Trinkwasserversorgung der Stadt Vohenstrauß; Antrag an den Zweckverband zur Wasserversorgung der Steinwaldgruppe auf Erhöhung der Jahresabnahmemenge - zum Beschluss Nr. 25/13 vom 03.03.2016 und Nr. 26/15 vom 07.04.2016


Daten angezeigt aus Sitzung:  31. Sitzung des Stadtrates, 08.09.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 31. Sitzung des Stadtrates 08.09.2016 ö beschliessend 5

Sach- und Rechtslage

In der Sitzung des Stadtrates am 03.03.2016 wurde dem Stadtrat eine ausführliche Situationsbeschreibung der städtischen Wasserversorgungsanlagen vorgelegt und die Thematik ausführlich besprochen.
In diesem Zusammenhang wurde in Bezug auf den Fremdwasserbezug von der Steinwaldgruppe folgendes vorgetragen:
Nachdem die Steinwaldgruppe mit Schreiben vom 29.04.2015 mitteilte, dass sie ein Investitionskonzept für die kommenden 10 Jahre erarbeiten möchte und deshalb die Bedarfsprognosen ihrer Mitgliedsgemeinden ermittelt, wurde mit Schreiben der Stadt Vohenstrauß vom 07.05.2015 unverbindlich ein eventueller weiterer Bedarf von 90.000 m³ mitgeteilt.
Mit Schreiben vom 12.05.2015 teilt die Steinwaldgruppe dazu folgendes mit:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
zum Schreiben der Stadt Vohenstrauß vom 07.05.2015 über eine mögliche Erhöhung der Jahresbestellmenge um weitere 88.000 m³ auf dann rd. 300.000 m³ wird mitgeteilt, dass der Zweckverband zur Wasserversorgung der Steinwaldgruppe derzeit noch dabei ist, die künftige Wasserförderung zu konzipieren. Dies ist notwendig geworden, nachdem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof das Wasserschutzgebiet Schwand für nichtig erklärt hat. Sobald wir hier neue Erkenntnisse haben, können weitere Versorgungswünsche geprüft werden.
Der Zweckverband geht davon aus, dass im Laufe des Jahres Klarheit über das künftige Versorgungskonzept herrscht. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir derzeit keine konkreten Angaben machen können, versichern jedoch, dass der Zweckverband alles daran setzen wird, die Versorgungswünsche der Abnehmer zu bedienen.
Mit freundlichen Grüßen – Andreas Meier, Landrat, Verbandsvorsitzender

Das Schreiben wurde in voller Länge angeführt, um darzustellen, dass selbst professionell geführte große Unternehmen nicht vor solch weitreichenden Urteilen im Zusammenhang mit der Ausweisung von Wasserschutzgebieten sicher sind.

Nachdem bekannt wurde, dass es für evtl. Restkontingente mehrere Interessenten gibt, hat die Stadt Vohenstrauß mit Schreiben vom 27.11.2015 nochmals nachgefragt.
In Bezug auf mögliche Belastungsgrenzen des Hochbehälters der Steinwaldgruppe wurde dieser angeboten, den Hochbehälter Fahrenberg, welcher in unmittelbarer Nähe liegt, bei den Berechnungen ggf. mit zu berücksichtigen.

Mit Schreiben vom 09.12.2015 hat die Steinwaldgruppe u.a. folgendes mitgeteilt:
Sobald beim Zweckverband absehbar ist, inwieweit der derzeit gültige Wasserrechtsbescheid zur Entnahme von Trinkwasser aus dem Gewinnungsgebiet Oed verhandelbar ist und Erkenntnisse aus der Mitbenutzung des Hochbehälters Fahrenberg vorliegen, wird der Antrag der Stadt Vohenstrauß auf Erhöhung der Jahreswassermenge um 90.000 m³ nochmals beraten.

Um im Falle des Falles schnell handeln zu können, wäre ein Beschluss des Stadtrates Vohenstrauß in dieser Angelegenheit u.U. von Vorteil.

Die Stadträte vertraten die Meinung, dass zur langfristigen Sicherung der Wasserversorgung mit der Steinwaldgruppe wegen einer Erhöhung der Jahresabnahmemenge weiter verhandelt werden sollte. Unabhängig davon sollte aber auch der Erhalt der eigenen Versorgungsanlagen weiterhin verfolgt werden, wenn und soweit das wirtschaftlich vertretbar und tatsächlich möglich ist.

Am 07.07.2016 fand aus diesem Grund eine Besprechung mit dem Geschäftsführer der Steinwaldgruppe, Herrn Bernhard Eigner, im Rathaus Vohenstrauß statt.
Herr Eigner erläuterte, dass in Bezug auf höhere Lieferzusagen Grenzen gesetzt sind, die sich nicht von heute auf morgen lösen lassen. Im Gewinnungsgebiet Öd sind das Wasserrecht und die Pumpenleistungen ausgereizt. Kapazitäten im Bereich Vohenstrauß werden erst wieder frei, wenn durch einen Lückenschluss des Süd-Ost-Verbundes der Hochbehälter Fahrenberg entlastet wird. Eine Rohrleitung zwischen den Hochbehältern Schirmitz/Pirk und Etzenricht würde eine Versorgung dieser Gemeinden aus dem Wasserwerk Neuersdorf ermöglichen. Dann wären freie Kapazitäten von 200.000 bis 250.000 m³ jährlich aus dem Gewinnungsgebiet Öd bzw. dem Pumpwerk Schlattein geschaffen. Eine derzeit in Auftrag gegebene Studie soll klären, ob diese Investition gegenüber anderen Varianten wirtschaftlich ist. Die Studie soll dem Zweckverband bis Ende Oktober 2016 vorliegen.
Mit einer Fertigstellung der Leitung ist im besten Fall 2018 zu rechnen.

Herrn Eigner wurde zugesagt, dass sich der Stadtrat Vohenstrauß zeitnah mit der Angelegenheit befasst und die Stadt ggf. einen Antrag an den Zweckverband richten wird.

In Bezug auf die Anpassung und den Erhalt des Wasserschutzgebietes Neumühle, Brunnen I, II, III und VI wurde das auf der Basis des Stadtratsbeschlusses vom 07.04.2016 verfasste Schreiben vom 18.04.2016 an das Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab bis heute nicht beantwortet.

Unabhängig davon sollten aber Entscheidungen in Bezug auf eine mögliche Erhöhung der Jahresabnahme bei der Steinwaldgruppe verbindlich getroffen werden, um die Ernsthaftigkeit nachdrücklich zu belegen.

Aussprache

Wie 1. Bürgermeister Wutzlhofer erklärt, hatte er in seiner Eigenschaft als Beirat der Steinwaldgruppe mehrmals die Gelegenheit, ein Gespräch mit dem Geschäftsführer zu führen und dabei die Bedeutung der Angelegenheit hervorzuheben. Letztendlich aber hat die Steinwaldgruppe mit der angeordneten Aufgabe des Schutzgebiets Schwand ähnliche Probleme wie die Stadt Vohenstrauß bei einigen Quellen und deren fehlende Förderung. Zwischenzeitlich läuft die dritte Versuchsbohrung in einem Waldgebiet bei Pressath in der Hoffnung, weitere Quellen erschließen zu können. Darüber hinaus wird derzeit ein Gutachten hinsichtlich des Süd-Ost-Verbundes erstellt, das Ende Oktober vorgestellt werden soll.

Zu dem Hinweis von StR Raab, dass es im Hinblick auf das neue Baugebiet „Sommerwiesen“ erforderlich sein dürfte, die Jahresabnahmemenge von der Steinwaldgruppe zu erhöhen, bemerkt 1. Bürgermeister, dass jeder Neubau, der mit einem Zuzug verbunden ist, zwangsläufig zu einer Steigerung der Verbrauchsmenge führt. Daran ändert auch nicht die Tatsache, dass immer wieder versucht wird, mit technischen Mitteln Wasser einzusparen. Diesbezüglich stellt sich die Frage, ob es in 10 oder 15 Jahren noch möglich sein wird, Sportplätze mit Trinkwasser zu bewässern. Hierzu bemerkt StR Dr. Wappmann, dass die Bevölkerung jetzt schon darauf vorbereitet wird, in Zukunft mit Wassereinsparungen konfrontiert zu werden.

StRin Eichl interessiert, wie die Aussage „es werde immer am Limit gefahren“ zu verstehen sei. Sei dies auf die zunehmende Zahl der trockenen Sommer zurückzuführen oder sei der stetige Rückgang des Eigenwassers der Grund. Nach Ansicht von VA Balk ist beides zutreffend. Obwohl der Wasserverbrauch in den letzten 20 Jahren leicht sank, ist die Schüttung nach dem trockenen Sommer des Jahres 2000 deutlich abgefallen und hat sich seit dieser Zeit nicht mehr regeneriert. Die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser ist zwar nicht gefährdet, doch ist es so, dass bei extremen Heiß- und Trockenphasen die Schüttung extrem rückläufig ist, der Verbrauch aber am höchsten ist. Ohne das Zusatzwasser der Steinwaldgruppe hätte die Stadt in solchen Zeiten sicherlich ein Versorgungsproblem.

Der Sitzungsleiter weist auf die Reserven der Brunnen auf der Platte und am Fahrenberg hin. Im Bedarfsfall könnten diese Quellen, wenn auch nur mit einem enorm hohen Kostenaufwand, regeneriert werden. Bei der Quelle am Kalvarienberg ist die Nitratbelastung durch die Nähe zur ehemaligen Mülldeponie unverändert hoch. Solange nicht nachgewiesen werden kann, dass keine deponiespezifischen Stoffe mehr in den Brunnen gelangen können, darf das Wasser nicht verwendet werden.

StRin Bauer möchte wissen, ob für den Fall, dass der Süd-Ost-Verbund zur Ausführung kommt und der Stadt Vohenstrauß die zusätzliche Wassermenge zugesichert wird, mit einem Anstieg der Wassergebühren zu rechnen ist. Es sei ohnehin absehbar, gibt VA Balk zur Antwort, dass der Wasserpreis steigen wird. Ein Grund dafür ist der Investitionsbedarf durch die Sanierung der eigenen, 40 bis 50 Jahre alten Wasserleitungen. Im Normalfall sollten jährlich 1,5 % des Leitungsnetzes, das sind bei der Stadt Vohenstrauß rund 2,7 km, erneuert werden. Zunehmen wird auch die Zahl der Oxydationsanlagen. Der Einkaufspreis für das Steinwaldwasser dürfte als Grund für eine Erhöhung der Wassergebühren nur eine untergeordnete Rolle spielen.

Auf die Frage von StR Raab, ob die diesjährigen Quellschüttungen, bedingt durch den regenreichen Frühsommer im Vergleich zum letzten Jahr gestiegen sind, erklärt VA Balk, dass keine Entwicklung eingetreten ist, die aufatmen ließe. Zwar war ein leichter Anstieg bei den Schüttungen festzustellen, doch profitiere das Grundwasser von Regenfällen nur in der vegetationslosen Zeit. Niederschläge im Sommer seien zwar gut für den Wasserversorger, da wenig Gartenwasser benötigt wird, doch wirken sich diese nicht auf das Grundwasser aus. Überaus hilfreicher wären schneereiche Winter ohne größeren Frost.

Für StR Töppel ist weniger ein höherer Verbrauch für die Gartenbewässerung, als vielmehr die Bewässerung der Sportplätze das Problem. So werden alleine im Sportzentrum alljährlich rund 10.000 m³ an kostbarem Trinkwasser im wahrsten Sinne des Wortes „verwässert“. Zwar hätte die Stadt für solche Zwecke genügend Wasser aus den still gelegten Quellen und aus der Brauchwasserstelle beim Bauhof, doch kann dieses mangels fehlender Zuleitungen nicht auf den Sportplätzen verwendet werden. Diesbezüglich wäre die Möglich zu prüfen, ob Landwirte das Brauchwasser mit großen Behältern anliefern könnten.

Auf die Anfrage von StR Kleber bezüglich einer Zisternenpflicht im neuen Baugebiet teilt 1. Bürgermeister Wutzlhofer mit, dass zwar ein Trennsystem vorgesehen ist, jedoch keine Verpflichtung zum Bau von Zisternen. Von der finanziellen Förderung der Stadt beim Einbau auf freiwilliger Basis werde, so die Erfahrung bei den letzten Baugebieten, kaum Gebrauch gemacht. StR Eiber ist der Meinung, dass im Bebauungsplan eine Zisternenpflicht festgelegt werden sollte, wenn dies der Stadtrat für notwendig erachtet. VA Balk weist darauf hin, dass viele Grundstückseigentümer eine Zisterne für Regenwasser besitzen. Wenn die Behälter bei längeren Trockenperioden aber leer sind, steigt schlagartig der Verbrauch von Trinkwasser aus den Leitungen. 1. Bürgermeister Wutzlhofer weiß, dass Parkstein eine Zisternenpflicht eingeführt hat. Nachdem das Bebauungsplanaufstellungsverfahren für das Neubaugebiet noch nicht abgeschlossen ist, kann über die Thematik noch diskutiert werden.

Beschluss

Nach ausführlicher Diskussion beschließt der Stadtrat:

1.        Zur langfristigen Sicherstellung der Wasserversorgung der Stadt Vohenstrauß ist eine Erhöhung der Jahresabnahmemenge um 90.000 m³ auf dann insgesamt 300.000 m³ beim Zweckverband zur Wasserversorgung der Steinwaldgruppe erforderlich.

2.        Die Verwaltung wird beauftragt, die Verhandlungen mit dem Ziel eines entsprechenden
Vertragsabschlusses weiter zu führen.

3.        Der Erste Bürgermeister Andreas Wutzlhofer wird ermächtigt, einen entsprechenden Vertrag zu den derzeitigen und bekannten Konditionen zu unterzeichnen. Sollte sich an den Konditionen etwas ändern, ist der Vertrag dem Stadtrat zur Genehmigung vorzulegen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Angelegenheit in Bezug auf das Wasserschutzgebiet Neumühle, Brunnen I, II, III und VI gemäß Stadtratsbeschluss vom 07.04.2016 weiter zu verfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.10.2016 08:39 Uhr