


Daten angezeigt aus Sitzung:  21. Sitzung des Stadtrates, 03.12.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 21. Sitzung des Stadtrates 03.12.2015 ö beschliessend 3

Sach- und Rechtslage

1. Bürgermeister Wutzlhofer begrüßt Herrn Landschaftsarchitekten Andreas Thammer, dem mit Stadtratsbeschluss vom 30.07.2015 der Auftrag für die Erstellung des Entwurfs zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Entwurfs für den Bebauungsplan „Sommerwiesen“ und der Erstellung des jeweils erforderlichen Umweltberichts erteilt wurde.

Anhand eines Powerpoint-Vortrages stellt Herr Thammer nun seine ersten Entwürfe vor, wobei er ausdrücklich darauf hinweist, dass sich noch einige Änderungen ergeben werden.

Vor allem bei einem kleinen Fachstellengespräch beim Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab am 23.11.2015, an dem die maßgeblichen Fachstellen, wie der technische Umweltschutz, die Untere Naturschutzbehörde, die Baujuristin, der Kreisbaumeister und die zuständigen Sachbearbeiter für die Bauleitplanung und das Erschließungsrecht teilgenommen haben, wurden einige Änderungswünsche vorgetragen, die noch zu berücksichtigen wären. Dabei ging es u. a. um das Trennungsgebot, das besagt, dass ein unmittelbares Zusammentreffen von Gewerbe und Wohnen aus Gründen des Immissionsschutzes nicht möglich ist. Um das Trennungsgebot zu befolgen, besteht die Möglichkeit, Pufferflächen in Form einer MI- oder GE-(eingeschränkter)Nutzung oder der Festlegung von Grünflächen zu schaffen. Das Grundstück Fl.Nr. 1440 der Gemarkung Vohenstrauß sollte in das WA-Gebiet mit aufgenommen werden, wobei die Art der Nutzung aber von der Aussage des Immissionsschutzgutachtens und der Verkaufsbereitschaft der Eigentümer abhängig ist. Für die im Flächennutzungsplan auf den Grundstücken Fl.Nr. 1446, 1447 und 1448 an der Waidhauser Straße ausgewiesene Sondergebietsfläche „Einkaufen“ sollten andere bauliche Maßnahmen vorgesehen werden, um konfliktträchtige Auswirkungen auf das geplante WA-Gebiet zu vermeiden. Weiter sollte die in der Mitte des künftigen Wohnbaugebiets ansatzweise vorgesehene verdichtete Bauweise mit drei Vollgeschossen vergrößert werden. Die Festsetzungen zu Nebenanlagen oder zu den Gebäudehöhen sollten mit dem Landratsamt abgestimmt werden. Erfreulich ist, dass artenschutzrechtlich keine Strukturen erkennbar sind, die ein vertieftes Erfassen einer Tiergruppe erfordern wird und somit eine artenschutzrechtliche Abschätzung als ausreichend angesehen wird.

Architekt Thammer stellt noch kurz den Entwurf des Bebauungsplanes für das rund 8,4 ha große Neubaugebiet mit fast 100 Bauparzellen, von denen die Mehrheit eine Größe zwischen 650 und 750 m² haben werden sowie die vorgesehene Verkehrserschließung vor und beantwortet die Fragen der Stadtratsmitglieder, die sich von der überaus gelungenen Planung beeindruckt zeigten.

Nachdem gegen die Entwürfe des Herrn Thammer keinerlei Einwendungen erhoben werden, kann zeitnah mit der Einleitung der Bauleitplanungen begonnen werden.

Eine Beschlussfassung zu vorstehendem Tagesordnungspunkt erfolgt nicht.

Bürgermeister Wutzlhofer bedankt sich bei Herrn Architekten Thammer für dessen Ausführungen und wünscht ihm noch einen guten Nachhauseweg.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.01.2016 08:33 Uhr