Bezuschussung von PV-Anlagen auf Dachflächen und Stromspeichern; Grundsatzentscheidung über die Einführung einer kommunalen Zuschussrichtlinie, sowie Erlass einer entsprechenden Zuschussrichtlinie; hier: abschließende Weiterbehandlung des in der Sitzung am 25.07.2024 abgesetzten Tagesordnungspunkts


Daten angezeigt aus Sitzung:  59. Sitzung des Stadtrates, 12.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 59. Sitzung des Stadtrates 12.09.2024 ö beschliessend 7

Sach- und Rechtslage

In der letzten Sitzung des Stadtrates am 25.07.2024 wurde über den im Betreff genannten Tagesordnungspunkt/Sachverhalt diskutiert. Auf die Sach- und Rechtslage der damaligen Beschlussvorlage wird verwiesen. 

Nach eingehender Beratung wurde am 25.07.2024 beschlossen, den Tagesordnungspunkt abzusetzen und der Verwaltung die Möglichkeit zu geben, die sich in der Diskussion favorisierten Beschlussvorschläge und auch den Entwurf einer entsprechenden Förderrichtlinie zu modifizieren, indem die Ideen des Gremiums mit eingearbeitet werden.

Die wichtigsten Anpassungspunkte waren:
  • Förderung ausschließlich von Stromspeichern für neu errichtete PV-Anlagen
  • Fördersatz von 50,00 Euro je kWh Speichervolumen (bis max. 10 kWh = 500,00 Euro)
  • Deckelung der jährlichen Förderung
  • ausschließlich Förderung von Privathaushalten

Der Beschlussvorlage liegt ein Entwurf für eine Zuschussrichtlinie bei, diese wurde den Fraktionen in Kopie zur Kenntnisnahme zugeleitet, sowie ins Ratsinformationssystem eingestellt zur Information aller Gremiumsmitglieder.
In dem Entwurf der Zuschussrichtlinien sind manche Textpassagen gelb markiert, hier handelt es sich um Stellen, bei denen noch Werte bzw. Gestaltungsvarianten festzulegen sind.

Abschließend sei nochmals angemerkt (wie bereits in der Sach- und Rechtslage für die Sitzung am 25.07.2024 ausführlich dargelegt) das die geplante kommunale Förderung eine freiwillige Leistung darstellt, die immer von der finanziellen Haushaltslage der Stadt Vohenstrauß abhängig ist.

Beschluss

Nach Kenntnisnahme vom Sachverhalt und eingehender Beratung beschließt der Stadtrat:

Die Einführung einer kommunalen Zuschussrichtlinie zur Förderung von Stromspeichern bei neu errichteten Photovoltaikanlagen auf Gebäuden wird für zweckmäßig gehalten. Förderinhalt der Richtlinie ist die Bezuschussung von Stromspeichern, welche bei der Neuerrichtung von Photovoltaikanlagen auf Gebäuden mit errichtet werden.
Es wird eine entsprechende Zuschussrichtlinie erlassen, die als Anlage dem Beschluss beiliegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.10.2024 08:54 Uhr