Jugendsozialarbeit an der Grundschule Vohenstrauß; Beteiligung der Stadt Vohenstrauß an den Personalkosten


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Stadtrates, 14.01.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 9. Sitzung des Stadtrates 14.01.2021 ö beschliessend 3

Sach- und Rechtslage

Die Grundschule Vohenstrauß hat mit Datum 31.07.2019 die Stadt Vohenstrauß darüber informiert, dass beabsichtigt sei, an der Grundschule Vohenstrauß Jugendsozialarbeit (JaS) zu installieren und darum gebeten, einen entsprechenden Antrag beim Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab – Kreisjugendamt- zu unterstützen.

Diesem Schreiben der Grundschule lag eine mehrseitige Begründung bei, die in das Ratsinformationssystem eingestellt ist.

Die Kämmerei hat daraufhin geprüft, ob Fördermittel (analog der JaS an der Mittelschule Vohenstrauß) in Anspruch genommen werden können.

Zum damaligen Zeitpunkt war eine Förderung der JaS an Grundschulen nur möglich, wenn unter den Schülern ein Migrationsanteil > 20 v.H. vorlag.

Nach Rücksprache mit dem damaligen Leiter des Kreisjugendamtes NEW wurde der Antrag der Grundschule Vohenstrauß einstweilen auf „Eis“ gelegt, da zu erwarten war, dass die Förderrichtlinie neu gefasst wird, wobei die Fördervoraussetzung des Migrationsanteils entfallen sollte.

Mit Datum vom 04.12.2019 wurde der förmliche Antrag durch die Schulleitung der Grundschule Vohenstrauß (aktualisiert mit Datum 30.07.2020) an den Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab gestellt.

Am 17.12.2020 wurde die Kämmerei von der Leiterin des Kreisjugendamtes NEW telefonisch darüber informiert, dass offenbar Stellen für die JaS vom Freistaat Bayern geschaffen wurden und sich der Jugendhilfeausschuss des Kreises im Februar 2021 mit der Thematik befassen wird.

Eine Installation der JaS an der Grundschule Vohenstrauß ist für 01.09.2021 vorgesehen.

Die Stadt Vohenstrauß möge darüber, ob sie sich an den Personalkosten für diese Stelle beteiligt, einen entsprechenden Beschluss fassen.

An der Pfalzgraf-Friedrich-Mittelschule wird bereits seit 01.01.2013 JaS angeboten.
Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 12.03.2012 beschlossen, sich an den Kosten für diese Stelle zu beteiligen.
Damals war die Gesellschaft zur Förderung beruflicher und sozialer Integration (gfi) Träger der Jugendsozialarbeit.

Diese Trägerschaft wurde durch die gfi zum 31.12.2013 gekündigt.
In Ermangelung eines anderen freien Trägers übernahm der Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab ab 01.01.2014 die Trägerschaft der JaS.

Da die JaS an der Mittelschule fortgesetzt werden sollte, wurde eine Zweckvereinbarung zwischen dem Landkreis NEW und der Stadt Vohenstrauß sowie eine Kooperationsvereinbarung geschlossen, in der die Kostenfragen geklärt sind.
Der Beschluss des Stadtrats für die weitere Beteiligung der Stadt Vohenstrauß an den Personalkosten und Ermächtigung des amtierenden Bürgermeisters zur Unterzeichnung der Zweckvereinbarung datiert vom 05.12.2013.

Die Finanzierung der JaS steht auf drei Säulen:

Freistaat Bayern                16.360 €
Landkreis NEW                16.360 €
Stadt Vohenstrauß                Rest

Während die Aufwendungen der Stadt zu Beginn der JaS an der Mittelschule 16.326,04 € betrugen, so beliefen sich diese beispielsweise für das Jahr 2017 auf 20.386,69 € und für das Jahr 2019 bereits auf 31.029,07 €.

Es ist davon auszugehen, dass die Kostenanteile der Stadt Vohenstrauß für eine JaS-Kraft an der Grundschule Vohenstrauß auch anfänglich niedriger sind und dann im weiteren Verlauf durch Tarifanpassungen bzw. Höhergruppierungen eine ähnliche Entwicklung nehmen wie an der Mittelschule.


Sollte sich die Stadt Vohenstrauß dazu entschließen, JaS an der Grundschule Vohenstrauß einzuführen und sich an den Personalkosten zu beteiligen, ist der Abschluss einer Kooperationsvereinbarung (Landkreis NEW, Schulleitung, Stadt Vohenstrauß und Schulamt) sowie einer Zweckvereinbarung zwischen dem Landkreis und Stadt erforderlich.

Beschluss

Nach Kenntnisnahme vom Sachverhalt und Beratung beschließt der Stadtrat:

Die Stadt Vohenstrauß beteiligt sich an den Personalkosten für die Jugendsozialarbeit an der Grundschule Vohenstrauß, die vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab) eingerichtet wird. Angestrebt wird die Aufnahme der JaS zum Beginn des Schuljahres 2021/2022.

Die Höhe der Kostenbeteiligung wird durch die nachgewiesenen Personalkosten unter Abzug der staatlichen Förderung sowie der Förderung des Landkreises Neustadt a. d. Waldnaab (entsprechend den jeweils gültigen einschlägigen Förderrichtlinien) ermittelt.

Der Erste Bürgermeister oder dessen Vertreter wird zur Unterzeichnung einer Kooperationsvereinbarung sowie einer Zweckvereinbarung zur Durchführung einer Jugendsozialarbeit an der Grundschule Vohenstrauß zwischen dem Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab und der Stadt Vohenstrauß ermächtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.12.2022 14:37 Uhr