Aufstellung des Finanzplans für die Haushaltsjahre 2024 - 2028
Daten angezeigt aus Sitzung:
68. Sitzung des Stadtrates / außerordentlich (Haushalt), 28.04.2025
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Nach Art. 70 Abs. 1 GO hat die Stadt ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Finanzplanung zu Grunde zu legen.
Die Investitionen hierzu wurden aus dem Investitionsplan entnommen; die übrigen Festsetzungen sind sorgfältig geschätzte Orientierungswerte.
Für den Verwaltungshaushalt wurde die Finanzplanung nach den Orientierungswerten für die kommunale Finanzplanung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen erstellt (Art. 70 Abs. 5 GO).
Beschluss
Nach Kenntnisnahme vom Sachverhalt und Beratung beschließt der Stadtrat:
Der Finanzplan wird entsprechend den Bestimmungen des Art. 70 Abs. 5 GO an die neuen Orientierungsdaten angepasst und fortgeführt.
Der dem Haushaltsplan 2025 nach § 2 Abs. 2 KommHV-Kameralistik beigefügte Finanzplan für die Jahre 2024 bis 2028 wird anerkannt und genehmigt.
Er weist folgende Einnahmen und Ausgaben (Gesamt) je Haushaltsjahr aus:
2024 27.991.000 EUR
2025 28.312.000 EUR
2026 30.262.000 EUR
2027 31.175.000 EUR
2028 28.447.000 EUR
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.06.2025 16:32 Uhr