Vollzug des Abmarkungsgesetzes und der Feldgeschworenenordnung; hier: Zuwahl neuer Feldgeschworener


Daten angezeigt aus Sitzung:  37. Sitzung des Stadtrates, 12.01.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 37. Sitzung des Stadtrates 12.01.2017 ö beschliessend 8

Sach- und Rechtslage

Eine Überprüfung der Feldgeschworenenliste hat ergeben, dass die Zahl der noch aktiven Feldgeschworenen in den vergangenen Jahren kontinuierlich zurückgegangen ist, sei es durch Tod oder aus gesundheitlichen Gründen.

Derzeit kann die Stadt bei Vermessungen auf folgende Feldgeschworene zurückgreifen:

Ortsflur Altenstadt b. Vohenstrauß
?        Willibald Wenzl
?        Karl Nickl

Ortsflur Böhmischbruck
?        Johann Zielbauer

Ortsflur Kaimling
?        Alois Gieler

Ortsflur Oberlind
?        Kein Feldgeschworener mehr vorhanden

Ortsflur Roggenstein
?        Karl Axmann
?        Andreas Baierl

Ortsflur Vohenstrauß
?        Jakob Gilch

Ortsflur Waldau
?        Josef Eger
?        Josef Kiesl

Für die Ortsflur Oberlind hat sich als neuer Feldgeschworener Herr Konrad Uschold beworben. Interesse für das Amt des Feldgeschworenen in Böhmischbruck haben die Herren Peter Bayerl, Ernst Feneis, Herbert Hilburger und Georg Zilbauer jun.

Zur Anzahl der erforderlichen Feldgeschworenen besagt Art. 11 Abs. 1 des Abmarkungsgesetzes (AbmG):

„Für jede Gemeinde sind vier bis sieben Feldgeschworene zu bestellen; bei Bedarf kann die Zahl angemessen erhöht werden. In Gemeinden, die aus mehreren Gemeindeteilen bestehen, können die Feldgeschworenen nach einzelnen Gemeindeteilen oder Gruppen von solchen getrennt bestellt werden. Die Feldgeschworenen verschiedener Gemeindeteile können gesonderte Kollegien bilden. Der Gemeinderat bestimmt im Benehmen mit den Feldgeschworenen ihre Zahl sowie ihre örtliche Gliederung und Zuständigkeit.“

Nach der Gebietsreform im Jahre 1972 wurden vom Stadtrat Vohenstrauß die bei den eingegliederten, ehemaligen Gemeinden vorhandenen Feldgeschorenen in ihrem Amt bestätigt bzw., um die seinerzeit vorgeschriebene Mindestzahl von drei zu erreichen, Nachwahlen vorgenommen.

Ob es heute noch erforderlich ist, für jeden Ortsteil eigene Feldgeschworene zu bestellen, erscheint im Hinblick auf den Rückgang an Vermessungen mehr als fraglich. So kamen bereits Beschwerden von einigen Feldgeschworenen, weil in ihrem Zuständigkeitsbereich seit mehreren Jahren keine Vermessung mehr erfolgt ist.

Nach vorerwähntem Art. 11 des AbmG wäre mit derzeit neun Feldgeschworenen die gesetzlich vorgeschriebene Anzahl vorhanden. Im Gegensatz zu früher, als genaue Ortskenntnisse notwendig waren, dürfte es heutzutage beim Stand der Technik für die Feldgeschworenen kein Problem sein, auch in anderen Ortsteilen an Vermessung mitzuwirken. So gesehen wäre es nicht mehr notwendig, für jeden einzelnen Ortsteil einen oder mehrere Feldgeschworene zu bestellen.

Sollte sich der Stadtrat dazu entscheiden, an der bisherigen Vorgehensweise festzuhalten, wäre für die Ortsflur Oberlind ein neuer Feldgeschworener zu wählen und zu vereidigen. In allen Ortsteilen, in denen nur noch ein Feldgeschworener vorhanden ist, wäre es sinnvoll (z.B. bei Krankheit oder anderer Verhinderung) einen zweiten zu wählen und zu vereidigen.


Aussprache

Bei der Fraktionssitzung der FW-Fraktion, teilt StR Gleixner mit, wurde von verschiedener Seite daran erinnert, dass 1. Bürgermeister Wutzlhofer bei der diesjährigen Bürgerversammlung in Oberlind in Aussicht gestellt hat, das Thema Feldgeschworene, insbesondere eine Neubestellung für die Ortsflur Oberlind, vor einer Behandlung durch den Stadtrat nochmals mit Vertretern der Oberlinder Bevölkerung zu besprechen. Insofern zeigt sich StR Gleixner darüber verwundert, dass in der heutigen Sitzung ein Beschluss gefasst werden soll, ohne dass dieses vorherige Gespräch stattgefunden hat.

Beschluss

Nach eingehender Beratung beschließt der Stadtrat:

  1. Die bisherige Regelung, wonach für jeden Ortsteil, der bis zur Gebietsreform eine selbständige Gemeinde war, eigene Feldgeschworene bestellt werden, wird weiterhin beibehalten. Abweichend hiervon wird es jedoch für ausreichend gehalten, wenn für jede Ortsflur mindestens 1 Feldgeschworener vorhanden ist.
  2. Die Wahl eines neuen Feldgeschworenen für die Ortsflur Oberlind wird vorerst zurückgestellt. Über einen Aufruf in der Presse soll allen Interessierten für dieses Ehrenamt die Gelegenheit gegeben werden, sich innerhalb von zwei Wochen im Rathaus zu bewerben. Der Stadtrat ist in einer der nächsten Sitzungen über die eingegangenen Bewerbungen in Kenntnis zu setzen, um dann die erforderliche Neuwahl bzw. Bestellung durchführen zu können.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2017 11:48 Uhr