Aufstellung des Finanzplans für die Haushaltsjahre 2024 - 2028


Daten angezeigt aus Sitzung:  68. Sitzung des Stadtrates / außerordentlich (Haushalt), 28.04.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 68. Sitzung des Stadtrates / außerordentlich (Haushalt) 28.04.2025 ö beschliessend 7

Sach- und Rechtslage

Nach Art. 70 Abs. 1 GO hat die Stadt ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Finanzplanung zu Grunde zu legen.

Die Investitionen hierzu wurden aus dem Investitionsplan entnommen; die übrigen Festsetzungen sind sorgfältig geschätzte Orientierungswerte.

Für den Verwaltungshaushalt wurde die Finanzplanung nach den Orientierungswerten für die kommunale Finanzplanung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen erstellt (Art. 70 Abs. 5 GO).

Beschluss

Nach Kenntnisnahme vom Sachverhalt und Beratung beschließt der Stadtrat:


Der Finanzplan wird entsprechend den Bestimmungen des Art. 70 Abs. 5 GO an die neuen Orientierungsdaten angepasst und fortgeführt.


Der dem Haushaltsplan 2025 nach § 2 Abs. 2 KommHV-Kameralistik beigefügte Finanzplan für die Jahre 2024 bis 2028 wird anerkannt und genehmigt.


Er weist folgende Einnahmen und Ausgaben (Gesamt) je Haushaltsjahr aus:


2024        27.991.000 EUR
2025        28.312.000 EUR
2026        30.262.000 EUR
2027        31.175.000 EUR
2028        28.447.000 EUR

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.06.2025 16:32 Uhr