(Tektur-)Bauantrag für die Sanierung des Wohn- und Geschäftshauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 63 der Gemarkung Vohenstrauß (Friedrichstraße 12)


Daten angezeigt aus Sitzung:  24. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 31.07.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 24. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 31.07.2018 ö beschliessend 3

Sach- und Rechtslage

Das bereits bebaute und zur weiteren Bebauung vorgesehene Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Stadtgebiets von Vohenstrauß. Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Mischgebiet ausgewiesen. Ein Bebauungsplan ist für dieses Gebiet nicht aufgestellt.
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung der Stadt Vohenstrauß. Der städtebauliche Berater, Herr Meiller, wurde im Rahmen der städtebaulichen Beratung mit einbezogen. In seiner Stellungnahme zum geplanten Bauvorhaben, in Form einer E-Mail vom 23.07.2018, stimmt er dem geplanten Vorhaben grundsätzlich zu. Die E-Mail wurde den Stadtratsfraktionen in Kopie zur Kenntnisnahme zugeleitet.

Bei dem Bauantrag handelt es sich um eine Tektur zu dem Bauantrag vom 18.01.2017 (Bautenverzeichnisnr. 2017/005) der in der Sitzung am 02.02.2017 behandelt wurde.
Zu diesem Bauantrag wurde das gemeindliche Einvernehmen und anschließend durch das Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab die Baugenehmigung, mit Bescheid vom 03.07.2017, erteilt.

Beschluss

Gegen den vorstehenden Antrag auf Baugenehmigung werden nach der Bayerischen Bauordnung keine Einwendungen erhoben. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Zum Bauantrag, von dem die Stadt Vohenstrauß als Eigentümerin benachbarter Grundstücke Kenntnis genommen hat, wird die Zustimmung nach Art. 66 BayBO erklärt.

Nach § 36 Abs. 1 BauGB und Art. 64 Abs. 1 Satz 2 BayBO wird zum Antrag auf Baugenehmigung entsprechend der Sach- und Rechtslage Stellung genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß Art. 64 Abs. 1 Satz 2 BayBO den Bauantrag dem Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab als Baugenehmigungsbehörde vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.02.2019 11:44 Uhr