13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vohenstrauß sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes "Gewerbe- und Industriegebiet Vohenstrauß - Ost, BA 3" für die Erweiterung des bestehenden Gewerbe- und Industriegebiets im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 1476, 1477, 1478, 1479, 1480, 1484, 1488, 1495, 1500, 1501, 1502, 1503 und 1504 der Gemarkung Vohenstrauß; hier: Änderung des Flächennutzungsplanänderungsentwurfes sowie des Bebauungsplanentwurfes in "Gewerbegebiet Vohenstrauß - Ost, BA 3" und Billigung der Vorentwürfe für die Durchführung der Bauleitplanverfahren


Daten angezeigt aus Sitzung:  42. Sitzung des Stadtrates, 15.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 42. Sitzung des Stadtrates 15.06.2023 ö beschliessend 3

Sach- und Rechtslage

Der Stadtrat Vohenstrauß hat in seiner Sitzung am 03.03.2022 für die dritte Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebiets „Vohenstrauß – Ost“ die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen. Mit den hierfür erforderlichen Planungsleistungen wurde das Landschaftsarchitekturbüro Thammer aus Schönsee beauftragt. 

Die notwendigen Pläne wurden nun im Detail ausgearbeitet. Im umfänglichen Planungsprozess zum Vorentwurf wurde vereinzelt bereits mit im anschließenden Verfahren zu beteiligenden Fachstellen gesprochen. Daraufhin ergaben sich auch noch einige Änderungen, welche unter anderem auch die einzubeziehenden Grundstücke betreffen (Aufnahme einer Teilfläche aus der Fl.Nr. 1495 von ca. 200 m² im nördlichen Planbereich) bzw. im Ergebnis dazu führen, dass auch der Bebauungsplan „Industrie- und Gewerbegebiet Vohenstrauß - Ost, BA 1“ in einigen Punkten geändert werden muss (u. a. Anpassung Baugrenzen auf Fl.Nrn. 1475 und 1466/1, Anpassung Lärmschutzwall auf Fl.Nr. 1475 etc.) und damit seine 9. Änderung erfährt.
Außerdem soll anders als ursprünglich angedacht kein Gewerbe- und Industriegebiet mehr ausgewiesen werden, sondern ein reines Gewerbegebiet. Damit erhält der Bebauungsplan auch die Bezeichnung „Gewerbegebiet Vohenstrauß – Ost, BA 3“.
Somit werden auch die im Planbereich liegenden Grundstücke, welche im Flächennutzungsplan bisher keine Gebietsart nach der Baunutzungsverordnung ausweisen, nur mehr als GE-Flächen ausgewiesen und nicht auch als GE- und GI-Flächen. Die bereits als GI-Flächen bestehenden Flächen im Flächennutzungsplan erfahren keine Änderung zu GE-Flächen, da hier auch bei einer Ausweisung des Bebauungsplanes als GE-Gebiet auf GI-Flächen das Entwicklungsgebot gewahrt bleibt. Auch wenn der Flächennutzungsplan an einigen Stellen ein GI-Gebiet ausweist muss der Bebauungsplan auf diesen Flächen nicht zwingend ein GI-Gebiet ausweisen, sondern darf auch GE-Flächen darstellen ohne das Entwicklungsgebot zu verletzen.

Die Planentwürfe samt Begründung, deren Inhalte, Ziele und Auswirkungen stellt Herr Dipl.Ing. (FH) Andreas Thammer vor. 

Beschluss

Nach Kenntnisnahme von den Ausführungen des Herrn Dipl.Ing. (FH) Andreas Thammer und eingehender Beratung beschließt der Stadtrat: 

Der Stadtratsbeschluss vom 03.03.2022 Nr. 24/4 wird insofern geändert, als die Fl.Nrn. 1466/1 (Teilfläche – TF), 1475 und 1495 (TF) Gemarkung Vohenstrauß, in die beschlossenen Bauleitplanverfahren für die Grundstücke Fl.Nrn. 1476, 1477, 1478, 1479, 1480, 1484, 1488, 1500, 1501, 1502, 1503 und 1504 Gemarkung Vohenstrauß, mit aufgenommen werden und die mit der 13. Flächennutzungsplanänderung als GI-Gebiet neu auszuweisenden Flächen (Fl.Nrn. 1478 (TF), 1484 (TF), 1488 (TF), 1495 (TF), 1500 (TF), 1501 (TF), 1502 (TF) und 1503 (TF) Gemarkung Vohenstrauß) nun als GE-Gebiet ausgewiesen werden.

Mit den Vorentwürfen zur 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vohenstrauß und der Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Vohenstrauß – Ost, BA 3“, jeweils in der Fassung vom 15.06.2023, besteht Einverständnis. Die Verwaltung wird beauftragt, umgehend die Bauleitplanverfahren (frühzeitige Öffentlichkeits- und Fachstellenbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) einzuleiten und zügig durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.08.2023 13:53 Uhr