Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach § 3 der Gestaltungssatzung für die Erneuerung der Dacheindeckung mit Trapezblech; Baugrundstück: Fl.Nr. 245 der Gemarkung Vohenstrauß (Pleysteiner Straße 7)


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 03.08.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 11. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.08.2016 ö beschliessend 3

Sach- und Rechtslage

Die Eigentümerin des oben genannten Baugrundstücks hat einen Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach § 3 der Gestaltungssatzung für die Erneuerung der Dacheindeckung mit Trapezblech eingereicht. Der Antrag wurde durch den bevollmächtigten Rechtsanwalt der Bauherrin gestellt. Das Antragsschreiben wurde den Ausschussmitgliedern in Kopie zugeleitet.

Die geplanten Instandsetzungsarbeiten, welche nach der Bayerischen Bauordnung verfahrensfrei sind und keiner Baugenehmigung bedürfen, sind jedoch genehmigungspflichtig nach der Gestaltungssatzung der Stadt Vohenstrauß.
Die Erneuerung der Dacheindeckung mit Trapezblech ist nicht genehmigungsfähig. Nr. 2.5.2 der Gestaltungssatzung legt fest, dass Dacheindeckungen mit Blech, Faserzementplatten oder Bitumenschindeln zu unterlassen sind.

Für die geplante Neueindeckung des Daches mit Trapezblech wurde bereits im Jahr 2015 einmal der gleiche Antrag gestellt. Über diesen hat der Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 02.09.2015 beraten und (negativ) entschieden.
Zu dem damaligen Antrag wurde die Stellungnahme des städtebaulichen Beraters zu einem ähnlichen Antrag herangezogen. Eine Kopie der Stellungnahme, in Form einer E-Mail vom 05.08.2015, wurde den Ausschussmitgliedern zur Kenntnisnahme zugeleitet.
Der städtebauliche Berater warnte auch davor, weitere Präzedenzfälle zu schaffen, da dies die Umsetzung der Gestaltungssatzung noch mehr erschweren würde.

Beschluss

Dem Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach § 3 der Gestaltungssatzung für die Erneuerung der Dacheindeckung mit Trapezblech für das Objekt Pleysteiner Straße 7, Fl.Nr. 245 der Gemarkung Vohenstrauß, wird nicht entsprochen.
Der Antrag wird abgelehnt, die geplante Maßnahme wird nicht genehmigt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Entscheidung des Bauausschusses dem Rechtsanwalt der Antragstellerin mitzuteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.11.2016 13:42 Uhr