Gebietsänderung im Bereich des Marktes Leuchtenberg und der Stadt Vohenstrauß
Daten angezeigt aus Sitzung:
35. Sitzung des Stadtrates, 01.12.2016
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Mit Schreiben vom 06.10.2016 hat das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Weiden i.d.OPf. eine Gebietsänderung des Marktes Leuchtenberg und der Stadt Vohenstrauß angeregt. Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab um Vorlage einer beschlussmäßigen Stellungnahme zu der im Betreff aufgeführten Gebietsänderung gebeten.
Wie dem vorgenannten Schreiben sowie dem dazugehörigen Beschreibungsvorschlag, das die Stadtratsfraktionen samt Übersichtsplan in Ablichtung zur Kenntnisnahme erhalten haben, würden sich folgende Flächenänderungen ergeben:
Fl.Nrn. 75/2 und 76/1 der Gemarkung Lerau in einer Größe von insgesamt 0,0051 ha zur Gemarkung Oberlind und damit eine Ausgliederung dieser beiden Grundstücke aus dem Gebiet des Marktes Leuchtenberg und Eingliederung in das Gebiet der Stadt Vohenstrauß. Fl.Nrn. 517/1, 518/1 und 519/1 der Gemarkung Oberlind in einer Größe von insgesamt 0,0020 ha zur Gemarkung Lerau und damit eine Ausgliederung aus dem Gebiet der Stadt Vohenstrauß und Eingliederung in das Gebiet des Marktes Leuchtenberg.
Mit den kommunalen Grenzen ändern sich gleichzeitig die Grenzen der Gemarkungen Lerau und Oberlind.
Begründet wird die Gebietsänderung mit Gründen des öffentlichen Wohls, damit die künftige Gemeindegebietsgrenze innerhalb gleich bewirtschafteter Flächen verläuft und in der Örtlichkeit erkennbar ist.
Beschluss
Mit der beabsichtigten Gebietsänderung im Bereich des Marktes Leuchtenberg und der Stadt Vohenstrauß gem. dem Beschreibungsvorschlag des Amts für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Weiden i.d.OPf. vom 06.10.2016 besteht Einverständnis. Der Gebietsänderung wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 25.01.2017 08:06 Uhr