Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG);
Bestätigung des wiedergewählten Kommandanten sowie des neu gewählten stv. Kommandanten der Freiw. Feuerwehr Kaimling
Daten angezeigt aus Sitzung:
40. Sitzung des Stadtrates, 06.04.2017
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Nachdem die Amtszeit des Kommandanten der Freiw. Feuerwehr Kaimling sowie dessen Stellvertreters mit Ablauf des 30. April 2017 endet, wurde in der Dienstversammlung der Freiw. Feuerwehr Kaimling am 18.02.2017 eine Kommandantenwahl vorgenommen. Dabei wurde von den Aktiven der Wehr Herr Johannes Eiberweiser, Triftweg 10, 92648 Vohenstrauß zum Kommandanten wiedergewählt. Gleichzeitig wurde Herr Markus Maier, Kaimling, Herrenstraße 14, zum stellvertretenden Kommandanten neu gewählt.
Gemäß Art. 8 Abs. 4 und 5 BayFwG bedürfen sowohl neu als auch wiedergewählte Kommandanten der Bestätigung durch die Stadt Vohenstrauß im Benehmen mit dem Kreisbrandrat. Die Bestätigung ist ihrer Rechtsnatur nach ein rechtsgestaltender Verwaltungsakt, also kein Geschäft der laufenden Verwaltung ohne grundsätzliche Bedeutung. Zuständig ist daher der Stadtrat.
Mit Schreiben vom 20.02.2017 wurde Herr Kreisbrandrat Richard Meier über das Ergebnis der Kommandantenwahl in Kaimling in Kenntnis gesetzt und um sein Einverständnis zur Bestätigung der Herren Eiberweiser und Maier gebeten. Nachdem sich Herr Meier nicht fristgerecht geäußert hat, kann von seinem stillschweigenden Benehmen ausgegangen werden.
Beschluss
Der Stadtrat Vohenstrauß bestätigt gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG
- Herrn Johannes Eiberweiser, Triftweg 10, 92648 Vohenstrauß, zum Kommandanten der Freiw. Feuerwehr Kaimling und
- Herrn Markus Maier, Kaimling, Herrenstraße 14, 92648 Vohenstrauß, zum stellvertretenden Kommandanten der Freiw. Feuerwehr Kaimling.
Die Bestätigung erfolgt zum 01. Mai 2017. Weiter erfolgt die Bestätigung des Herrn Maier unter der Bedingung, dass innerhalb eines Jahres die Nachweise über den Besuch der erforderlichen Lehrgänge (Leiter einer Feuerwehr und Gruppenführerlehrgang) vorgelegt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.05.2017 14:19 Uhr