Vollzug des Bayerischen Kinderbildungs- und –betreuungsgesetzes (BayKiBiG); hier: Aufhebung des Stadtratsbeschlusses vom 07.05.2015 Nr. 14/5 über die Auszahlung eines Qualitätsbonus plus


Daten angezeigt aus Sitzung:  15. Sitzung des Stadtrates, 11.06.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 15. Sitzung des Stadtrates 11.06.2015 ö beschliessend 3

Sach- und Rechtslage

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 07.05.2015 den Beschluss gefasst, dass die Stadt Vohenstrauß ab 2015 den kommunalen Förderanteil für den Qualitätsbonus plus in gleicher Höhe des staatlichen Anteils zu leisten. Auf den Sachverhalt, der dem Beschluss zugrunde lag und der den Stadtratsmitgliedern bekannt ist, wird Bezug genommen. 

Mit Rundschreiben vom 20.05.2015 hat nun der Bayerische Gemeindetag mitgeteilt, dass der bayerische Ministerrat am 19.05.2015 beschlossen hat, den erst zu Beginn des Jahres eingeführten Qualitätsbonus plus wieder abzuschaffen. Damit folgte dem Kabinett einer Forderung des Bayerischen Gemeindetags, der schon im Vorfeld auf einen unverhältnismäßig hohen Bürokratieaufwand aufmerksam gemacht hatte.

Stattdessen wird der Basiswert, der als Grundlage für die Berechnung der Kind- und Buchungszeit bezogenen Förderung dient, um ca. 53 Euro erhöht.

Beschluss

Nach Kenntnisnahme vom Sachverhalt und kurzer Aussprache beschließt der Stadtrat:

Aus formellen Gründen wird der Stadtratsbeschluss vom 07.05.2015 Nr. 14/5 aufgehoben.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 05.08.2015 09:54 Uhr