Jahresrechnungen der Haushaltsjahre 2019 und 2020;
Bericht über die Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfungen für die Jahre 2019 und 2020
Daten angezeigt aus Sitzung:
24. Sitzung des Stadtrates, 03.03.2022
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Der Stadtrat hat in den Sitzungen am 06.02.2020 sowie 04.03.2021 Kenntnis von den Jahresrechnungen der Haushaltsjahre 2019 und 2020 genommen und den Rechnungsprüfungsausschuss mit der Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung für diese Jahre beauftragt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 10.,11.,12.,14. und 17.05.2021 die örtliche Rechnungsprüfung der Jahre 2019 und 2020 durchgeführt.
Aufgrund der in 2020 vorherrschenden Pandemie wurde eine örtliche Rechnungsprüfung nicht vorgenommen.
Über diese Prüfungen wurde jeweils eine Niederschrift gemäß Art. 103 Abs. 1 Satz 2 GO gefertigt.
Das Ergebnis der Rechnungsprüfung wird vom Vorsitzenden des Ausschusses, Herrn Stadtrat Heinrich Rewitzer, vorgetragen.
Die Verwaltung hat die dort getroffenen Feststellungen bzw. Beanstandungen aufzunehmen und aufzuarbeiten. Im Anschluss daran stellt der Stadtrat den Jahresabschluss fest und beschließt über dessen Entlastung nach Art. 102 Abs. 3 GO.
Beschluss
Nach Kenntnisnahme vom Sachverhalt und Beratung beschließt der Stadtrat:
Der Stadtrat nimmt Kenntnis vom Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung für die Haushaltsjahre 2019 und 2020. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Aufarbeitung relevanter Prüfungsfeststellungen dem Stadtrat die Beschlussvorlage zur Feststellung der Jahresrechnungen 2019 und 2020 und deren Entlastung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 01.12.2022 14:15 Uhr