Städtebauförderungsprogramm "Stadtumbau West"; Jahresprogramm 2017


Daten angezeigt aus Sitzung:  34. Sitzung des Stadtrates, 03.11.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 34. Sitzung des Stadtrates 03.11.2016 ö beschliessend 8

Sach- und Rechtslage

Die Stadt hat in Zusammenarbeit mit der Stadtbau Amberg GmbH die Bedarfsermittlung Städtebauförderung gemäß Ziff. 22. 1 Städtebauförderungsrichtlinien –StBauFR- für das Jahr 2017 erstellt und legt diese dem Stadtrat hiermit zur Beratung und Beschlussfassung vor.
Als neue Maßnahmen wurden aufgenommen die Sanierung des Anwesens Pleysteiner Straße 7 (Baumer), das Parkquartier Sophienstraße, den Umbau des ehemaligen Hölzl-Anwesens sowie der Bau von seniorengerechten Wohnungen in der Ringgasse.

Die Maßnahmen Sanierungsträgerhonorar und städtebauliche Beratung entsprechen denjenigen der Vorjahre.
Die Überarbeitung der Gestaltungssatzung wurde auf Vorschlag der Regierung der Oberpfalz bis zur Vorlage des fertiggestellten ISEK nach hinten verschoben und soll in 2017 (unter Einbezugnahme eines Geschäftsflächenprogramms) umgesetzt werden.

Für die Lange Gasse liegt noch kein Bewilligungsbescheid vor, deshalb erfolgte die erneute Aufnahme in das Jahresprogramm 2017.

Die förderfähigen Kosten in 2017 betragen nach der vorliegenden Aufstellung 1.295.500 €; diese werden im Regelfall mit 60 v.H. bezuschusst. Das sind 777.300 €.
Der Eigenanteil der Stadt beträgt 40 v.H. und beläuft sich demnach auf 518.200 €.
Wie alljährlich wird an dieser Stelle ausgeführt, dass es sich um die Anmeldung von Maßnahmen im Städtebauförderungsprogramm handelt; sollten diese umgesetzt werden, so bedarf es für die jeweilige Einzelmaßnahme separater Beschlüsse des Stadtrats.

Den Fraktionen wurde das Jahresprogramm 2017 vorab zur Kenntnis gegeben.

Beschluss

Nach Kenntnisnahme vom Sachverhalt und Beratung beschließt der Stadtrat:

Die vorgelegte Bedarfsermittlung Städtebauförderung für das Sanierungsgebiet der Stadt Vohenstrauß für das Jahr 2017 wird hiermit genehmigt.
Die Stadt beantragt vor Durchführung der Maßnahmen Finanzhilfen aus dem Städtebauförderungsprogramm „Stadtumbau West“ entsprechend den jeweils gültigen Städtebauförderungsrichtlinien.

Es wird versichert, dass die gemeindlichen Eigenmittel im Rahmen des Haushaltsplanes aufgebracht werden.
Die Stadt verpflichtet sich, den eigenen Kostenanteil von voraussichtlich 518.200 € bereitzustellen und evtl. anfallende Zinsen und Tilgungsleistungen zu tragen, falls die ausgereichten Fördermittel nach Maßnahmenbeschluss in Darlehen umgewandelt werden sollten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.12.2016 15:28 Uhr