Antrag auf Vorbescheid über den Bau eines doppelstöckigen Einfamilienhauses mit Doppelgarage; Baugrundstück Fl.Nr. 433 der Gemarkung Vohenstrauß (Fluderweg 9)


Daten angezeigt aus Sitzung:  17. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses, 18.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss 17. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses 18.01.2023 ö beschliessend 5

Sach- und Rechtslage

Das bereits bebaute und zur weiteren Bebauung vorgesehene Grundstück liegt am Ortsrand von Vohenstrauß und der nun zu  bebauende Teil ist dem Außenbereich (§ 35 BauGB) zuzuordnen.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Flächennutzungsplans der Stadt Vohenstrauß. Es ist ein Mischgebiet nach der Baunutzungsverordnung ausgewiesen. Ein Bebauungsplan ist für dieses Gebiet nicht aufgestellt.
Das Vorhaben ist nicht nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegiert. Nach § 35 Abs. 2 BauGB können aber sonstige Vorhaben zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt.
Im vorliegenden Fall ist eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange nach § 35 Abs. 3 BauGB nicht ersichtlich.

Das Vorhaben ist nach der vorhandenen Erschließung unbedenklich.

Beschluss

Gegen den vorstehenden Antrag auf Vorbescheid werden nach der Bayerischen Bauordnung keine Einwendungen erhoben. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Zum Antrag auf Vorbescheid, von dem die Stadt Vohenstrauß als Eigentümerin benachbarter Grundstücke Kenntnis genommen hat, wird die Zustimmung nach Art. 66 BayBO erklärt.

Nach § 36 Abs. 1 BauGB und § 8 Digitale Bauantragsverordnung (DBauV) wird zum Antrag auf Vorbescheid entsprechend der Sach- und Rechtslage Stellung genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß § 8 DBauV, dem Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab als Baugenehmigungsbehörde die Gremiumsentscheidung zu dem Antrag auf Vorbescheid mitzuteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.03.2023 11:14 Uhr