Kriterienkatalog für die Entscheidung über Anträge auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans, sowie Änderungen des Flächennutzungsplans hinsichtlich der Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen im Bereich der Stadt Vohenstrauß; hier: Beratung und Beschlussfassung über Änderung/Anpassung des Kriterienkatalogs


Daten angezeigt aus Sitzung:  45. Sitzung des Stadtrates, 07.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 45. Sitzung des Stadtrates 07.09.2023 ö beschliessend 4

Sach- und Rechtslage

In der Sitzung am 06.10.2022 hat der Stadtrat einen Kriterienkatalog für die Entscheidung über Anträge auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans, sowie Änderungen des Flächennutzungsplans hinsichtlich der Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen im Bereich der Stadt Vohenstrauß beschlossen. Dieser wurde den Stadtratsfraktionen in Kopie zu Kenntnisnahme zugeleitet und ins Ratsinformationssystem für alle Gremiumsmitglieder eingestellt.
Darin wurde ein maximaler Zubau bis zu 4 % der Gemeindefläche festgelegt (= 300 ha).

Nach den beiden bereits stattgefundenen Entscheidungsrunden (Januar 2023 und Mai 2023) sind Freiflächenphotovoltaikanlagen bzw. –flächen – inkl. der bereits in der Vergangenheit planerisch umgesetzten Anlagen – mit einer Gesamtfläche von 115,89 ha, wie der beigefügten Zusammenstellung zu entnehmen ist, angedacht.
Dies entspricht ca. 1,55 % der Gemeindefläche der Stadt Vohenstrauß.

Da nun bereits nach knapp einem Jahr nach Verabschiedung des Kriterienkatalogs bereits eine ansehnliche Gesamtfläche an Freiflächenphotovoltaikanlagen auf den Weg gebracht wurde und sich auch die Rahmenbedingungen geändert / weiterentwickelt haben, in der Form, dass die Stadt Vohenstrauß auch noch das Thema „Windkraft“ angehen will, ist zu diskutieren, ob evtl. eine Überarbeitung des Kriterienkatalogs (Anpassung der Zubaugrenze) angezeigt ist.

Erwähnenswert ist auch, dass derzeit entlang von Autobahnen in einer Entfernung von 200 m Vorhaben für die Nutzung solarer Strahlungsenergie privilegiert sind (§ 35 Abs. 1 Nr. 8 Buchstabe b) Doppelbuchstabe aa) BauGB). 
Dies bedeutet, dass entlang der Autobahntrasse weitere Freiflächenphotovoltaikanlagen möglich sind, die ohne Bauleitplanung umgesetzt werden können und ohne Einflussnahme des Kriterienkatalogs entstehen könnten. Die Länge der Autobahntrasse, die durch das Stadtgebiet von Vohenstrauß verläuft, beträgt ca. 9 km. Wenn entlang dieser Trasse nur auf einer Länge von ca. 15 Prozent beiderseits noch zusätzliche Freiflächenphotovoltaikanlagen errichtet werden, ergibt dies eine weitere Fläche von ca. 43,2 ha (bei 20 % beträgt die Fläche 57,6 ha.).
Hinzugerechnet zu den in der Auflistung aufgeführten Flächen würden dann ca. 2,12 % (bei 20 % - 2,31 %) der Gemeindefläche für Photovoltaik verwendet.

Nach Informationen des Bürgermeisters ist seitens des Gesetzgebers geplant, die festgelegte Entfernung von 200 m entlang der Autobahn auf eine Distanz von 400 m anzuheben. Dies würde dazu führen, dass eine noch größere Zahl von Flächen für Freiflächenphotovoltaikanlagen im Rahmen der Privilegierung von Bauvorhaben nach § 35 Abs.1 BauGB möglich ist. Es ergäbe sich dann, bei der Annahme der 15 % der Trassenlänge der Autobahn, eine Fläche von 97,2 ha (bei 20 % - 129,60 ha).
Diese Annahmen, ebenfalls zu den in der Auflistung aufgeführten Flächen hinzugerechnet, ergibt dann 2,84 % (bei 20 % - 3,27 %) der Gemeindefläche.

Derzeit läuft die Frist für die Antragsstellung von Projekten der nächsten Entscheidungsrunde zum Stichtag 01.10.2023.
Daher wäre es wohl das Beste, den Kriterienkatalog – sofern das Gremium ihn anpasst – mit Wirkung ab 01.10.2023 zu ändern und die bis dato eingereichten Projekte nach dem derzeit gültigen Kriterienkatalog zu bewerten.

Aus Sicht der Verwaltung wird vorgeschlagen sich mit folgenden Fragen auseinanderzusetzen:

  • Soll der Kriterienkatalog für die Entscheidung über Anträge auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans, sowie Änderungen des Flächennutzungsplans hinsichtlich der Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen im Bereich der Stadt Vohenstrauß überarbeitet werden?
  • Falls eine Überarbeitung nicht für zielführend angesehen wird, wird die Aufhebung des Kriterienkatalogs und Fassung eines Grundsatzbeschlusses angestrebt?
  • Welche Parameter (Prozentsatz der maximalen Zubaufläche, maximale Anzahl der Projekte je Entscheidungsrunde, der Häufigkeit der Stichtage) sollen bei einer Überarbeitung angepasst werden und wie?
  • Im Falle einer Kriterienkatalogsanpassung die Festlegung des Zeitpunkts, ab wann die Änderungen gelten.

Beschluss

Der Kriterienkatalog für die Entscheidung über Anträge auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans, sowie Änderungen des Flächennutzungsplans hinsichtlich der Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen im Bereich der Stadt Vohenstrauß in seiner derzeit gültigen Fassung (Stand: Oktober 2022) wird für ein Jahr, also bis einschließlich 30.09.2024, ausgesetzt. Die Aussetzung des Kriterienkatalogs erfolgt mit Wirkung zum 01.10.2023. Die bis dahin eingereichten Projekte werden nach dem derzeit gültigen Kriterienkatalog bewertet. Die in der Zeit vom 01.10.2023 bis 30.09.2024 eingehenden Anträge in Bezug auf Freiflächenphotovoltaikanlagen sind von der Verwaltung ohne gesonderten Stadtratsbeschluss unter Hinweis auf die privilegierten Flächen entlang der Autobahn abzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.10.2023 14:39 Uhr