Aufstellung des Finanzplans für die Haushaltsjahre 2022 - 2026


Daten angezeigt aus Sitzung:  41. Sitzung des Stadtrates, 04.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 41. Sitzung des Stadtrates 04.05.2023 ö beschliessend 7

Sach- und Rechtslage

Die Kommunen haben ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Finanzplanung zu Grund zu legen (Art. 70 Abs. 1 GO).

Die Investitionen im Vermögenshaushalt wurden aus dem Investitionsprogramm übernommen; die übrigen Festlegungen sind sorgfältig geschätzte Anhaltswerte.
Für den Verwaltungshaushalt wurde die Finanzplanung nach den Orientierungswerten für die kommunale Finanzplanung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen erstellt (Art. 70 Abs. 5 GO).

Beschluss

Nach Kenntnisnahme vom Sachverhalt und Beratung beschließt der Stadtrat:

Der Finanzplan wird entsprechend den Bestimmungen des Art. 70 Abs. 5 GO an die neuen Orientierungsdaten angepasst und fortgeführt.

Der dem Haushaltsplan 2023 nach § 2 Abs. 2 KommHV-Kameralistik beigefügte Finanzplan für die Jahre 2022 bis 2026 wird anerkannt und genehmigt.

Er weist folgende Einnahmen und Ausgaben (Gesamt) je Haushaltsjahr aus:

2022        26.913.000 EUR
2023        24.391.000 EUR
2024        24.131.000 EUR
2025        22.656.000 EUR
2026        22.690.000 EUR

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.06.2023 08:32 Uhr