Fortführung des Straßen- und Wegebestandsverzeichnisses; hier: Widmung des neu erbauten Parkplatzes an der Pfarrgasse, Fl.Nr. 101 der Gemarkung Vohenstrauß als Ortsstraße im Sinne des Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG
Daten angezeigt aus Sitzung:
22. Sitzung des Stadtrates, 13.01.2022
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Im Jahr 2021 wurde der „Parkplatz an der Pfarrgasse“ Fl.Nr. 101 der Gemarkung Vohenstrauß, auf dem Areal der ehemaligen Brauerei Würschinger, durch die Stadt Vohenstrauß zum öffentlichen Parkplatz ausgebaut.
Der Parkplatz ist bisher nicht in das Straßen- und Wegebestandsverzeichnis der Stadt Vohenstrauß eingetragen.
Der öffentliche Parkplatz wird dadurch gekennzeichnet, dass er dem öffentlichen Verkehr dauernd zur Verfügung steht.
Der Gemeingebrauch ist beschränkt auf folgende Benutzungsart:
Stellplätze für Personenkraftwagen
Der Parkplatz erhält die Eigenschaft einer Ortsstraße im Sinne des Art. 46 Nr. 2 BayStrWG.
Träger der Straßenbaulast ist gemäß Art. 47 BayStrWG die Stadt Vohenstrauß.
Um dem Parkplatz die Eigenschaft einer öffentlichen Straße zu verleihen, ist vom Stadtrat Vohenstrauß die Widmung nach Art. 6 BayStrWG zu verfügen.
Beschluss
Der in der Stadt Vohenstrauß gelegene „Parkplatz an der Pfarrgasse“, Fl.Nr. 101 der Gemarkung Vohenstrauß wird gemäß Art. 6 BayStrWG zur Ortsstraße im Sinne des Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG gewidmet. Die gewidmete Strecke beginnt im Norden bei der Straße „Pfarrgasse“ mit der Fl.Nr. 617/1 der Gemarkung Vohenstrauß (km 0,000) und endet südlich, in Richtung des bestehenden Kirchplatzes, an der Grundstücksgrenze zu dem Grundstück Fl.Nr. 102 der Gemarkung Vohenstrauß (km 0,053).
Die Strecke ist im vorliegenden Lageplan gekennzeichnet mit einer lilafarbigen Umrandung. Der Träger der Straßenbaulast von km 0,000 bis km 0,053 ist die Stadt Vohenstrauß.
Widmungsbeschränkungen: Stellplätze für Personenkraftwagen
Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Bekanntmachung zu veranlassen.
Nach der öffentlichen Bekanntmachung ist die Eintragungsverfügung zu fertigen und der neu gewidmete Parkplatz in das Bestandsverzeichnis für Gemeindestraßen der Stadt Vohenstrauß einzutragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 04.02.2022 10:45 Uhr