Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG);
Bestätigung des neugewählten Kommandanten sowie der wiedergewählten stellvertretenden Kommandantin der Freiw. Feuerwehr Böhmischbruck
Daten angezeigt aus Sitzung:
26. Sitzung des Stadtrates, 07.04.2022
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Nachdem die Amtszeit des bisherigen Kommandanten und seines Stellvertreters der Freiwilligen Feuerwehr Böhmischbruck mit Ablauf des 30.04.2022 endet, wurden in der Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Böhmischbruck am 27.03.2022 Neuwahlen durchgeführt, um neu- bzw. wiedergewählte Personen rechtzeitig bestätigen zu können. Von den Aktiven der Wehr wurde in der Dienstversammlung Herr Andreas Sax, Tännesberger Straße 1, 92648 Vohenstrauß, neu zum Kommandanten gewählt und Frau Martina Zielbauer, Altentreswitz 2, 92648 Vohenstrauß, zur stellvertretenden Kommandantin wiedergewählt.
Gemäß Art. 8 Abs. 4 und 5 BayFwG bedürfen gewählte Kommandanten, unabhängig davon, ob neu oder wiedergewählt, der Bestätigung durch die Stadt Vohenstrauß im Benehmen mit dem Kreisbrandrat. Herr Kreisbrandrat Marco Saller hat sein Benehmen zur Bestätigung gemäß Art. 8 Abs. 4 Satz 1 BayFwG mit E-Mail vom 28.03.2022 erteilt. Die Bestätigung ist ihrer Rechtsnatur nach ein rechtsgestaltender Verwaltungsakt, also kein Geschäft der laufenden Verwaltung ohne grundsätzliche Bedeutung. Daher ergibt sich die Zuständigkeit des Stadtrats.
Beschluss
Der Stadtrat Vohenstrauß bestätigt gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG
- Herrn Andreas Sax, Tännesberger Straße 1, 92648 Vohenstrauß, zum Kommandanten der Freiw. Feuerwehr Böhmischbruck und
- Frau Martina Zielbauer, Altentreswitz 2, 92648 Vohenstrauß, zur stellvertretenden Kommandantin der Freiw. Feuerwehr Böhmischbruck.
Die Bestätigung der Vorgenannten erfolgt zum 01. Mai 2022 unter der Bedingung, dass innerhalb eines Jahres die Nachweise über den Besuch der gem. § 7 Abs. 1 der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (AVBayFwG) für die Bestätigung erforderlichen Lehrgänge (Leiter einer Feuerwehr und Gruppenführerlehrgang) vorgelegt werden, soweit diese Lehrgänge nicht bereits absolviert wurden und durch eine entsprechende Bescheinigung nachgewiesen werden können.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 01.12.2022 14:19 Uhr