Fortführung des Straßen- und Wegebestandsverzeichnisses; hier: Widmung der neu erbauten Straßenteilstücke "Arnikastraße" im Baugebiet "Sommerwiesen, BA 1", Fl.-Nr. 1432/110 und Fl.-Nr. 1432/109 der Gemarkung Vohenstrauß als Ortsstraße im Sinne des Art. 3 i.V.m. Art. 46 Ziffer 2 BayStrWG


Daten angezeigt aus Sitzung:  50. Sitzung des Stadtrates, 11.01.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 50. Sitzung des Stadtrates 11.01.2018 ö beschliessend 6

Sach- und Rechtslage

Für die Erschließung der anliegenden Grundstücke wurden die Straßenteilstücke „Arnikastraße“ im Baugebiet „Sommerwiesen, BA 1“ von km 0,000 bis km 0,034, Fl.-Nr. 1432/110 der Gemarkung Vohenstrauß und von km 0,306 bis km 0,348, Fl.-Nr. 1432/109 der Gemarkung Vohenstrauß durch die Stadt Vohenstrauß endgültig hergestellt. Die Straßenteilstücke sind bisher nicht in das Straßen- und Wegebestandsverzeichnis der Stadt Vohenstrauß eingetragen. Die öffentliche Straße wird dadurch gekennzeichnet, dass sie dem öffentlichen Verkehr dauernd zur Verfügung steht. Träger der Straßenbaulast ist gemäß § 47 BayStrWG die Stadt Vohenstrauß. Um der Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße zu verleihen, ist vom Stadtrat Vohenstrauß die Widmung nach Art. 6 BayStrWG zu verfügen.

Beschluss

Der Stadtrat Vohenstrauß beschließt:

Die in der Stadt Vohenstrauß im Baugebiet „Sommerwiesen, BA 1“ gelegenen Straßenteilstücke „Arnikastraße“ von km 0,000 bis km 0,034, Fl.-Nr. 1432/110 der Gemarkung Vohenstrauß und von km 0,306 bis km 0,348, Fl.-Nr. 1432/109 der Gemarkung Vohenstrauß, werden gemäß Art. 6 BayStrWG zur Ortsstraße im Sinne des Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. Art. 46 Ziffer 2 BayStrWG gewidmet. Die gewidmete Strecke 1 beginnt an der Ortsstraße „Kornblumenstraße“ (km 0,000) und endet an der Nordseite des Grundstücks „Arnikastraße 2“, Fl.-Nr. 1432/57 der Gemarkung Vohenstrauß (km 0,034). Die gewidmete Strecke 2 beginnt an der Nordseite des Grundstücks „Arnikastraße 40“, Fl.-Nr. 1432/70 (km 0,306) und endet an der Ortsstraße „Kornblumenstraße“, (km 0,348). Die Teilstrecken sind im vorliegenden Lageplan, den die Stadtratsfraktionen zur Kenntnis erhalten haben, weinrot-schwarz-schraffiert gekennzeichnet. Der Träger der Straßen-baulast von km 0,000 bis km 0,034 und von 0,306 bis km 0,348 ist die Stadt Vohenstrauß.
Widmungsbeschränkungen: keine

Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Bekanntmachung zu veranlassen.
Nach der öffentlichen Bekanntmachung ist die Eintragungsverfügung zu fertigen und die neu gewidmete Straße in das Bestandsverzeichnis für Gemeindestraßen der Stadt Vohenstrauß einzutragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.02.2018 14:53 Uhr