Bauantrag über den Neubau einer 20kV-Schaltstation auf dem Grundstück Fl.Nr. 607 der Gemarkung Altenstadt (Nähe Untere Straße)
Daten angezeigt aus Sitzung:
9. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 25.05.2016
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB).
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Flächennutzungsplans der Stadt Vohenstrauß. Es ist dort als Fläche für Versorgungsanlagen (Elektrizitätswerk) dargestellt. Ein Bebauungsplan ist für dieses Gebiet nicht aufgestellt.
Das Vorhaben ist nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB privilegiert, da es der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität dient.
Das Vorhaben ist nach der vorhandenen Bebauung und Erschließung unbedenklich.
Beschluss
Gegen den vorstehenden Antrag auf Baugenehmigung werden nach der Bayerischen Bauordnung keine Einwendungen erhoben. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.
Zum Bauantrag, von dem die Stadt Vohenstrauß als Eigentümerin benachbarter Grundstücke Kenntnis genommen hat, wird die Zustimmung nach Art. 66 BayBO erklärt.
Nach § 36 Abs. 1 BauGB und Art. 64 Abs. 1 Satz 2 BayBO wird zum Antrag auf Baugenehmigung entsprechend der Sach- und Rechtslage Stellung genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß Art. 64 Abs. 1 Satz 2 BayBO den Bauantrag dem Landratsamt Neustadt a.
d. Waldnaab als Baugenehmigungsbehörde vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 16.06.2016 11:22 Uhr