(Tektur-)Bauantrag über den Umbau und die Sanierung einer bestehenden Lagerhalle zur Fertigungshalle und Neubau einer Produktions- und Lagerhalle; Baugrundstück Fl.Nr. 1352/1 der Gemarkung Vohenstrauß (Braunetsriether Weg 31)


Daten angezeigt aus Sitzung:  15. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses, 08.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss 15. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses 08.09.2022 ö beschliessend 3

Sach- und Rechtslage

Das bereits bebaute und zur weiteren Bebauung vorgesehene Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Stadtgebiets von Vohenstrauß.
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Industriegebiet ausgewiesen. 
Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im räumlichen Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Vohenstrauß – Am Braunetsriether Weg“. Das Vorhaben widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes, da die Baugrenzen (Baufenster) überschritten werden (mit Hauptgebäuden, zusätzlichen Parkflächen und Feuerwehrumfahrt) und die offene Bauweise nicht eingehalten wird.
Damit das Bauvorhaben so zulässig ist, wie es geplant ist, bedarf es einer Befreiung (nach § 31 Abs. 2 BauGB) von den Festsetzungen des Bebauungsplans.

Bei dem Bauantrag handelt es sich um eine Tektur zu dem Bauantrag vom 13.11.2018 (Bautenverzeichnisnr. 2018/060) der in der Sitzung am 11.07.2019 behandelt wurde – nachdem die Zuständigkeit für die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens im Laufe des Baugenehmigungsverfahrens beim Bau- und Umweltausschuss lag -.
Zu diesem Bauantrag wurde das gemeindliche Einvernehmen und anschließend durch das Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab die Baugenehmigung, mit Bescheid vom 26.09.2019, erteilt.

Die in dem eingereichten (Tektur-)Bauantrag dargestellten Änderungen zu dem ursprünglichen Bauantrag betreffen in der Änderung der Räumlichkeiten in Halle „D“, sowie die Zuordnung der Nutzung in der neu zu errichtender Halle. 

Beschluss

Gegen den vorstehenden Bauantrag werden nach der Bayerischen Bauordnung keine Einwendungen erhoben. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.
Den Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB wird dahingehend zugestimmt, dass das Vorhaben so zulässig ist, wie in den Planvorlagen dargestellt.

Zum Bauantrag, von dem die Stadt Vohenstrauß als Eigentümerin benachbarter Grundstücke Kenntnis genommen hat, wird die Zustimmung nach Art. 66 BayBO erklärt.

Nach § 36 Abs. 1 BauGB und § 8 Digitale Bauantragsverordnung (DBauV) wird zum Bauantrag entsprechend der Sach- und Rechtslage Stellung genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß § 8 DBauV, dem Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab als Baugenehmigungsbehörde die Gremiumsentscheidung zu dem Bauantrag mitzuteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.11.2022 13:47 Uhr