Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung „Wasserwerk-Photovoltaikanlage“ der Stadt Vohenstrauß für das Jahr 2021 wurden durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband im Mai 2022 erstellt.
Der Jahresabschluss 2021 „Wasserwerk-Photovoltaikanlage“ der Stadt Vohenstrauß wurde festgestellt mit
Bilanzsumme Aktivseite 5.181.957,23 Euro
Bilanzsumme Passivseite 5.181.957,23 Euro
Jahresergebnis laut Bilanz + 4.879,94 Euro
Jahresergebnis laut Gewinn- und Verlustrechnung + 4.879,94 Euro
Die Bilanz zum 31.12.2021, die Gewinn- und Verlustrechnung 2021, die Erfolgsübersicht 2021 sowie die Erläuterungen zum Jahresabschluss 2021 liegen den Stadtratsfraktionen in Kopie vor.
In den Anmerkungen zum Jahresabschluss 2021 wurde vermerkt:
„Der Betrieb gewerblicher Art Wasserwerk-Photovoltaik erwirtschaftete im Berichtsjahr einen Jahresgewinn von 4.879,94 Euro. Dieser verteilt sich auf die Wasserversorgung mit einem Jahresverlust von 1.044,60 Euro und auf die PV-Anlagen mit einem Jahresgewinn von 5.924,54 Euro. Trotz des positiven Jahresergebnisses fällt aufgrund eines ausreichenden Verlustvortrags keine Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer an.
Die Ertragslage ist als ausreichend zu bezeichnen.“
Bezogen auf den Wasserverkauf von 380.722 m³ beträgt der Jahresverlust 2021 der Wasserversorgung ca. 0,3 ct/m³.
Im Vorjahr wurde noch eine Überdeckung (Gewinn) von ca. 12 ct/m³ erreicht; das Prinzip der Kostendeckung wurde 2021 jedoch nicht ganz erfüllt.
Das ermittelte Ergebnis ist ausschließlich auf die kaufmännische Buchführung bezogen und kann nicht auf die Gebührenkalkulation nach dem Kommunalabgabenrecht angewandt werden. Die kaufmännische Buchführung ist in erster Linie im Hinblick auf die gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf die steuerrechtlichen Vorschriften durchzuführen.
Dieses Jahr steht die Durchführung einer neuen Gebührenkalkulation nach dem KAG zum 01.10.2022 an. Das Ergebnis dieser Kalkulation kann von den Ergebnissen der kaufmännischen Abschlüsse gravierend abweichen.
Hierüber wird der Stadtrat jedoch zu gegebener Zeit informiert, wenn die erforderlichen Kalkulationen vorliegen. Da für die Anpassung der Gebühren eine Änderung der entsprechenden Satzung durch den Stadtrat zu beschließen ist.
Die Photovoltaikanlagen brachten im Wirtschaftsjahr 2021 nach der kaufmännischen Buchführung einen Gewinn in Höhe von 5.924,54 Euro.
Das Ergebnis der Photovoltaikanlage ist ebenfalls ausschließlich auf die kaufmännische Buchführung bezogen und hat keinen Zusammenhang mit dem Vergleich des prognostizierten zum erwirtschafteten Ertrag.
Im Jahr 2021 wurde im Durchschnitt aller PV-Anlagen der prognostizierte Ertrag erreicht, jedoch handelte sich bei diesem Jahr um ein sehr schlechtes Ertragsjahr. Dementsprechend ist auch der für das Jahr 2021 ermittelte Gewinn geringer als der im Vorjahr 2020, dieser betrug 16.472,96 Euro.
Durch den Jahresgewinn „Wasserwerk – Photovoltaikanlage“ in Höhe von 4.879,94 Euro verringert sich der steuerliche Verlustvortrag von 867.487 Euro zum 31.12.2021 auf 862.608 Euro.
Unter der Voraussetzung, dass das Jahresergebnis höher als 1,5 % des Sachanlagevermögens zu Beginn des Wirtschaftsjahres ist, besteht die Möglichkeit, eine Konzessionsabgabe an die Stadt abzuführen. Für das Jahr 2021 konnte keine Konzessionsabgabe erwirtschaftet werden.