Antrag auf Vorbescheid für die energetische Sanierung, den Umbau des Satteldaches zum Pultdach mit Solarthermie/PV, Ergänzung eines Anbaus für Technik und Neubau zweier Carports; Baugrundstück Fl.Nr. 1332/9 der Gemarkung Vohenstrauß (Braunetsriether Weg 30)


Daten angezeigt aus Sitzung:  17. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses, 18.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss 17. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses 18.01.2023 ö beschliessend 7

Sach- und Rechtslage

Das bereits bebaute und zur weiteren Bebauung vorgesehene Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Stadtgebiets von Vohenstrauß.
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im räumlichen Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Vohenstrauß – Am Braunetsriether Weg“. Das Vorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Damit das Bauvorhaben so zulässig ist, wie es geplant ist, bedarf es einiger Befreiungen (nach § 31 Abs. 2 BauGB) von den Festsetzungen des Bebauungsplans.

Im Detail werden folgende Befreiungen beantragt:
  • Überschreitung der festgesetzten Wandhöhe
  • Überschreitung der Grundflächen- und Geschossflächenzahl
  • Überschreitung der Baugrenzen

In der Vergangenheit wurden im Gebiet dieses Bebauungsplanes unter anderem bereits nachfolgende Befreiungen erteilt und nach § 12 Nr. 4 Buchstabe c) der Geschäftsordnung für den Stadtrat Vohenstrauß als geringfügig angesehen:
  • Überschreitung der festgesetzten Wandhöhe
  • Überschreitung der Baugrenzen
Somit wäre über die Befreiung zur Überschreitung der Grundflächen- und Geschossflächenzahl noch zu entscheiden.
Seitens der Verwaltung wird zudem angemerkt, dass im Bebauungsplan für Wohngebäude max. zwei Vollgeschosse zulässig wären. Mit den eingereichten Planunterlagen möchte der Bauherr allerdings drei Vollgeschosse verwirklichen, damit ist auch über eine Befreiung zu den maximal zulässigen Vollgeschossen zu entscheiden.
Im Hinblick auf die von der Regierung immer wieder geforderte Nachverdichtung stellt diese Bauvoranfrage aber wohl ein positives Beispiel dar.

Das Vorhaben ist nach der vorhandenen Bebauung und Erschließung unbedenklich.

Beschluss

Den Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB wird dahingehend zugestimmt, dass das Vorhaben so zulässig ist, wie in den Planvorlagen dargestellt.
Für zukünftige Bauvorhaben mit gleichen Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans, wird die erforderliche Befreiung als geringfügig im Sinne des § 12 Nr. 4 Buchstabe c) der Geschäftsordnung für den Stadtrat Vohenstrauß angesehen.

Zum Antrag auf Vorbescheid, von dem die Stadt Vohenstrauß als Eigentümerin benachbarter Grundstücke Kenntnis genommen hat, wird die Zustimmung nach Art. 66 BayBO erklärt.

Nach § 36 Abs. 1 BauGB und § 8 Digitale Bauantragsverordnung (DBauV) wird zur Bauvoranfrage entsprechend der Sach- und Rechtslage Stellung genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß § 8 DBauV, dem Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab als Baugenehmigungsbehörde die Gremiumsentscheidung zu dem Antrag auf Vorbescheid mitzuteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.03.2023 11:14 Uhr