Neuerlass einer Satzung über die Benutzung öffentlicher Plätze, Grünanlagen und Kinderspielplätze der Stadt Vohenstrauß - zum Beschluss des Wirtschafts- und Verkehrsausschusses vom 08.12.2015, Nr. 5/2 -
Daten angezeigt aus Sitzung:
24. Sitzung des Stadtrates, 04.02.2016
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Aufgrund der Tatsache, dass seit geraumer Zeit die Beschwerden der Anwohner im Bereich des Neuwirtshauser Weges und der Pfalzgrafenstraße über Lärmbelästigungen, ausgehend vom Parkplatz und Festplatz bei der Stadthalle, zugenommen haben, hat sich der Wirtschafts- und Verkehrsausschuss am 08.12.2015 mit der Angelegenheit befasst. Verursacher der Lärmbelästigungen sind überwiegend jüngere Verkehrsteilnehmer, die auf den vorgenannten Plätzen private Rennen veranstalten und durch Hupen, wummernde Bässe, quietschende Reifen und aufheulende Motoren einen übermäßigen Lärm verursachen.
Der Wirtschafts- und Verkehrsausschuss hat zwar eine Regelung in Bezug auf Lärm durch Kraftfahrzeuge und deren Nutzer für dringend notwendig erachtet, den Erlass einer eigenen Benutzungsordnung für die beiden Plätze an der Stadthalle für überflüssig angesehen. Vielmehr hat der Ausschuss die Verwaltung beauftragt, die bestehende Satzung über die Benutzung öffentlicher Plätze, Grünanlagen und Kinderspielplätze vom 10.04.2007 zu überarbeiten und dem Stadtrat für einen Neuerlass vorzulegen. Dies hätte auch den Vorteil, dass vom Geltungsbereich dieser Satzung alle öffentlichen Parkplätze erfasst wären und nicht nur der Park- und Festplatz an der Stadthalle.
Gemäß dem Beschluss des Wirtschafts- und Verkehrsausschusses hat die Verwaltung die bisherige Satzung über die Benutzung
öffentlicher Plätze, Grünanlagen und Kinderspielplätze überarbeitet. Einen Entwurf, in dem die Änderungen bzw. neuen Passagen gegenüber der bisherigen Satzung in roter Schrift dargestellt sind, haben die Stadtratsfraktionen zur Kenntnisnahme erhalten.
Beschluss
Nach eingehender Beratung beschließt der Stadtrat:
Wortlaut und Inhalt der dieser Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügten Satzung über die Benützung öffentlicher Plätze, Grünanlagen und Kinderspielplätze in der Stadt Vohenstrauß (Plätze-, Grünanlagen- und Kinderspielplatz-Satzung) werden genehmigt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung auszufertigen und bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 17.03.2016 14:23 Uhr