Übernahme des Einzugsbereichs der Trautwein-Mittelschule Moosbach in den Einzugsbereich der Pfalzgraf-Friedrich-Mittelschule Vohenstrauß zum 01.08.2015; hier: Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages


Daten angezeigt aus Sitzung:  17. Sitzung des Stadtrates, 30.07.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 17. Sitzung des Stadtrates 30.07.2015 ö beschliessend 6

Sach- und Rechtslage

M it Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Organisation der öffentlichen Mittelschulen in Moosbach, Pleystein und Vohenstrauß vom 30.06.2015 hat die Regierung der Oberpfalz den bisherigen Einzugsbereich der Trautwein-Mittelschule Moosbach unter Auflösung dieser Schule dem Einzugsbereich der Pfalzgraf-Friedrich-Mittelschule Vohenstrauß zugeordnet.
Dies betrifft die Gebiete der Marktgemeinden Eslarn, Moosbach und Tännesberg.
Die eben zitierte Verordnung tritt am 01. August 2015 in Kraft.
Der Stadtrat der Stadt Vohenstrauß hat in seiner Sitzung am 05.02.2015 im Rahmen des Anhörungsverfahrens einer Zuweisung der betreffenden Marktgemeinden grundsätzlich zugestimmt.
Es wurde jedoch festgelegt, dass die vertraglichen Beziehungen der beteiligten Gemeinden durch öffentlich-rechtlichen Vertrag nach Art. 8 Abs. 3 BaySchFG zu regeln sind.
Des Weiteren haben die jeweiligen Herkunftsgemeinden ihre anteiligen Beförderungskosten zu tragen.
Die Kämmerei hat einen Entwurf des öffentlich-rechtlichen Vertrages gefertigt und legt diesen hiermit dem Stadtrat zur Beschlussfassung vor.
Die beteiligten Gemeinden haben im Vorfeld dieser Sitzung ebenfalls einen Vertragsentwurf zu deren Kenntnis erhalten.

Beschluss

Nach Kenntnisnahme vom Sachverhalt und Beratung beschließt der Stadtrat:
Der Stadtrat hat Kenntnis vom Inhalt des öffentlich-rechtlichen Vertrages nach Art. 8 Abs. 3 BaySchFG zur Regelung der Rechtsbeziehungen zwischen der Stadt Vohenstrauß und den Marktgemeinden Eslarn, Moosbach und Tännesberg und genehmigt diesen vollinhaltlich.
Der Erste Bürgermeister oder dessen Vertreter wird zur Unterzeichnung des Vertrages ermächtigt.
Nach Unterzeichnung durch alle Vertragsparteien ist der Vertrag dem Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab zur Genehmigung vorzulegen.







Zu TOP-Nr. 17/6

Im Zusammenhang mit vorstehendem Tagesordnungspunkt trägt VR Dötsch die Bitte bzw. den Vorschlag des Moosbacher Bürgermeisters Hermann Ach vor, wobei es darum geht, dass die Schüler der Pfalzgraf-Friedrich-Mittelschule künftig für den Schwimmunterricht das Hallenbad in Moosbach benützen sollen.

Hierzu nimmt StR Raab sowohl in seiner Eigenschaft als Rektor der Pfalzgraf-Friedrich-Mittelschule als auch als CSU-Fraktionssprecher wie folgt Stellung:

„Beim Sportunterricht nimmt der Teilbereich Schwimmen ein Drittel der Sportstunden ein. Ein Unterrichtsjahr enthält 35 Unterrichtswochen. Zwei Stunden pro Woche ergeben somit 70 Sportstunden, davon wären 22 – 23 Stunden Schwimmunterricht. In den oberen Klassen ab Jahrgangsstufe 7 geht die Teilnahme am Schwimmunterricht aus den unterschiedlichsten Gründen, vor allem bei Mädchen, sehr stark zurück, so dass letztendlich nur wenige interessierte und talentierte Schüler den Schwimmunterricht besuchen. Viele lassen sich durch Atteste vom Arzt oder den Eltern befreien, so dass nur noch ein ‚kleines Häufchen‘ am Schwimmunterricht teilnimmt. Für die tatsächlichen Schwimmer der Altersklassen 7 – 10 wurden zwei Arbeitsgemeinschaften eingerichtet, dabei handelt es sich um ca. 35 – 40 Schüler. Es bedarf einer hohen Motivationskunst der Lehrer, die Schüler zum Schwimmunterricht zu bewegen. Die Schüler der Altersklassen 5 und 6 haben regelmäßig Schwimmunterricht in Vohenstrauß. Es ist nicht ganz einzusehen, weshalb mit 30 – 35 tatsächlichen Schwimmern nach Moosbach gefahren werden soll. Dies führt zu Kosten, die in keinem Verhältnis stehen. Der Bus müsste nach der Pause um 9.40 Uhr abfahren, bis alle Schüler im Hallenbad erscheinen vergehen 20 – 25 Minuten inkl. Fahrt, so dass der Unterricht im Hallenbad frühestens um 10.05 – 10.10 Uhr beginnen könnte. Um 10.45 Uhr muss der Unterricht enden, weil sich die Schüler duschen und umziehen müssen und die Rückfahrt bis spätestens 11.15 Uhr erfolgt sein muss, da es an der Schule in die zweite Pause geht. Des Weiteren muss mit Elternbeschwerden gerechnet werden, wenn die Schüler mit nassen Haaren ins Freie gehen. Neben den finanziellen und zeitlichen Gründen gibt es dann noch Gründe der Umweltbelastung, auch wenn diese relativ gering sind. All die genannten Gründe sprechen gegen eine Benutzung des Hallenbads in Moosbach. Es ist zwar verständlich, wenn Bürgermeister Ach versucht, das Defizit des Hallenbads zu verringern, aber ein Vorteil für die Schüler von Vohenstrauß kann nicht gesehen werden. In der CSU-Fraktion wurde deshalb besprochen, dass die Vohenstraußer Schüler nicht nach Moosbach geschickt werden sollen.“

StR Dr. Gref bedauert, dass der Schwimmunterricht so wenig angenommen wird, obwohl dies der Gesundheit förderlich wäre. Gegenüber anderen Sportarten ist das Schwimmen nahezu verletzungsfrei. So verständlich das Ansinnen des Herrn Ach auch sein möge, so ist es aus organisatorischer Sicht jedoch ein völliger Unfug. Was das finanzielle betrifft, so sollte auf die Krankenkassen dahingehend eingewirkt werden, dass diese den Besuch des Hallenbades in Moosbach durch Rücken- und Wirbelsäulenpatienten unterstützen und fördern.

Zur Äußerung von StR Raab fügt StRin Schmid hinzu, dass das Zeitproblem in der Grundschule noch gravierender wäre, da die Zweitklässler länger zum Umkleiden benötigen und dann gerade noch 10 Minuten zum Schwimmen bleiben.

2. Bürgermeister Münchmeier entnimmt den Diskussionsbeiträgen, dass eine einheitliche Willensbildung des Gremiums dahingehend vorhanden ist, dem Antrag bzw. dem Vorschlag des Herrn Ach nicht zu entsprechen und es bei der bisherigen Regelung des Schwimmunterrichts zu belassen. Eine Beschlussfassung erfolgt nicht.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 13.10.2015 08:55 Uhr