6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vohenstrauß sowie Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Neubaugebiet „Vohenstrauß – Sommerwiesen“; hier: Beschlussmäßige Behandlung der im Verfahren nach § 4 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen sowie Beschlussfassung über die erneute Auslegung
Daten angezeigt aus Sitzung:
32. Sitzung des Stadtrates, 22.09.2016
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Der Stadtrat Vohenstrauß hat in seiner Sitzung am 02.06.2016 die im Anhörungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB für die im Betreff genannten Bauleitplanverfahren eingegangenen Stellungnahmen beschlussmäßig behandelt und in gleicher Sitzung sowohl den Flächennutzungsplanänderungsentwurf als auch den Bebauungsplanentwurf unter Berücksichtigung verschiedener Änderungen gebilligt.
Beide gebilligten Planentwürfe in der jeweiligen Fassung vom 03.06.2016 wurden in der Zeit vom 20. Juli 2016 bis einschl. 22. August 2016 zur Einsichtnahme ausgelegt. Während dieser Auslegung wurden von Seiten der Öffentlichkeit keinerlei Bedenken und Anregungen vorgebracht.
Gleichzeitig mit dieser Öffentlichkeitsbeteiligung wurden die Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB am Bauleitplanverfahren beteiligt, über die Auslegung der Planentwürfe in Kenntnis gesetzt und Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Die hierauf eingegangenen Stellungnahmen mit Einwendungen, Bedenken, Anregungen und Hinweisen wurden dem Stadtrat in dessen Sitzung am 08.09.2016 zur beschlussmäßigen Behandlung vorgelegt. Nachdem aber bis zu dieser Sitzung keine eingehende und fundierte Auswertung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, vor allem die des Landratsamtes Neustadt a.d. Waldnaab möglich war, beschloss der Stadtrat die Angelegenheit von der Tagesordnung abzusetzen und bis zur heutigen Sitzung zurück zu stellen.
Zwischenzeitlich haben sich das Büro abconsultants eingehend mit den Anregungen des Landratsamts zum Lärmgutachten und das Architekturbüro Thammer mit den Anregungen zum Flächennutzungsplanänderungs- und Bebauungsplanentwurf befasst sowie Lösungsvorschläge für eine sachgerechte und ermessensfreie Abwägung durch den Stadtrat vorgenommen. Die entsprechenden Anregungen der vorgenannten Büros haben die Stadtratsmitglieder zur Analyse und Auswertung erhalten.
Nach erfolgter Aufarbeitung und rechtlicher Würdigung durch die Verwaltung nimmt der Stadtrat von den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange Kenntnis und, soweit erforderlich, dazu wie folgt beschlussmäßig Stellung:
Anlage
Beschluss
Abschließender Beschluss:
Das Architekturbüro Dipl.Ing. Andreas Thammer wird beauftragt, die vorstehend beschlossenen Änderungen und Ergänzungen in die jeweiligen Planentwürfe einzuarbeiten. Weiter wird das Büro abconsultants beauftragt, das Lärmgutachten entsprechend zu überarbeiten.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Entwürfe der beiden Bauleitpläne gem. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB erneut auszulegen und die Stellungnahmen zu den geänderten und ergänzten Planentwürfen einzuholen. Für die erneute Auslegung wird in Anwendung des § 4a Abs. 3 Sätze 2 und 3 BauGB folgendes festgelegt:
? Stellungnahmen können nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden.
? Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme werden angemessen verkürzt und zwar
a) die Dauer der Auslegung auf die Zeit vom 04.10.2016 bis einschl. 19.10.2016 und
b) die Frist für die Abgabe von Stellungnahmen bis zum Ablauf der Auslegungsfrist.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.11.2016 10:45 Uhr