Aufstellung des Finanzplans für die Haushaltsjahre 2022 - 2026
Daten angezeigt aus Sitzung:
41. Sitzung des Stadtrates, 04.05.2023
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Die Kommunen haben ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Finanzplanung zu Grund zu legen (Art. 70 Abs. 1 GO).
Die Investitionen im Vermögenshaushalt wurden aus dem Investitionsprogramm übernommen; die übrigen Festlegungen sind sorgfältig geschätzte Anhaltswerte.
Für den Verwaltungshaushalt wurde die Finanzplanung nach den Orientierungswerten für die kommunale Finanzplanung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen erstellt (Art. 70 Abs. 5 GO).
Beschluss
Nach Kenntnisnahme vom Sachverhalt und Beratung beschließt der Stadtrat:
Der Finanzplan wird entsprechend den Bestimmungen des Art. 70 Abs. 5 GO an die neuen Orientierungsdaten angepasst und fortgeführt.
Der dem Haushaltsplan 2023 nach § 2 Abs. 2 KommHV-Kameralistik beigefügte Finanzplan für die Jahre 2022 bis 2026 wird anerkannt und genehmigt.
Er weist folgende Einnahmen und Ausgaben (Gesamt) je Haushaltsjahr aus:
2022 26.913.000 EUR
2023 24.391.000 EUR
2024 24.131.000 EUR
2025 22.656.000 EUR
2026 22.690.000 EUR
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.06.2023 08:32 Uhr