Anfragen und Anträge der Stadtratsmitglieder


Daten angezeigt aus Sitzung:  35. Sitzung des Stadtrates, 01.12.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 35. Sitzung des Stadtrates 01.12.2016 ö 10

Sach- und Rechtslage

  1. Zum Thema Sanierung des Rathauses bemerkt StR Kleber, dass für die brandschutztechnische Maßnahme und die Fluchtwegsicherung der immense Betrag von rund 200.000,-- € ausgegeben wird. Diese Kosten werden über das KIP nicht gefördert und sind von der Stadt selbst aufzubringen. Für ihn stellt sich die Frage, ob dies tatsächlich notwendig ist, da die brandschutztechnischen Maßnahmen für Veranstaltungen im großen Rathaussaal, die über den „normalen“ Betrieb hinausgehen, durchgeführt werden müssen. Ein Brandschutzgutachten sollte dies klären. Sollte der Rathaussaal weiterhin so genutzt werden wie bisher, entgegnet 1. Bürgermeister Wutzlhofer, so wird ein Brandschutzkonzept benötigt, da dieses gleichzusetzen ist mit einem zweiten Fluchtweg. Als Bürgermeister werde er sich nicht dem Vorwurf aussetzen, dass z.B. die Jahressschlusssitzung des Stadtrats mit rund 150 Personen, Rathauskonzerte oder andere größere Veranstaltungen nicht mehr durchgeführt werden können. Und wenn doch, so könne und werde er nicht die Verantwortung dafür übernehmen. Das Beispiel der Gemeinde Schneizlreuth habe gezeigt, dass die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen und verurteilt werden. Sollte es der Wille des Stadtrats sein, den Rathaussaal künftig nicht mehr für öffentliche Veranstaltungen zur Verfügung zu stellen, z.B. auch für Wahlen, so könne auf das „große“ Brandschutzkonzept verzichtet werden. ADL Frey gibt zu bedenken, dass es nicht nur um die Nutzung des großen Saals gehe, sondern dass auch für den laufenden Betrieb im Rathaus große Teile des Brandschutzkonzeptes umzusetzen sind. 2. Bürgermeister Münchmeier versteht die Anfrage von StR Kleber nicht, nachdem das Brandschutzkonzept vom Stadtrat in der Sitzung am 03.11.2016 beschlossen wurde. StR Töppel weist auf die gesetzlichen Änderungen hin, wonach für Räumlichkeiten, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, ein zweiter Fluchtweg vorgeschrieben ist. Dies sei auch StR Kleber klar. Für ihn stelle sich nur die Frage nach der Relation zu den doch enormen Kosten, die mit der Umsetzung des Brandschutzkonzepts verbunden sind. Sicherlich, erklärt 1. Bürgermeister Wutzlhofer, gäbe es andere Lösungen, wie z.B. die Errichtung von Außentürmen. Jedoch ist die im Zusammenhang mit dem KIP vorgeschlagene im Hinblick auf den Denkmalschutz die verträglichste. In diesem Zusammenhang hebt VR Dötsch die überaus gute und produktive  Zusammenarbeit mit dem Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab hervor.

  1. Zu der Anfrage von 3. Bürgermeister Gollwitzer, den Stand der Dinge beim Neubaugebiet „Sommerwiesen“ betreffend, wird 1. Bürgermeister Wutzlhofer im nichtöffentlichen Sitzungsteil Stellung nehmen.

  1. Nachdem bei der Behandlung der Anregungen in den Bürgerversammlungen mehrmals auf die Zuständigkeit des Verkehrsausschusses hingewiesen wurde, bittet StR Raab, dass sich der Ausschuss auch mit der Parksituation im Bereich der Postannahmestelle befasst. Die dortige Situation sei zeitweise unerträglich, was viele Anlieger und Bürger mit ihren Beschwerden zum Ausdruck bringen. 1. Bürgermeister Wutzlhofer kann dies nur bestätigen, da auch er häufig darauf angesprochen wird. Zudem habe er persönlich erlebt, wie ein kleines Fahrzeug vor der neuen Säule bei der Post geparkt hatte und dabei den Verkehrsfluss stadteinwärts blockierte. Nicht nur zu Stoßzeiten führt ein solches Parkverhalten innerhalb kürzester Zeit zu einem Rückstau bis zum ehemaligen Bahnhofsgelände. Der Verkehrsausschuss wird sich in seiner nächsten Sitzung mit der Thematik befassen. Im Zuge der Neugestaltung der Bahnhofstraße wurde anscheinend nicht bedacht, dass die nunmehrige Restbreite der Straße bei Begegnungsverkehr nicht mehr ausreichend ist.

Beschluss

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließt 1. Bürgermeister Andreas Wutzlhofer um 20.26 Uhr den öffentlichen Sitzungsteil.

Beginn der nichtöffentlichen Sitzung ist um 20.27 Uhr.





Vor dem Eintritt in die Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung spricht StR Töppel nochmals das Thema „Kommunale Verkehrsüberwachung“ an. Vor allem gelte es, die Rentabilität zu prüfen. Wenn geringfügige Vergehen lediglich mit 15,-- € geahndet werden und davon 10,-- € an Verwaltungskosten in Abzug gebracht werden, dürfte der Stadt überwiegend nur eine Verärgerung der Bürger übrig bleiben. StR Dr. Gref fand einiges am Vortrag des Herrn Köckritz nicht aussagekräftig. StR Gösl schließt sich StR Töppel an. Wenn eine Messstelle drei Stunden lang „bedient“ wird, so kostet dies der Stadt 300,-- €. Damit sich diese Kosten amortisieren, müssen viele Raser erwischt werden. 3. Bürgermeister Gollwitzer bittet um ein Gespräch mit den maßgeblichen Vertretern der örtlichen Polizei, bevor die Angelegenheit dem Stadtrat zur weiteren Entscheidung vorgelegt wird. Dabei sollte abgeklärt werden, ob und wo es besondere Gefahrenpunkte gibt. Interessant wäre auch, zu erfahren, in welchen Bereichen es Defizite gibt. Im Übrigen, so die Meinung von 3. Bürgermeister Gollwitzer, ist Herr Köckritz vielen Fragen aus den Reihen des Stadtrats, die Empfänger der Ordnungswidrigkeitengelder und die Fahrerermittlung betreffend, ausgewichen. Die Schwerpunkte, die Häufigkeit und die Lage der Kontrollen, bemerkt 1. Bürgermeister Wutzlhofer, würden sicherlich die Stadt bestimmen, jedoch nur nach vorheriger Absprache mit der Polizei. Im Übrigen eilt die Angelegenheit nicht und sollte fraktionsintern beraten werden.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.01.2017 08:06 Uhr