Jahresrechnung 2015;
Feststellung und Entlastung nach Art. 102 Abs. 3 GO
Daten angezeigt aus Sitzung:
48. Sitzung des Stadtrates, 07.12.2017
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Die Jahresrechnung für das Jahr 2015 wurde am 14. und 15.11.2016 vom örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss geprüft.
Über das Ergebnis dieser Rechnungsprüfung wurde der Stadtrat in der Sitzung am 09.11.2017 in Kenntnis gesetzt.
Es lagen keine Unstimmigkeiten vor.
Nach Art. 102 Abs. 3 GO stellt der Stadtrat nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung alsbald die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über deren Entlastung.
Vom rechnerischen Ergebnis der Jahresrechnung wurde der Stadtrat bereits in der Sitzung am 03.03.2016 in Kenntnis gesetzt.
Der Anlage dieser Beschlussvorlage sind diese Ergebnisse beigefügt.
Beschluss
- Das Ergebnis der Jahresrechnung 2015 wird, wie in der beiliegenden Anlage ausgewiesen, festgestellt.
Abstimmung: 20 : 0
Die beigefügte Anlage wird zum Bestandteil dieses Beschlusses erklärt.
- Die Entlastung wird dem Ersten Bürgermeister als dem Leiter der Stadtverwaltung erteilt. Er nimmt daher bei der Abstimmung über die Entlastung wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49 Abs. 1 Satz 1 GO) nicht teil.
Für die Jahresrechnung 2015 wird hiermit die Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.01.2018 14:47 Uhr