Die Jahresrechnung für das Jahr 2019 wurde während des Zeitraums 10., 11., 12., 14. und 17.05. 2021 durch den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss geprüft.
Die Prüfung für dieses Jahr erfolgte aufgrund der Corona-Pandemie erst in 2021.
Über das Ergebnis wurde der Stadtrat in der Sitzung am 03.03.2022 durch den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, Herrn StR Heinrich Rewitzer, in Kenntnis gesetzt.
Aus der Niederschrift des Rechnungsprüfungsausschusses ist zu entnehmen, dass die Prüfung im Wesentlichen ohne Beanstandungen abgeschlossen wurde.
Auf einige kleine Besonderheiten wurde jedoch hingewiesen.
Es wurde festgestellt, dass bei einigen Maßnahmen Ausschreibungen oder das Einholen von Vergleichsangeboten fehlten.
Diese Beanstandung bezog sich auf laufende Maßnahmen.
Hierzu ist von Seiten der Verwaltung auszuführen, dass den Bediensteten stets die Vergabevorschriften gegenwärtig sind; allerdings kann es im Verlauf der unterschiedlichen Gewerke vorkommen, dass die eine oder andere Maßnahme zusätzlich erforderlich ist, die bei der Vergabe des „Hauptgewerks“ nicht absehbar war.
Um einen zeitlichen Verzug zu vermeiden, kann es bei der einen oder anderen Beschaffung vorkommen, dass die Möglichkeiten des Vergaberechts (hier insbesondere die Höhe der jeweils gültigen Auftragswerte) großzügig ausgelegt werden und auf das Einleiten eines –meist zeitaufwändigen Vergabeverfahrens – verzichtet wird.
Es wird an dieser Stelle jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um finanziell untergeordnete zusätzliche Vergaben handelt; bei erheblichen Auftragswerten wird regelmäßig das erforderliche Vergabeverfahren eingeleitet und auch durchgeführt.
Hinsichtlich der vollständigen Dokumentation der Verfahren wird ausgeführt, dass das Vergaberecht für bauliche Maßnahmen seit kurzer Zeit im Bauamt angesiedelt ist.
Durch eine erfolgte Aufstockung personeller Ressourcen soll künftig die umfassende Abwicklung der Vergabeverfahren ermöglicht und auch sichergestellt werden.
Zur Feststellung des Rechnungsprüfungsausschusses bezüglich einer überdurchschnittlichen Überstundenbelastung sowohl im Bereich der Kläranlagen als auch der Verwaltung kann ausgeführt werden, dass die Stundenanzahl an Wochenenden für das Klärpersonal bereits reduziert wurde.
Gänzlich vermeiden lassen sich Wochenendstunden vor dem Hintergrund rechtlicher Abwasservorschriften nicht (Prüfungen von Parametern, Fremdwassermengen usw.).
Durch die Einführung eines Fernüberwachungssystems soll zusätzlich eine Reduzierung der Überstunden ermöglicht werden.
Alle Bediensteten im tariflichen Bereich sind angehalten, nicht vermeidbare Überstunden unmittelbar nach deren Entstehung bzw. innerhalb einer Woche auszugleichen.
Im Großen und Ganzen funktioniert diese Praxis; im Bereich der Kläranlagen hat sich aber in den beiden vergangenen Jahren aufgrund krankheitsbedingter langer Abwesenheit von Stammpersonal und Einarbeitung von neuem Personal eine hohe Zahl von Überstunden des übrigen Personals ergeben.
Im Bereich der Verwaltung wird man sich zeitnah über eine Verstärkung des Personals Gedanken machen.
Aber auch hier gilt, dass angefallene Überstunden zeitnah abzubauen sind.
Wenn der Stadtrat mit den eben gemachten Erledigungsvermerken einverstanden ist, so wäre nach Art. 102 Abs. 3 GO die Jahresrechnung 2019 festzustellen und über deren Entlastung zu beschließen.
Vom rechnerischen Ergebnis der Jahresrechnung wurde der Stadtrat in der Sitzung am 06.02.2020 in Kenntnis gesetzt.
Das Ergebnis dieser Jahresrechnung ist dieser Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügt.