Im Rahmen der so genannten vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB lag sowohl der Planentwurf zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes samt Begründung, als auch der Entwurf des Bebauungsplanes „Vohenstrauß – Sommerwiesen“ in der Zeit vom 27.04.2016 bis einschl. 27.05.2016 öffentlich zur Einsichtnahme auf. Gleichzeitig wurden die Träger öffentlicher Belange auf elektronischem Wege gemäß § 4 Abs. 1 BauGB am Bauleitplanverfahren beteiligt und um Stellungnahme bis spätestens 27.05.2016 gebeten.
Bis zum Ende der Auslegungs- bzw. Anhörungsfrist wurden folgende Einwendungen, Bedenken und Anregungen, die vom Stadtrat Vohenstrauß beschlussmäßig zu behandeln sind, vorgebracht:
Von privater Seite:
? Schreiben des Herrn Roland Sperr, Bahnhofstraße 24, 92648 Vohenstrauß, vom 17.05.2016
? Schreiben der Frau Ph.D. Cornelia Nickl-Meckfessel, Tulpenweg 9, 92648 Vohenstrauß
? Schreiben der Firma Schmiedeeisen Betz, Waidhauser Straße 59, 92648 Vohenstrauß
Von Seiten der Träger öffentlicher Belange
? Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes Weiden i.d.OPf. vom 12.05.2016
? Schreiben der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz vom 19.05.2016
? Schreiben des Sachgebiets 42 des Landratsamtes Neustadt a.d. Waldnaab vom 19.05.2016 samt Stellungnahmen der Unteren Naturschutzbehörde vom 18.05.2016 und des Technischen Umweltschutzes vom 23.05.2016
? Schreiben der Höheren Landesplanungsbehörde bei der Regierung der Oberpfalz vom 25.05.2016
? Schreiben der Bayernwerk AG –Netzcenter Weiden i.d.OPf.- vom 23.05.2016
Herr Landschaftsarchitekt Dipl.Ing. (FH) Andreas Thammer, Winklarn, hat in Absprache mit der Verwaltung eine Würdigung, Analyse und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen vorgenommen. Das Ergebnis liegt dieser Sitzungsvorlage bei und haben alle Stadtratsfraktionen in Ablichtung zur Kenntnisnahme und als Empfehlung für die vorgeschriebene beschlussmäßige Behandlung durch den Stadtrat erhalten.