Asylstraße; Reduzierung der maximal zulässigen Geschwindigkeit auf 30 km/h
Daten angezeigt aus Sitzung:
8. Sitzung des Wirtschafts- und Verkehrsausschusses, 29.03.2017
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Polizeihauptkommissar Bernhard Dobmayer gab mehrfache massive Beschwerden von Eltern weiter, deren Kinder den Kindergarten in der Asylstraße besuchen. Nach den Aussagen der Eltern würde in der Asylstraße viel zu schnell gefahren und die Sicherheit der Kinder gefährdet. Außerdem könnten sie es nicht verstehen, warum der Verkehrsausschuss im Bereich Pfarrgasse/Wittschauer Straße eine Tempo 30-Zone anordne, beim Kindergarten jedoch nichts unternommen würde.
Deshalb soll der Verkehrsausschuss ein weiteres Mal die Situation in der Asylstraße betrachten und diesmal über mögliche Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung beraten.
Im Vorlauf der Sitzung wurde bereits eine TempoSys-Messung in der Zeit vom 21.02.-10.03.2017 durchgeführt. Das Ergebnis liegt der Beschlussvorlage bei.
Beschluss
Der Antrag auf Beschränkung der Asylstraße auf die maximal zulässige Geschwindigkeit von 30 km/h wird unter Berücksichtigung der TempoSys-Auswertung abgelehnt. Grundsätzlich soll bei Anträgen auf Geschwindigkeitsbegrenzung im Vorfeld eine TempoSys-Messung durchgeführt werden und keine Behandlung im Ausschuss erfolgen, solange sich keine erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen ergeben. In diesem Falle erfolgt nur informative Mitteilung durch die Verwaltung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Datenstand vom 07.09.2017 17:07 Uhr