Behandlung der Empfehlungen, Anregungen und Anträge in der Bürgerversammlung im Jahre 2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  35. Sitzung des Stadtrates, 01.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 35. Sitzung des Stadtrates 01.12.2022 ö beschliessend 5

Sach- und Rechtslage

Zur Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten wurde am 17.11.2022 eine Bürgerversammlung für die gesamte Großgemeinde Vohenstrauß in der Stadthalle Vohenstrauß abgehalten.

Über den Verlauf der Bürgerversammlung, insbesondere über die von den Gemeindebürgern vorgebrachten Wünsche, Empfehlungen und Anträge wurde eine Niederschrift gefertigt, die dem Gremium im RIS zur Einsicht bereitgestellt wurde.

Nach Art. 18 Abs. 4 der Gemeindeordnung (GO) müssen Anträge und Empfehlungen aus den Bürgerversammlungen im Stadtrat behandelt werden. Das Gesetz verlangt jedoch keine Beschlussfassung über die Anträge und Empfehlungen (Annahme oder Ablehnung). Diese gelten im Extremfall auch dann als behandelt, wenn sie zwar ordnungsgemäß aufgerufen wurden, sich seitens des Stadtrates aber niemand zu Wort meldet oder einen Antrag stellt. Mit dieser Regelung des Art. 18, insbesondere des Art. 18 Abs. 4 GO, hat das Mitwirkungsrecht der Gemeindebürger sein Bewenden. Selbstverständlich kann der Stadtrat aber konkret Beschlüsse fassen, soweit er dies für erforderlich hält. 

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.01.2023 10:29 Uhr