Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung am 20.10.2022 gefassten Beschlüsse bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist
Daten angezeigt aus Sitzung:
34. Sitzung des Stadtrates, 03.11.2022
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Der Stadtrat hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 20.10.2022 beschlossen, dass für die in dieser Sitzung gefassten Beschlüsse
33/6 Ankauf von interaktiven Displays für die Grundschule Vohenstrauß
hier: Auftragsvergabe
33/7 Grundsatzbeschluss über den Bau einer Freilufthalle
33/8 Erteilung einer Ermächtigung zur Unterzeichnung eines Stromliefervertrages für Strom für das Lieferjahr 2023
der Geheimhaltungsgrund entfallen ist.
In diesem Zusammenhang wird zum dritten Beschluss mitgeteilt, dass die Stadt Vohenstrauß ein Stromangebot erhalten und angenommen hat. Es handelt sich dabei um den Heiz- und Standardstrom. Dieser wird nun von den Stadtwerken Augsburg für 49,1 Cent + 0,6 Cent Ökostromzuschlag geliefert. Die Stadt wird damit auf einen Preis von ca. 70 Cent kommen. Heute ist die Information eingegangen, dass die Strompreisbremse kommt und die Kosten für 80 % des bisherigen Verbrauchs auf 40 Cent für die ersten sechs Monate gedeckelt werden sollen. Für den anderen Strom hat die Stadt Vertragsangebote über die KUBUS GmbH erhalten.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 08.12.2022 16:34 Uhr