Anbringung eines Verkehrsspiegels in Roggenstein in der Muglhoferstraße/Einmündung Pfarrer-Kreuzer-Straße
Daten angezeigt aus Sitzung:
5. Sitzung des Wirtschafts- und Verkehrsausschusses, 08.12.2015
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
In der Bürgerversammlung am 29.06.2015 brachte Herr Bernhard Schnupfhagn vor, dass Verkehrsteilnehmer, welche aus der Pfarrer-Kreuzer-Straße kommen und die in die Muglhofer Straße (KrNEW 29) in Richtung Lämersdorf fahren wollen, keine Sicht (Kirchenmauer) in die vorfahrtberechtigte Kreisstraße in Richtung Trauschendorf haben.
Der Antrag wurde an das Staatl. Baumt Amberg-Sulzbach weiter geleitet und von dort dahingehend beantwortet, dass gegen die Aufstellung eines Verkehrsspiegels keine Einwände bestehen. Da Verkehrsspiegel weder Verkehrszeichen noch Verkehrseinrichtungen sind, werden diese vom Straßenbaulastträger (Staatl. Bauamt) nicht beschafft, bezahlt und unterhalten – dies ist Sache der Stadt Vohenstrauß.
Beschluss
Der Verkehrsspiegel ist an der Ecke Muglhofer Straße 25/Einfahrt zum Pfarrhof auf dem Grundstück Flst.Nr. 6/11 Gemarkung Roggenstein anzubringen. Das bestehende Z 286 am Anwesen Muglhofer Straße 29 ist an die genannte Stelle zu versetzen. Der Rohrpfosten kann dann für das Verkehrszeichen und den Verkehrsspiegel genutzt werden. Das Einverständnis des Staatl. Bauamts Amberg-Sulzbach wegen der Zuständigkeit für die Kreisstraße NEW 29 „Muglhof-Lämersdorf“ (Muglhofer Straße)
liegt vor.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 31.05.2016 10:29 Uhr