Mitteilungen des Bürgermeisters
Daten angezeigt aus Sitzung:
44. Sitzung des Stadtrates, 06.07.2017
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
- Die Kirchenverwaltung Böhmischbruck lädt zum Kirchenpatrozinium am 15.07.2017 ein. Aufstellung zum Kirchenzug um 08.20 Uhr.
- Nachdem heute um 16.00 Uhr bei der Drehleitervorführung durch die Firma Rosenbauer kein Stadtratsmitglied anwesend war, wird darauf hingewiesen, dass am 12.08.2017 um 18.00 Uhr am Feuerwehrhaus eine weitere solche Vorführung durch die Firma Magirus stattfindet.
- Heute wurden alle Interessenten bzw. Bewerber für einen Bauplatz im Neubaugebiet „Sommerwiesen“ schriftlich bzw. auf elektronischem Wege zu einer Informationsveranstaltung am 17.07.2017 in den großen Rathaussaal eingeladen. Dabei sollen die Bauwerber über das weitere Zeitfenster, vor allem darüber, bis wann mit der Vermessung, dem Verkauf der Grundstücke und einer Bebauung gerechnet werden kann, in Kenntnis gesetzt werden. In diesem Zusammenhang verweist StR Gösl auf ein Inserat der Firma Reger-Bau, mit dem die Errichtung eines Mehrfamilienwohnhaues im Baugebiet und der Erwerb von Eigentumswohnungen beworben werden. VR Sier teilt mit, dass sich die Firma Reger-Bau eines der beiden Grundstücke, die im Bebauungsplan für die Errichtung von Mehrfamilienwohnhäusern ausgewiesen sind, hat vormerken lassen. Bevor die Firma Reger-Bau aber das Grundstück erwirbt, müssen die Wohnungen vermarktet werden, um sicherzustellen, dass das Vorhaben rentabel ist. Für StR Töppel liest sich die Zeitungsannonce so, als sei das das Grundstück bereits im Eigentum der Firma Reger-Bau. Grundsätzlich, so StR Töppel weiter, sei es für die potentiellen Bauherren überaus schwierig, in konkrete Planungen einzutreten, solange die Aufnahme in die Interessenten- bzw. Bewerberliste unverbindlich ist. In Weiherhammer ist die Vorgehensweise so, dass die Interessenten bereits bei Ihrer Bewerbung um eine Parzelle eine „Bearbeitungsgebühr“ von 800,-- € zahlen müssen. Kommt es dann zu einem Erwerb, wird dieser Betrag auf den Kaufpreis angerechnet. Andernfalls wird dieser Betrag nicht rückerstattet. Damit wird gewährleistet, dass sich nur ernsthafte Interessen für ein Grundstück bewerben.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.09.2017 08:52 Uhr