Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP); hier: Stellungnahme der Stadt Vohenstrauß zum Entwurf vom 12.07.2016 einschließlich des Umweltberichts


Daten angezeigt aus Sitzung:  34. Sitzung des Stadtrates, 03.11.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 34. Sitzung des Stadtrates 03.11.2016 ö beschliessend 6

Sach- und Rechtslage

Der Bayerische Ministerrat hat in seiner Sitzung am 12.07.2016 den Entwurf der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP-E) beschlossen.

Gemäß Art. 16 Abs. 1 Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLplG) sind die Gemeinden, Städte und Landkreise bei der Änderung des LEP zu beteiligen. Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat hat deshalb auf die Möglichkeit hingewiesen, Stellung nehmen zu können. Dabei sollen Hinweise, Anregungen oder Einwendungen möglichst unter Angabe der betroffenen Festlegungen erfolgen. Frist für die Abgabe einer Stellungnahme ist der 15. November 2016. Der LEP-E kann im Internet unter www.landesentwicklung-bayern.de/anhoerung-teilfortschreibung-lep/  eingesehen werden. Ein Versand in Papierform erfolgte nicht.

Die Teilfortschreibung des LEP ist bei folgenden Festlegungen vorgesehen:

-        2.1 Zentrale Orte einschließlich Anhang 1 und Anhang 2 zu den Festlegungen („Zentrale Orte“ und „Strukturkarte“),
-        2.2.3 Teilräume mit besonderem Handlungsbedarf einschließlich Anhang 2 zu den Festlegungen („Strukturkarte“),
-        2.2.4 Vorrangprinzip,
-        3.3 Vermeidung von Zersiedelung,
-        6.1 Umbau- und Ausbau der Energieinfrastruktur.

Laut Verordnungsentwurf hat die Fortschreibung folgendes Ziel:

„Die LEP-Fortschreibung soll einen Beitrag zur Schaffung und Erhaltung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen in allen Teilräumen leisten. Die Ziele und Grundsätze im Kapitel Zentrale Orte zur Ausweisung der Zentralen Orte werden ebenso überarbeitet wie die Festlegung der einzelnen Mittel- und Oberzentren (Anhang 1 und 2). Im LEP werden Mittel- und Oberzentren sowie nunmehr auch Metropolen ausgewiesen, um flächendeckend eine ausreichende Daseinsvorsorge zu garantieren. Mit der Erweiterung des Raums mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH) können künftig mehr Landkreise und darüber hinaus auch einzelne Gemeinden außerhalb dieser Landkreise von einer erhöhten Förderpriorität profitieren. Die Zulassung weiterer Ausnahmen beim Anbindungsziel eröffnet insbesondere kleineren Kommunen größere Entwicklungsspielräume. Ebenso soll in grenznahen sowie besonders strukturschwachen Gemeinden die Ansiedlung von Gewerbe und Industrie erleichtert werden. Mit Vorgaben zur Berücksichtigung der Wohnumfeldqualität beim Bau von Höchstspannungsfreileitungen wird dafür Sorge getragen, dass Belastungen der Bevölkerung beim notwendigen Um- und Ausbau des Stromübertragungsnetzes reduziert werden.“

Aus der Sicht der Stadt Vohenstrauß ist festzuhalten, dass sich gegenüber der bisherigen Fassung des LEP keine Änderungen bei der Einstufung als Mittelzentrum sowie der Lage im Raum mit besonderem Handlungsbedarf ergeben. Auch wirkt sich die neue Festlegung Nr. 6.1.2, die Höchstspannungsfreileitungen betreffend, mit folgendem Text
Planungen und Maßnahmen zum Neubau oder Ersatzneubau von Höchstspannungsfreileitungen sollen energiewirtschaftlich tragfähig unter besonderer Berücksichtigung der Wohnumfeldqualität der betroffenen Kommunen (z.B. für Bau-, Gewerbe- und Erholungsgebiete) und der Belange des Orts- und Landschaftsbildes erfolgen. Beim Ersatzneubau von Höchstspannungsfreileitungen sollen erneute Überspannungen von Siedlungsgebieten ausgeschlossen werden

nicht negativ auf Vohenstrauß aus. Vielmehr ist der Satz 2 zu begrüßen, da z.B. im Falle eines Ersatzneubaus der vorhandenen 380-kV-Leitung im Hinblick auf die naheliegenden Siedlungsgebiete die Trasse verlegt werden müsste.

Auffallend ist, dies aber nur als Randbemerkung, dass die Stadt Neustadt a.d. Waldnaab gem. Anhang 1 zum LEP als Mittelzentrum und damit als Zentraler Ort, gleichzeitig in Anhang  5 als besonders strukturschwache Gemeinde eingestuft ist. 

Beschluss

Der Stadtrat Vohenstrauß nimmt vom Entwurf zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP-E) vom 12.07.2016 Kenntnis. Von einer Stellungnahme hierzu wird abgesehen, da die Stadt Vohenstrauß von der Fortschreibung nicht betroffen ist. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.12.2016 15:28 Uhr