Altentreswitz; Geschwindigkeitsbegrenzung bei HNr. 22


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Verkehrsausschusses, 17.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Verkehrsausschuss 4. Sitzung des Verkehrsausschusses 17.01.2023 ö beschliessend 8

Sach- und Rechtslage

Die Anwohnerin in Altentreswitz bei der HNr. 22, Frau Kreuzpaintner, hat sich über erhöhte Geschwindigkeiten im Bereich ihres Anwesens beschwert. 
Laut Frau Kreuzpaintner ist die Strecke zudem ein viel frequentierter Weg für Spaziergänger.
Sie bittet um Überprüfung durch den Verkehrsausschuss, ob eine Geschwindigkeitsbegrenzung oder eine Einbahnstraßen-Lösung in diesem Bereich möglich ist.  

Laut Stellungnahme der Polizeiinspektion Vohenstrauß beträgt die, entsprechend dem §3 der StVO, momentan zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Gemeindeverbindungsstraße von der NEW40 nach Altentreswitz für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t 100 km/h
Die Messungen im Zusammenhang mit der vom Antragsteller ins Auge gefassten Geschwindigkeitsbeschränkung zeigen keine auffällige Häufung von Überschreitungen der momentan zulässigen Geschwindigkeit von 100 km/h. 
Gemäß Auskunft der Stadt Vohenstrauß passierten zwischen 19.07. und 30.07.2022 insgesamt 454 Fahrzeuge die Messstelle, lediglich drei der Fahrzeuge überschritten die Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h (entspricht 0,7 %).
Angesichts der gemäß der Straßenverkehrsordnung allen Verkehrsteilnehmern obliegenden Verpflichtung, die darin genannten allgemeinen und besonderen Verhaltensvorschriften eigenverantwortlich zu beachten, sollen örtliche Anordnungen durch Verkehrszeichen nur dort getroffen werden, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. 
Nach den momentan vorliegenden Erkenntnissen scheint die überwiegende Mehrheit der dort querenden Verkehrsteilnehmer der oben genannten Verpflichtung nachzukommen, da weder nennenswerten Geschwindigkeitsüberschreitungen zu verzeichnen sind, noch eine Unfallhäufung wahrzunehmen ist.
Somit besteht aus Sicht der Polizeiinspektion Vohenstrauß zum momentanen Zeitpunkt kein Bedarf, die Geschwindigkeit in diesem Bereich zu beschränken. 

Beschluss

Der Antrag wird abgelehnt, da durch die Geschwindigkeitsmessungen in diesem Bereich keine erhöhten Geschwindigkeiten festgestellt wurden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.10.2023 14:28 Uhr