Eine Überprüfung der Feldgeschworenenliste hat ergeben, dass die Zahl der noch aktiven Feldgeschworenen in den vergangenen Jahren kontinuierlich zurückgegangen ist, sei es durch Tod oder aus gesundheitlichen Gründen.
Derzeit kann die Stadt bei Vermessungen auf folgende Feldgeschworene zurückgreifen:
Ortsflur Altenstadt b. Vohenstrauß
? Willibald Wenzl
? Karl Nickl
Ortsflur Böhmischbruck
? Johann Zielbauer
Ortsflur Kaimling
? Alois Gieler
Ortsflur Oberlind
? Kein Feldgeschworener mehr vorhanden
Ortsflur Roggenstein
? Karl Axmann
? Andreas Baierl
Ortsflur Vohenstrauß
? Jakob Gilch
Ortsflur Waldau
? Josef Eger
? Josef Kiesl
Für die Ortsflur Oberlind hat sich als neuer Feldgeschworener Herr Konrad Uschold beworben. Interesse für das Amt des Feldgeschworenen in Böhmischbruck haben die Herren Peter Bayerl, Ernst Feneis, Herbert Hilburger und Georg Zilbauer jun.
Zur Anzahl der erforderlichen Feldgeschworenen besagt Art. 11 Abs. 1 des Abmarkungsgesetzes (AbmG):
„Für jede Gemeinde sind vier bis sieben Feldgeschworene zu bestellen; bei Bedarf kann die Zahl angemessen erhöht werden. In Gemeinden, die aus mehreren Gemeindeteilen bestehen, können die Feldgeschworenen nach einzelnen Gemeindeteilen oder Gruppen von solchen getrennt bestellt werden. Die Feldgeschworenen verschiedener Gemeindeteile können gesonderte Kollegien bilden. Der Gemeinderat bestimmt im Benehmen mit den Feldgeschworenen ihre Zahl sowie ihre örtliche Gliederung und Zuständigkeit.“
Nach der Gebietsreform im Jahre 1972 wurden vom Stadtrat Vohenstrauß die bei den eingegliederten, ehemaligen Gemeinden vorhandenen Feldgeschorenen in ihrem Amt bestätigt bzw., um die seinerzeit vorgeschriebene Mindestzahl von drei zu erreichen, Nachwahlen vorgenommen.
Ob es heute noch erforderlich ist, für jeden Ortsteil eigene Feldgeschworene zu bestellen, erscheint im Hinblick auf den Rückgang an Vermessungen mehr als fraglich. So kamen bereits Beschwerden von einigen Feldgeschworenen, weil in ihrem Zuständigkeitsbereich seit mehreren Jahren keine Vermessung mehr erfolgt ist.
Nach vorerwähntem Art. 11 des AbmG wäre mit derzeit neun Feldgeschworenen die gesetzlich vorgeschriebene Anzahl vorhanden. Im Gegensatz zu früher, als genaue Ortskenntnisse notwendig waren, dürfte es heutzutage beim Stand der Technik für die Feldgeschworenen kein Problem sein, auch in anderen Ortsteilen an Vermessung mitzuwirken. So gesehen wäre es nicht mehr notwendig, für jeden einzelnen Ortsteil einen oder mehrere Feldgeschworene zu bestellen.
Sollte sich der Stadtrat dazu entscheiden, an der bisherigen Vorgehensweise festzuhalten, wäre für die Ortsflur Oberlind ein neuer Feldgeschworener zu wählen und zu vereidigen. In allen Ortsteilen, in denen nur noch ein Feldgeschworener vorhanden ist, wäre es sinnvoll (z.B. bei Krankheit oder anderer Verhinderung) einen zweiten zu wählen und zu vereidigen.
Aussprache
Bei der Fraktionssitzung der FW-Fraktion, teilt StR Gleixner mit, wurde von verschiedener Seite daran erinnert, dass 1. Bürgermeister Wutzlhofer bei der diesjährigen Bürgerversammlung in Oberlind in Aussicht gestellt hat, das Thema Feldgeschworene, insbesondere eine Neubestellung für die Ortsflur Oberlind, vor einer Behandlung durch den Stadtrat nochmals mit Vertretern der Oberlinder Bevölkerung zu besprechen. Insofern zeigt sich StR Gleixner darüber verwundert, dass in der heutigen Sitzung ein Beschluss gefasst werden soll, ohne dass dieses vorherige Gespräch stattgefunden hat.